Gibt es seitens DATEV einen Grund weshalb das Fehler- und Hinweis Protokoll im Standart in Unternehmen online vom Mandaten einzusehen ist und erst durch aufwendinge Wege in der Rechteverwaltung herausgenommen werden kann. Das ist doch schließlich ein Spiegel meiner Arbeit und von mir abzuarbeiten und sollte m. E. nicht vom Mandanten eingesehen werden können.
@BRLLohn schrieb:erst durch aufwendinge Wege in der Rechteverwaltung herausgenommen werden kann.
Sämtliche Zugriffe für Mandanten müssen freigeschaltet werden und sind nicht standardmäßig vorhanden.
Man muss nur bei der erstmaligen Freischaltung einmal durchgehen, welche Auswertungen der Mandant auch tatsächlich sehen darf.
Und das FP sollte VOR der eigentlichen Abrechnung im Rahmen einer Probeabrechnung durchgearbeitet werden, so dass im Anschluss eigentlich nur noch Hinweise vorhanden sein sollten.
Herr Lutz,
danke für die schnelle Rückmeldung, ich bin total bei Ihnen, aber es gibt so Hinweise wie: Umlagesatz einer Krankenkasse fehlt (wir lassen selbstverständlich die alten Kassen stehen und betitieln diese entsprechend) das muss der Mdt. nicht wissen. Oder aber konkret, weshalb mich der Mdt. angerufen hat, Gleitzone DATEV rechnet richtig, aber der Haken ist noch drin, Entgelt über Gleitzone. Auch da kann man drüber reden, muss aber der Mdt. nicht sehen und nicht wissen und die Frage ist immer noch warum ist das im Standart bei Uonline dabei.
@BRLLohn schrieb:die Frage ist immer noch warum ist das im Standart bei Uonline dabei.
Bereitgestellt werden (zumindest in LODAS) immer alle Auswertungen, damit auch für die Kanzlei die Möglichkeit besteht, die Auswertungen einzusehen.
Der Standard für die Zugriffsberechtigungen bei Mandanten ist: Mdt. sieht nichts. Sie schalten frei, welche Auswertungen er sieht. Wenn der Mdt. also das FP sieht, wurde das von Ihnen ausdrücklich freigeschaltet (oder es wurden einfach alle Auswertungen freigeschaltet).