abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Langer Leistungszeitraum in der Zukunft

5
letzte Antwort am 23.01.2025 11:30:46 von martin48329
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
martin48329
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
216 Mal angesehen

Hallo zusammen, wie kann ich bei DATEV next eine Rechnung schreiben, wenn der Leistungszeitraum über mehrere Monate in der Zukunft liegt. 

 

Zum Hintergrund: Wir sind ein Bildungsanbieter und die Teilnehmer zahlen im Vorfeld die Kursgebühr. Dies ist auch aufgrund der Förderungen durch Aufstiegs-BAföG etc. nicht anders möglich, Rechnungsstellung muss vor Kursbeginn erfolgen. 

Als Beispiel: Wir erstellen eine Rechnung heute am 21.01.2025. Der Leistungszeitraum des Kurses ist dann 01.03.2025 bis 01.03.2026. 

 

Wie gehe ich damit um?

martin48329
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 6
170 Mal angesehen

ergänzende Information: Als Bildungsträger der auf öffentlich rechtliche Prüfungen vorbereitet sind wir von der Umsatzsteuer befreit. 

§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 Umsatzsteuergesetz schreibt ja "im Regelfall" wir dürften somit unter die Ausnahmen fallen. Kann ich das mit Datev überhaupt abbilden, ich habe keine Möglichkeit gefunden das Leistungsdatum aus der Rechnung zu löschen oder langfristig zu gestalten. 

0 Kudos
Daniel21
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 6
162 Mal angesehen

Als Workaround:
Im Fliesstext über den Rechnungspositionen - oder den einzelnen Rechnungspositionen direkt - könnte man doch genaueres zum Leistungszeitraum erfassen (erfordert natürlich beim späteren Buchen ein wachsames Auge um die Erlöse korrekt zuzuordnen, falls bilanziert wird)

0 Kudos
martin48329
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 6
148 Mal angesehen

Ja das wäre natürlich eine Möglichkeit, allerdings wäre der Leistungszeitraum oben rechts dann einfach falsch angegeben. Das wird in der Buchhaltung in der Bilanz für komplettes Chaos sorgen. 

Die Suchfunktion hat ergeben, dass man das Leistungsdatum früher einfach ausblenden konnte, das scheint unterdessen nicht mehr möglich oder? 

Damit wäre DATEV next für mich als Bildungsträger dann unbrauchbar, leider?

Oder gibt es andere Lösungsmöglichkeiten?

VerenaWied
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 6
117 Mal angesehen

@martin48329  schrieb:

Ja das wäre natürlich eine Möglichkeit, allerdings wäre der Leistungszeitraum oben rechts dann einfach falsch angegeben. Das wird in der Buchhaltung in der Bilanz für komplettes Chaos sorgen. 

Die Suchfunktion hat ergeben, dass man das Leistungsdatum früher einfach ausblenden konnte, das scheint unterdessen nicht mehr möglich oder? 

Damit wäre DATEV next für mich als Bildungsträger dann unbrauchbar, leider?

Oder gibt es andere Lösungsmöglichkeiten?


Das Leistungsdatum darf nicht in der Zukunft liegen.

E-Rechnung - DATEV-Community - 456892

VerenaWied_0-1737546670702.png

 

 

Die DATEV sagt außerdem: Bei den Belegarten Rechnung und Rechnungskorrektur ist das Liefer-/Leistungsdatum gesetzlich verpflichtend. Das kann also auch nicht (mehr) ausgeschaltet werden.

Auftragswesen Next - Was hat ein Liefer-/Leistungs... - DATEV-Community - 464586

 

 

Auftragswesen next ist eher für Standardfälle gedacht (und immer noch nicht ausgereift). Du wirst in deinem Fall vermutlich nicht glücklich damit werden. 

martin48329
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 6
88 Mal angesehen

Lieben Dank. Ein Leistungsdatum ist nicht gesetzlich verpflichtend, da gibt es schon Ausnahmen, die werden dann von Datev nicht abgebildet...

 

Mal schauen wie ich mir da behelfe und ob ich da mit Datev überhaupt glücklich werde. 

0 Kudos
5
letzte Antwort am 23.01.2025 11:30:46 von martin48329
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage