Hallo zusammen,
unser Mandant nutzt Lexoffice. Er hat sich auch das Rechnungsdatenservice (DATEV connect) zu gebucht.
Meine Frage ist, welches Recht er nun braucht? Bin ich richtig mit:
- Datev DFÜ
- Cloud Service Rechnungswesen
Danke 🙂
@christen1999 schrieb:
- Cloud Service Rechnungswesen
Das klingt gut 👍. Und dann Rechnungs- oder Buchungsdatenservice.
DFÜ ist das Recht zur SmartCard mit dem DATEV RZ sprechen zu können in Sachen Aufträgen REWE, Lohn, Steuern und Co. Also brauchen das zumindest alle Selbstbucher.
Der Mandant kann Euch einen Steuerberaterzugang zu lexoffice einrichten. Dann kann die Buchhaltung vollständig in lexoffice abgewickelt werden, einschließlich ELSTER Umsatzsteuer und ZM. Zum Jahresabschluss dann Belege und Buchungssätze über die Buchungsdatenschnittstelle direkt nach Rechnungswesen holen.