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Kann ich die Kasse im vergangenen Monat nachträglich ändern?

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letzte Antwort am 20.06.2023 14:43:58 von aw1
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aw1
Aufsteiger
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Ich bekomme heute (20.06.) die aktuellen Kassendaten zum verbuchen. Gleichzeitig werden mir Belege nachträglich für den Mai geschickt, obwohl die Kasse täglich festgeschrieben wird.

Ist es tatsächlich möglich, trotz festgeschriebener Daten, die Kasse zu ändern?

Wenn ich ins UO schaue, sind diese Bewegungen jetzt dort eingepflegt (erkennt man an der laufenden Nummer), die natürlich nicht zu den Maibuchungen passt.

Gleichzeitig hat sich der Bestand im Nachhinein zum 30.5. geändert?!

Ich bin immer davon ausgegangen, dass sowas gar nicht möglich ist!

 

Vielleicht kann mir jemand helfen.

 

 

metalposaunist
Unerreicht
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@aw1 schrieb:

Ich bekomme heute (20.06.) die aktuellen Kassendaten zum verbuchen.


Also buchst Du die Kasse manuell von Hand? 

 


@aw1 schrieb:

Wenn ich ins UO schaue, sind diese Bewegungen jetzt dort eingepflegt (erkennt man an der laufenden Nummer), die natürlich nicht zu den Maibuchungen passt.


Dann hast Du die dort nicht eingepflegt, sondern wer anders? Geht ja nicht von Geisterhand 👻.  

 

Kommen die Daten via Belegtransfer? Fragt das Kassenbuch: festschreiben? Kann mir den Workflow gerade nicht ganz vorstellen. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@aw1  schrieb:

 

Ist es tatsächlich möglich, trotz festgeschriebener Daten, die Kasse zu ändern?

 

 

 


Eine Festschreibung in der Kasse heißt, dass die erfassten Daten nicht mehr geändert werden können. Zusätzliche Einträge für die gleichen Tage sind jederzeit auch später möglich.

 

Dies sollte vom Mdt. nur nicht gemacht werden (Stichwort: Verfahrensverzeichnis). Wenn er später eine ältere Quittung einträgt, muss er diese mit dem Datum in die Kasse eintragen, wann er das Geld aus der Kasse nimmt.

aw1
Aufsteiger
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Die Kasse führt der Mandant im UO und stellt uns diese bereit.

Wir holen uns die Daten über Mandant ergänzen und verarbeiten diese dann in KaRe über Buchungsvorschläge bearbeiten.

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aw1
Aufsteiger
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Das finde ich sehr fragwürdig, dass diese Möglichkeit überhaupt besteht. 

- Daten festgeschrieben,-  Kassenbestand abgeglichen, dass sollte doch Bestand haben.

Natürlich weiß der Mandant, dass er z.B. keine Einnahmen nachtragen darf, aber es ist scheinbar passiert! Jetzt müssen diese Beträge wieder ausgebucht werden.

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letzte Antwort am 20.06.2023 14:43:58 von aw1
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