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Ein paar kleine Fragen zu Unternehmen Online

26
letzte Antwort am 15.11.2021 09:48:26 von chrisocki
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XR650L
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Liebe Community,

ich bin Steuerfachangestellte und arbeite in der freien Wirtschaft. Aktuell erledige ich die FiBu via VPN auf dem Rechner des StB. 
Zeitnah soll auf Unternehmen online umgestellt werden.

 

In diesem Zuge sagte der StB, dass das Einrichten von sog. Sammelkreditoren (zB 70001 A-Diverse) nicht erwünscht sei, da die Zuordnung beim Ausbuchen der Verbindlichkeit nicht erfolgen kann. 

Ich habe noch nicht mit Unternehmen online gearbeitet, aber mit RZ Bankinfo und auch mit „digitales Belegbuchen“. In meiner war es so, dass beim digitalen Belegbuchen die Zuordnung auch über die Rechnungsnummer stattgefunden hat und somit kein Problem war. Auch habe ich in verschiedenen Videos bei YT das so verstanden. 

 

Weiterhin möchte der StB nicht , dass Anlag mit Soforterfassung genutzt wird, weil bei späteren Änderungen die Korrektur zu zeitaufwändig wäre. Ich erinnere das aus meiner Zeit beim StB anders, aber das liegt auch schon ein paar Jahre (4) zurück und ich kam mit Anlag immer gut zurecht. 

Als letzte Vorgabe sagte der StB, dass Kosten nicht kreditorisch sondern gegen Verbindlichkeiten (3500) gebucht und später ausgeliefert werden sollen. Ich persönlich bin der Meinung, dass die kreditorische Erfassung und das Ausbuchen deutlich schneller geht.

 

Ich möchte den StB nicht verärgern, aber auch nicht ins buchhalterische Mittelalter zurückkehren (das AV führt unterjährig in einer Excel-Tabelle, ebenso, wie das ARAP-Konto). Deshalb bitte ich um Ihre Meinung. 

Freundliche und etwas ratlose Grüße,

XR650L

XR650L
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Nachricht 2 von 27
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Korrektur:

vorletzter Absatz:

gegen Verbindlichkeiten (3500) gebucht und später ausgeziffert werden sollen

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metalposaunist
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Nachricht 3 von 27
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@XR650L schrieb:

Zeitnah soll auf Unternehmen online umgestellt werden.


In Unternehmen online können Sie weder buchen noch die Anlagenbuchführung erledigen. In DUO können Sie höchstens dem StB zuarbeiten und die Belege mit Informationen versehen, die laut Ihrer Meinung passen aber final buchen wird der StB. 

 

Den Zusammenhang verstehe ich daher gerade noch nicht. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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XR650L
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Nachricht 4 von 27
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Ok, dann bin ich vllt falsch informiert.

ich dachte, dass die FiBu etc. dort auch erledigt werden kann. 

geht es bei UO nur um das Aufbereiten der Belege? 

Die FiBu erledige ich ja sowieso in KanzleiRewe. Dann gibt es eine Verknüpfung zu UO? Oder wie muss ich mir das vorstellen?

metalposaunist
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Nachricht 5 von 27
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@XR650L schrieb:

geht es bei UO nur um das Aufbereiten der Belege? 


So kann man das grob sagen. Eingangsrechnungen kann man auch bezahlen und Belege mit den Kontoumsätzen verknüpfen.   

 


@XR650L schrieb:

Dann gibt es eine Verknüpfung zu UO? Oder wie muss ich mir das vorstellen?


DUO ist in Ihrem Fall dann eher nur als Belegablage zu verstehen, sodass hinter jedem Buchungssatz der passende Beleg hängt und man die FiBu damit besser nachvollziehen und kontrollieren kann. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
XR650L
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Nachricht 6 von 27
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Ok, dann wäre es wohl sinnvoll, das digitale Belegbuchen zu starten. Damit DUO auch Sinn macht. 
Und dann verknüpfe Eiche den Beleg mit der Verbindlichkeit, löse eine Zahlung aus und kann dann wiederum die Zahlung leichter der Verbindlichkeit zuordnen? 

Wie ist es beim digitalen Belegbuchen mit den Sammelkreditoren? Kann eine Zuordnung auch über die Rechnungsnummer getroffen werden? Wie eine Art Buchungsvorschlag bei RZ-Bankinfo?

Und können Sie auch etwas zu den anderen Themen meiner Frage etwas sagen?

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metalposaunist
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@XR650L schrieb:

Ok, dann wäre es wohl sinnvoll, das digitale Belegbuchen zu starten. 


Aber dann macht man ja vieles zu Fuß. Die OCR Erkennung ist zwar vorhanden aber auch nicht so richtig wirklich gut. Besser ist es, wenn man gleich eine Schnittstelle aus dem ERP Programm nutzen kann, die einem einen fertigen Buchungssatz macht und automatisch den Beleg mitliefert, sodass man nur noch prüfen muss. 

 

Das kann man auf verschiedene Weise erreichen. LexOffice z.B. bietet diese Schnittstelle via Buchungsdatenservice. Aus anderen Systemen lässt sich ggf. ein XML Export erstellen, der via Belegtransfer das gleiche erreicht und neben der Buchung gleich das passende Belegbild automatisch anhängt. 

 

Und geht nichts in dieser Form kann man via ISWL Beleg2Buchung je nach Ausgangslage DATEV von Hand beibringen, welcher Beleg zu welcher Buchung gehört.  

 


@XR650L schrieb:

Und dann verknüpfe Eiche den Beleg mit der Verbindlichkeit, löse eine Zahlung aus und kann dann wiederum die Zahlung leichter der Verbindlichkeit zuordnen? 


Ich bin kein Buchhalter aber klingt erstmal ganz gut 😊

 


@XR650L schrieb:

Wie ist es beim digitalen Belegbuchen mit den Sammelkreditoren? Kann eine Zuordnung auch über die Rechnungsnummer getroffen werden? Wie eine Art Buchungsvorschlag bei RZ-Bankinfo?


Da bin ich zu wenig Buchhalter als mehr Techniker.  

 


@XR650L schrieb:

Und können Sie auch etwas zu den anderen Themen meiner Frage etwas sagen?


Was habe ich übersehen?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
XR650L
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Nachricht 8 von 27
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Meine Frage nach Anlag und dem Buchen der Kreditoren auf das Konto Verbindlichkeiten.
Aber als zu wenig Buchhalter können Sie dazu vllt leider nicht sagen.

 

vllt meldet sich ja noch jemand dazu. 

Erstmal vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe! 🙂 

alex123
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Also nach meiner Kenntnis: Belege in DUO hochladen und vorerfassen. Unter Umständen auch den Zahlungsverkehr über UO machen.

 

Dann Übergabe an ReWe. Bei meinen UO Mandanten, bei denen sowohl die Vorerfassung als auch die Zahlung über UO passiert und ich in der Fibu mit Umsätzen aus dem RZ arbeite, sind unabhängig von der Quantität der Kreditoren die Zahlungen natürlich mit den Belegen verknüpft. Das passiert ja schon bei der Zahlung in UO und wird mW dann als Information mit dem Beleg übergeben. Wichtig ist an der Stelle meiner Kenntnis nach Batch-Booking, ich habe das allerdings bei jeder Bank mit RZ-Umsätzen. 

 

Ohne digitales Belegbuchen verstehe ich den Sinn von UO an der Stelle allerdings nicht.

XR650L
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Ja, ich jetzt auch nicht. 🙈

 

Aber ich vermute, dass das mit Sicherheit Teil der Umstellung/Erweiterung sein wird.

 

Bislang war es so, dass ich die Debitoren, Kreditoren und Kosten in alter Manier kontiert und erfasst habe. Dann wurden die Belege gescannt und dem StB per Mail geschickt.

Er hat dann die Banken gebucht. Allerdings ohne RZ-Bankinfo, obwohl es zur Verfügung stand, sondern „zu Fuß“. Aber das macht ja, wenn die Verknüpfungen bereits bestehen, überhaupt keinen Sinn mehr. 

Ist mit Batch-Booking das Auflösen von Sammelzahlungen gemeint?

 

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metalposaunist
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Nachricht 11 von 27
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@XR650L schrieb:

Bislang war es so, dass ich die Debitoren, Kreditoren und Kosten in alter Manier kontiert und erfasst habe. Dann wurden die Belege gescannt und dem StB per Mail geschickt.


Ah, okay 😉. Na das kann man mit DUO wunderbar abbilden 👍. Man muss es nur umdrehen und erst alle Belege scannen oder DATEV Upload Mail / Belegtransfer nutzen, wenn man Belege schon in digitaler Form bekommt. Dann können Sie all diese Angaben mit DUO digital abbilden und auch entsprechend vorkontieren inkl. Kostenstellen, wenn welche im Einsatz sind. Theoretisch können Sie auch gleich das passende Konto zum Beleg angeben. Die einzelnen Konten muss man aber aus REWE einmal nach DUO ex- und importieren, weil die Systeme in der Form leider nicht miteinander sprechen. Auch wenn Sie neue Debitoren/Kreditoren anlegen, bekommt das der StB im REWE nicht mit: Debitoren / Kreditoren Abgleich automatisch

 


@XR650L schrieb:

Allerdings ohne RZ-Bankinfo, obwohl es zur Verfügung stand, sondern „zu Fuß“.


Okay? 🙈 Also ohne DUO ist RZ-Bankinfo fast schon ein Muss, wenn es keine FiBu im Quartal ist und man tagesaktuelle Daten braucht. Mit DUO braucht man aber nicht mehr zwingend RZ-Bankinfo, wenn Sie die Banken / Konten an DUO anbinden und die Umsätze abrufen können. Diese kann sich der StB dann ins REWE holen und buchen. Einzig, wenn Sie die Umsätze manuell nicht holen, gibt es auch keine Umsätze. Automatisieren kann man dank EU PSD2 Richtlinie nichts mehr, weil spätestens alle 90 Tage bei HBCI eine TAN fällig sein sollte. Will sich der StB auf das manuelle Holen der Umsätze nicht verlassen, ist RZ-Bankinfo eine feine Sache, wenn die Bank automatisch täglich alle Umsätze ins DATEV RZ schickt. Dann ist man unabhängiger vom DUO.  

 


@XR650L schrieb:

Ist mit Batch-Booking das Auflösen von Sammelzahlungen gemeint?


Jap. Aber ist leider auch je nach Bank unterschiedlich bzw. wird das unterschiedlich gehandhabt. Die RaiBa ist da wohl kein gutes Beispiel: Klickwahnsinn - SmartVerify + nicht funktionierendes Batchbooking (seitens der RAIBA)

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
XR650L
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Nachricht 12 von 27
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Jetzt, meine Herren, kommt hier mal Licht in mein Dunkel!!! 😎 🕯 💡 

 

Ok, ich glaube, ich habe die Grundsätze verstanden und auch, welche Klippe ich zuerst gedanklich hatte. 

Ich erhalte monatlich Belege von Lieferanten: per Email oder per Post. Diese scanne ich in einen bestimmten Ordner und füge dort auch die per Mail erhaltenen PDF hinzu. Ich kann dann die einzelnen Scans verknüpfen. 

In DUO hole ich mir die Scans und entscheide, zu welchem Lieferanten der betreffende Belege gehört. Entweder lege ich einen neuen Lieferanten an oder DUO sagt, ah, Lieferant Müller, den kenne ich schon, und schlägt mir den vor. Auf der einen Seite sehe ich den Beleg, auf der anderen Seite die (bei Kenntnis in Teilen bereits ausgefüllte) Erfassungsmaske für den Lieferanten. Und diese kann ich vervollständigen, um WE-/Kosten- und Kreditorenkonto? Oder nur WE-/Kostenkonto, weil sich das Kreditorenkonto aus den Stammdaten zum Lieferanten ergibt?

 

Sodann kann ich für diesen Beleg die Zahlung veranlassen und wahrscheinlich eine komplette oder auch eine Teilzahlung vornehmen. Kann ich zB auch eine GS auswählen und in Abzug bringen und dieser Zahlung zuordnen?
Ob der StB sich wirklich auf RZ-Bankinfo einlässt, vermag ich nicht zu beurteilen.

 

ich bin jedenfalls gespannt und freue mich auf die Neuerungen. 

 

 

 

 

Hauke_Hamann
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Moin @XR650L !

 

Ich verstehe nicht so ganz, wer jetzt bucht:

 


@XR650L schrieb: ich bin Steuerfachangestellte und arbeite in der freien Wirtschaft. Aktuell erledige ich die FiBu via VPN auf dem Rechner des StB. 


 


@XR650L schrieb: Bislang war es so, dass ich die Debitoren, Kreditoren und Kosten in alter Manier kontiert und erfasst habe. Dann wurden die Belege gescannt und dem StB per Mail geschickt.

Er hat dann die Banken gebucht. Allerdings ohne RZ-Bankinfo, obwohl es zur Verfügung stand, sondern „zu Fuß“. Aber das macht ja, wenn die Verknüpfungen bereits bestehen, überhaupt keinen Sinn mehr. 


 Buchen Sie jetzt selbst mit Fernzugriff oder bucht der StB?

 

Kurz meine Meinung als StB zu Ihren Fragen:

 

1.) Sammelkonten:

Würde ich mir auf jeden Fall ersparen. Wie im weiteren Verlauf bereits beschrieben ordnet UO dem digitalen Beleg einen Geschäftspartner zu. Da haben Sie mit einem Sammelkonto keine Freude in UO, auch wenn es in Rewe technisch geht per Rechnungsnummernsuche. Sie wollen ja in UO ein digitales Archiv haben, in dem Sie auch später suchen können. Beispiel: Sie haben über meinetwegen 12 Jahre 74 Lieferanten mit "S" unter Diverse S verbucht. Jeder schickt eine Rechnung pro Jahr. Jetzt suchen Sie eine Rechnung von "Schulze", von vor einigen Jahren. Sie müssen jetzt also Diverse S als Geschäftspartner suchen, haben dann 74 x 12 Belege, also 888. Aus denen suchen Sie jetzt manuell "Schulze". Hätten Sie gleich beim ersten Mal "Schulze" angelegt, erkennt UO die nächste Rechnung beim Auslesen schon. Bei der Suche haben Sie nur noch 12 Treffer, alle nur von "Schulze".

Hat aber nichts mit dem Buchen sondern vor allem für Sie selbst mit UO zu tun = Komfortgewinn für´s Unternehmen.

 

2.) Anlag Soforterfassung:

Die Ansicht vom StB teile ich nicht. Wir buchen IMMER mit der Soforterfassung, weil der Zeitgewinn beim Erfassen den möglicherweise erforderlichen Korrekturaufwand bei weitem übersteigt. Sie (oder der StB?) müssen natürlich wie im Lehrbuch buchen. Falschbuchung? Bitte sauber mit Generalumkehr und Belegverknüpfung stornieren und bei der Neubuchung auch den Beleg nicht vergessen!

 

3.) Kosten nicht kreditorisch erfassen:

Auch hier bin ich völlig anderer Meinung. Das mag noch aus einer Zeit stammen, als man der Annahme war, auf "Verbindlichkeiten aus LuL" (SKR04 Konto 3300 über das die Kreditoren verdichtet werden) gehört nur Ware. Schon seit 20 Jahren bringe ich den Menschen bei, dass da "Lieferungen" und "Leistungen" steht. Also was sollte daran falsch sein, Kosten für Strom, Bürobedarf, Steuerberater, Versicherung etc. kreditorisch zu buchen? Richtig: nichts. Vorteil außerdem wiederum für das Unternehmen, das mit UO seine Fibu komplett digital abbildet: Sie finden JEDE Rechnung einfach wieder. Geschäftspartner Stadtwerke, Papeterie, StB, Pfefferminzia Assekuranz etc.

Ergebnis: Sie buchen ALLE Betriebsausgaben kreditorisch.

 

Wenn Sie EFFEKTIV mit UO und Rewe arbeiten und buchen wollen, nutzen Sie alle technischen Möglichkeiten. Dazu gehört eine Buchungsweise, wie ich oben beschrieben habe. Überzeugen Sie Ihren StB, wenn er nicht selbst drauf kommt.

 

Wie sie die digitalen Belege zu UO bekommen, hat @metalposaunist ja schon schön beschrieben. Dazu noch Lernvideos der DATEV ansehen, dann läuft´s. In UO dann je nach Arbeitsweise (Standard oder Erweitert) die Belege entweder "nur" bearbeiten (Standard) oder kontieren (Erweitert). Wenn Sie keine Kostenstellen benötigen und Sie selbst in Rewe buchen reicht m.E. Standard völlig aus. Da sind Sie mit dem Buchen wirklich flott. Das Banking in UO kriegen Sie ebenso gut hin, genauso wie ein ordentliches Kassenbuch. UO ist eine wirklich gute Lösung für den Unternehmer.

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
XR650L
Beginner
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Hallo und guten Morgen, Herr Hamann,

 

ganz, ganz herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort!,!!

 

ich kontiere und erfasse die Debitoren, Kreditoren und die Kosten, auch die kompletten Reisekosten. Der StB erfasst dann die Banken und fügt weitere Buchungen (AfA, Auflösen ARAP, etc) hinzu.

 

Das Prinzip mit den Sammellkonten und UO habe ich verstanden. Es ging mir um die Aussage des StB, dass es mit Sammelkonten grundsätzlich nicht in UO funktionieren würde, was anscheinend nicht stimmt, denn es würde ja (auch Ihrer Meinung nach) funktionieren, aber deutlich schlechter, als mit Einzelkreditoren. 
Dass Sie meine Meinung hinsichtlich Anlag und den nicht kreditorisch zu erfassenden Kosten teilen, freut mich. Dann muss ich wohl nicht mehr fragen, wie Sie das Führen von Excel-Tapeten (kein Tippfehler!) für ARAP u.ä. beurteilen oder das Nichtverwenden von wiederkehrenden Buchungen oder auch das Nichtverwenden des Schlüssels zur automatischen Buchung der 30% nicht abzugsfähige BA bei Bewirtungen.

 

Den StB zu überzeugen werde ich nicht schaffen und es auch nicht versuchen. Das muss letztlich der GF des Unternehmens entscheiden. Ich kann nur dem GF Vorschläge zur Verschlankung und Beschleunigung machen. Und dafür ist mir die Meinung anderer, unabhängiger Fachleute wichtig. 

Eine Frage habe ich allerdings noch:

Es gibt monatlich diverse Abrechnungen für Auslagen und Reisekosten. Da hatte ich mir erlaubt, auch diese kreditorisch zu erfassen. Das Ausziffern auf den Sachkosten ist sicherlich eine gute Option, aber das Ausbuchen über OPOS ist doch wirklich das Mittel der ersten Wahl. 
Der StB wünscht auch hier die Erfassung auf einem Unterkonto der „Verbindlichkeiten gegen Personal“. Das, was ich „anbieten“ würde, wäre am Monatsende eine Umbuchung der einzelnen Salden auf das Unterkonto. 

Wie würden Sie das machen?

 

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doro
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Hallo @XR650L ,

ich teile Ihre und Herrn @Hauke_Hamann´s  Einschätzungen.

 

Ein Umstand der eventuell zu den Forderungen des Steuerberaters führen könnte, ist die Umbuchungsarbeit zum Jahresende bei Erstellung von EÜR´s - sofern Ihr Unternehmen nicht Bilanziert!

 

Siehe Dokument 0907736 Buchungsregeln: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) - DATEV Hilfe-Center

 

VG

Hauke_Hamann
Fortgeschrittener
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Nachricht 16 von 27
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Also wenn die Abstimmung der Reisekosten sehr aufwändig ist, könnte man das durchaus kreditorisch buchen. Unterjährig wäre mir persönlich auch der Ausweis egal. Zum Jahresende kann man dann die Salden umbuchen auf Verbindlichkeiten gegen Personal.

Das wir teilweise sogar in Betrieben gemacht, die viele Krankenkassen haben. Da wird pro KK ein Kreditor in einem gesonderten Bereich angelegt und dann OP´s ausgebucht beim Zahlen. Klappt gut!

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
Ricarda_Hieber
Einsteiger
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Hallo, 


vielleicht nochmal was grundsätzliches zu DUO:

Also in der erweiterten DUO Variante können zu einem Beleg von lediglich Kreditor-Namen bis hin zur vollständigen Kontierung alle Daten erfasst werden, die für die Buchhaltung relevant sind. Es bleibt trotzdem in DUO trotzdem eine "Vorerfassung" und nicht die tatsächliche Fibu, aber wenn alles sauber und vollständig vorerfasst ist, werden ja im Prinzip vollstände Buchungssätze in der Kanzlei eingespielt - das hat dann eher was mit Daten verarbeiten statt Fibu zu tun.

Wenn man dann noch mit RZ Bankinfo, oder meinetwegen auch HBCI oder EBICS (muss aber in DUO manuell aktualisiert werden immer, etwas nervig), noch die Umsatzdaten abholt und dann auch noch den Zahlungsverkehr abwickelt ist der OPOS Ausgleich kann man schon fast sagen ein Traum.

Zu Auslagen und Reisekosten: Erstmal eigenen Belegtyp anlegen in DUO aber langfristig kann man auch mal über coole andere Wege wie Pleo o.ä. nachdenken, das ist echt eine erhebliche Erleichterung.

Aber wenn der Stb schon kritisch ggü. RZ Bankinfo ist... ohje.. dann brauch man mit Pleo o.ä. wahrscheinlich nicht kommen 🤔😅

LG und ein schönes Wochenende!

 

Lead Process Optimization @TaxIt Consulting GmbH

deusex
Experte
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Nachricht 18 von 27
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Also in der erweiterten DUO Variante können zu einem Beleg von lediglich Kreditor-Namen bis hin zur vollständigen Kontierung alle Daten erfasst werden, die für die Buchhaltung relevant sind. Es bleibt trotzdem in DUO trotzdem eine "Vorerfassung" und nicht die tatsächliche Fibu, aber wenn alles sauber und vollständig vorerfasst ist, werden ja im Prinzip vollstände Buchungssätze in der Kanzlei eingespielt - das hat dann eher was mit Daten verarbeiten statt Fibu zu tun.

Wenn man dann noch mit RZ Bankinfo, oder meinetwegen auch HBCI oder EBICS (muss aber in DUO manuell aktualisiert werden immer, etwas nervig), noch die Umsatzdaten abholt und dann auch noch den Zahlungsverkehr abwickelt ist der OPOS Ausgleich kann man schon fast sagen ein Traum.

Lebe Deinen Traum ! 😉

 

Genau so ist es und genauso arbeiten wir an sich in der Kanzlei. Den Großteil unserer Mandanten-Buchführungen kontieren wir nämlich bereits vollständig in UO und je nach Fach- und Sachstand kann der Mandant bereits "sichere" Belege kontieren und speichern.

Die "unsicheren" lässt er einfach "offen" und wir kontieren diese dann bereits in UO und stellen diese dann auch bereit.

Wenn vom Mandant und uns alles "verbucht" ist, stellen WIR die Belege bereit, um ggf. noch einen kurzen Überblick und Korrekturen für offensichtliches vorzunehmen.

 

Den Zahlungsverkehr fügt der Mandant dazwischen ein, wenn er dann will. 

 

Insofern kann der Mandant selbst den Kanzleiaufwand bestimmen und Einfluss auf die Vergütung nehmen. Je mehr er (richtig) vorbereitet, kontiert etc., desto weniger Zeitaufwand fällt bei uns an.

Die Erfassungsmaske mit den Buchungskonten schalten wir auch nur frei, wenn wir wissen, dass hier kein Unfug geschiet.

 

Die nicht kontierten lässt er einfach offen stehen und wir kontieren die restlichen Belege oder auch alle, je nachdem.

 

Nach der Bereitstellung werden diese in REWE automatische verbucht.

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Wenn dann nicht neue Geschäftspartner debitorisch/kreditorisch hinzukommen und in Rewe auch angelegt werden (in UO werden sie bereits grundsätzlich angelegt, reduziert sich die Belegbuchung auf ein reines Einspielen.

Anschließend die Kontoumsätze einspielen und wirklich alles andere, sofern sinnvoll und möglich, als Lerndatei anlegen.

 

Diese Systematik hat sich bei uns in den letzten Jahren in diese Richtung entwickelt und optimiert, woraus sich eine echte win-win-Situation für Mandant und uns ergibt.

 

Ob man nun noch PLEO & Co. implementieren, muss man anhand von Klicks, Zeit und Effektivität individuell entscheiden, aber wir machen grundsätzlich Nichts, was NUR cool scheint. 😉

 

edit: Selbstredend sollten bei größeren Mandaten die Ausgangsrechnungen als Datensätze eingelesen werden, wie auch Kassen, Paypal & Co. . . . 

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XR650L
Beginner
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Hallo Frau Hieber,

lieben Dank für Ihre Antwort!

Ja, im Prinzip ist das, was Sie beschreiben, exakt das, was ich mir für die Zukunft buchhalterisch vorstelle. 
Und ich verstehe Sie richtig: wenn der StB die Banken weiterhin „mit der Hand am Arm“ bucht, braucht man auch kein UO. 

Darf ich Sie fragen, wie Sie die Handhabung von Anlag finden? Ich meine übrigens irgendwo mal gehört zu haben, dass die Verwendung von Anlag Pflicht sein/werden sollte, bin mir aber nicht mehr sicher. Wissen Sie etwas in dieser Richtung?

 

LG und auch Ihnen ein schönes Wochenende! 🙂

XR650L
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Hallo deusex,

vielen Dank für Ihre Antwort! 🙂

 

Im Prinzip läuft es genauso, nur aktuell halt noch ohne UO:

 

ich erhalte die Belege, kontiere und erfasse diese via VPN auf dem Rechner des StB. Er erhält alles per Scan und bucht dann die Banken - ohne RZ-Bankinfo, obwohl das zur Verfügung steht.

 

Ich selbst habe zig Jahre beim StB mit RZ-Bankinfo gearbeitet und so umfangreiche OPOS-Mandate in recht schneller Zeit erledigen können. Natürlich muss man alle Sensoren auf Empfang haben. Aber das versteht sich von selbst.

Bevor ich in die freie Wirtschaft gewechselt bin, konnte ich ein paar Monate auch das digitale Belegbuchen benutzen. Das hat mir extrem gut gefallen. Und wer Datev mag, fühlt sich sowieso schnell Zuhause, auch in neuen Prozessen. Was letztlich nicht bedeutet, dass man dem ganzen völlig unkritisch gegenüber steht.  Aber im Großen und Ganzen mag und verstehe ich die Anwendungen. 

Meines Erachtens kann es doch nicht zielführende sein, UO für die Belege und die Zahlung zu nutzen, um dann die Geldkonten zu Fuß abzuarbeiten, nur, weil man sich neuem gegenüber verschließt.  
Und wenn ich in UO sogar die Möglichkeit habe, einzelne Belege nicht zu buchen und diese für den StB offen lasse, ist das doch perfekt.

 

Ehrlich gesagt, verstehe ich dessen Ablehnung einfach nicht. 

Darf ich Sie auch fragen, wie Sie persönlich die Nutzung von Anlag empfinden?

VG 🙂 

XR650L
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Hallo doro,

danke für ein Hinweis. 
Nein, das kann nicht der Grund sein, wir bilanzieren und alle verbundenen Unternehmen, die kurzfristig ebenso unter UO laufen sollen, auch.

 

Ich kann mir die Vorgaben des StB auch nicht wirklich erklären. 

VG 

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deusex
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Hallo,

natürlich macht der elektronische Kontenabruf die Sache erst komplett, eben weil die meisten Buchungen automatisch aus bspw. Betrag/Buchungstext o.ä. dem entsprechenden Kreditoren-/Debitoren-Posten zuordnet und automatisch ausgleicht.

 

"Anlag" gibt es nicht mehr, sondern ist schon eine ganze Weile verknüpfter Bestandteil von Rechnungswesen. Insofern stellt sich für mich persönlich die Frage nach einer Drittanwendung erst gar nicht (Barrierefreiheit).

 

Anlagegüter lassen sich eben direkt aus der Buchführung anlegen und werden entsprechend gekennzeichnet; ebenso wird die AHK-Verwaltung "zwischen" den Programmen abgeglichen. Man hat natürlich immer noch den Eindruck, dass es ein implementiertes Programm ist, aber die "Programmverbindung" ist schon sehr gut und zuverlässig.

 

Was will man von einem Anlagenprogramm sonst erwarten ? Es bedient auch die Bereiche "Handelsrecht" und "Steuerrecht" sowie die "Einheitsbilanz". Wie erwähnt, es kommuniziert und weist auch via "Abstimmung" auf Differenzen zur Buchführung hin; das möchte ich nicht mehr missen.

 

Ich weiß nicht, viel lange Sie "raus" sind aus Rechnungswesen, aber das Beschriebene ist schon seit Jahren so, in Bezug auf "Anlag".

 

Was mich aber echt umhaut, dass Sie sich via VPN auf den Rechner des Steuerberaters einloggen, um dort in Unternehmen online zu arbeiten... 

 

Ihren Schilderungen nach, ist der Kollege und Sie dadurch zwangsweise noch meilenweit von einer sinnvollen, effektiven Digitalbuchführung entfernt. Schade drum.

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XR650L
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Hallo,

ich denke, ich habe mich falsch ausgedrückt: das, was ich mit Anlag meinte ist genau die automatische Programmverbindung, die Sie beschreiben. Diese ist in Rewe als „automatische Soforterfassung“ einzustellen und diese möchte ich gern nutzen.

Das Argument des StB gegen die Soforterfassung von Anlagegütern war, dass die Korrekturen so unglaublich zeitaufwändig wären. Das stimmt aber nicht mit meiner Erfahrung von vor ca. 4 Jahren überein und deshalb wollte ich wissen, ob sich da etwas geändert hat. 

 

Nein, ich schalte mich nicht via VPN auf dem Rechner des StB auf, um UO zu nutzen, sondern ich schalte mich dort aktuell auf, um sein Kanzlei Rewe zu nutzen.

UO soll zukünftig in dem Unternehmen, in dem ich beschäftigt bin, eingeführt werden.

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deusex
Experte
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Jetzt bin ich wieder beruhigt. 👍

 

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XR650L
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Das beruhigt mich wiederum ungemein! 😅

Ricarda_Hieber
Einsteiger
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Hallo,

 

Doch DUO lohnt auch ohne RZ Bankinfo, man kann ja auch als User von Unternehmen Online die Bank anbinden und über HBCI PIN TAN oder EBICS Zugang, um zumindest Zahlungen zu veranlassen. Aber eigentlich in 2021 eine Selbstverständlichkeit, dass die Umsatzdaten beim Stb elektronisch eingelesen werden und nicht mehr per Hand..

Und genauso die Anwendung der ANLAG Soforterfassung, ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass das eine Standardeinstellung ist in Kanzleien aber wurde auch oft schon eines besseren belehrt. Hiermit gibt es meiner Meinung nach viel weniger bis garkeine Abstimmungsdifferenzen als beim manuellen Eintragen. Eine DATEV-Pflicht gibt es meiner Meinung nach aber nicht.

LG! 😊
Ricarda Hieber

Lead Process Optimization @TaxIt Consulting GmbH

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chrisocki
Meister
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Moin, moin,

 


@deusex schrieb: Was mich aber echt umhaut, dass Sie sich via VPN auf den Rechner des Steuerberaters einloggen, um dort in Unternehmen online zu arbeiten... 


Das Thema "Mandantenanbindung"... diese technische Möglichkeit ist durchaus reizvoll, aber aus Sicht der Kanzlei nur bedingt zu empfehlen... 

 

Der StB geht hier schon einen komischen Weg, bindet den Mandanten darüber "eng" an sich, nutzt aber dann keine Anlag-Soforterfassung oder RZ-Bankinfo? Klingt nach "angezogener Handbremse"... 

 

 


@XR650L schrieb: Weiterhin möchte der StB nicht , dass Anlag mit Soforterfassung genutzt wird, weil bei späteren Änderungen die Korrektur zu zeitaufwändig wäre.


Hab ich noch nie erlebt... Das aber einzelne Kanzleien die Funktion nicht nutzen, ist durchaus bekannt... 

 

 


@XR650L schrieb: Als letzte Vorgabe sagte der StB, dass Kosten nicht kreditorisch sondern gegen Verbindlichkeiten (3500) gebucht und später ausgeliefert werden sollen. 


Reine Geschmacksfrage im Punkt "Bilanzausweis". Unterjährig ist das absolut kein Thema. Wie schon an anderer Stelle geschrieben, werden auch Krankenkassen-Verbindlichkeiten über die Kreditoren gebucht. In der Bilanz dann entsprechend für den Bilanzausweis umgebucht. Auch bei den sonstigen Kosten (Reisekosten, etc.). 

 


@XR650L schrieb: In diesem Zuge sagte der StB, dass das Einrichten von sog. Sammelkreditoren (zB 70001 A-Diverse) nicht erwünscht sei, da die Zuordnung beim Ausbuchen der Verbindlichkeit nicht erfolgen kann. 


Stimmt so nicht. Die Ausgleiche durch die RZ-Bankinfo kann auch auf den Sammelkonten erfolgen. 

 

Aber: Ich bin kein Fan von diesen Sammelkonten, im K-Bereich haben wir zwischen 70000-99999 ausreichend Platz um jeden Lieferanten, etc. ein festes Konto zuzuweisen. Mir ist noch kein Mandant untergekommen, der diesen Platz voll bekommen hat. 

 

Die Aussage des StB wird ein wenig besser, wenn wir den Buchungsvorschlag betrachten. Hier empfiehlt DATEV die USt-ID-Nummer in den Kreditorenstammdaten des Lieferanten zu erfassen, damit der richtige Kreditor besser ermittelt werden kann. Aber mit den Zahlungsausgleichen hat es absolut nichts zu tun.

 

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

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letzte Antwort am 15.11.2021 09:48:26 von chrisocki
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