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Gemeinschaftsunterkunft abrechnen

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letzte Antwort am 10.09.2024 13:02:47 von MB2024
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MB2024
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Guten Morgen,

 

wir planen für Mitarbeiter eine Gemeinsachftsunterkunft anzubieten.

 

Das bedeutet, dass wir ein Haus zur Verfügung haben, in dem es 7 einzelne Zimmer gibt und wir immer 1 Zimmer an einen Mitarbeiter vergeben, der dafür monatliche eine Zahlung leistet, die aber nicht geringer ist als es der Mietspiegel vorsieht. Somit sollten wir auch keinen Geldwertenvorteil haben!

Da das ganze an das Beschäftigungsverhältnis gekoppelt ist, gibt es keinen extra Mietvertrag.

 

Wie rechnen ich diesen monatlich anfallenden Betrag ab?

 

Vielen Dank für die Unterstützung!

 

Monika Bergwinkl

 

cro
Experte
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Netto abziehen.

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MB2024
Beginner
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Danke!

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letzte Antwort am 10.09.2024 13:02:47 von MB2024
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