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Differenzbesteuerung - Einkauf gebrauchtes Handy Amazon

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letzte Antwort am 06.11.2019 11:43:15 von p4ge
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diana1987
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Hallo,

wir haben die tage über Amazon ein gebrauchtes Handy gekauft.

Nun steht auf der Händlerrechnung an uns

"Der Verkauf unterliegt der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG (Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung). Ein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer für gebrauchte oder wiederaufbereitete Gegenstände ist nicht zulässig. "

Wir buchen mit dem SKR03.

An sich würde ich nun das Kreditorenkonto (Amazon) verwenden und ggf. das Aufwandskonto (Telefon) aber mit welchem Steuer-/Buchungsschlüssel oder gibt's hierfür sogar ein extra Automatikkonto?

Vielen Dank im Voraus!

0815
Fachmann
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Hallo,

es ist kein Buchungsschlüssel nötig, da bei der Differenzbesteuerung kein VSt-Abzug möglich ist. Sie buchen also schlicht 4920/70000.

seprof
Fachmann
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Das Kreditorenkonto Amazon ist eigentlich nicht zutreffend. Sie müssten ein Kreditorenkonto mit dem eigentlichen Lieferanten anlegen. Amazon ist hier lediglich der Plattformbetreiber, über den lediglich Bestellung und Zahlung abgewickelt werden. Gegenüber Amazon besteht lediglich die Zahlungsverpflichtung. Es wäre als eine weitere Buchung Lieferant an sonstige Verbindlichkeit (Amazon) zu tätigen und bei Zahlung an Amazon der Buchungssatz Paypal (oder Bank) an Amazon zu buchen.

Das Sachkonto ist wiederum von dem Wert des Handys abhängig (eventuell GWG Kto. 480). Ein Steuerschlüssel wird hier nicht verwendet, da keine Vorsteuer gezogen werden kann.

Aber vereinfacht kann man so buchen, wie im Post zuvor dargestellt. Allerdings sollte man immer wissen, warum man eine Sache "falsch" bucht.

0815
Fachmann
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Es wäre als eine weitere Buchung Lieferant an sonstige Verbindlichkeit (Amazon) zu tätigen und bei Zahlung an Amazon der Buchungssatz Paypal (oder Bank) an Amazon zu buchen.

Guter Hinweis, aber auch aufwändig (und unübersichtlich?). Handhaben Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/-innen das tatsächlich konsequent so? Würde mich einmal interessieren für mein eigenes Buchungsverhalten

seprof
Fachmann
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Wie ich schon sagte, man muss immer wissen, warum man eine Sache falsch bucht... Das ganze wird durch die Häufigkeit getriggert.

Folgende Überlegungen sollte man in Verbindung mit Amazon anstellen:

Ist Amazon der Lieferant, wird man schnell feststellen, das Dinge sowohl aus EG-Mitgliedstaaten kommen, als auch aus dem Inland. Hier habe ich für jede USt-ID ein eigenes Kreditoren-Konto. Da dies auch auf Drittanbieter zutreffen kann sind auch hier eigene Kreditorenkonten zu benutzen.

Hinsichtlich der steuerlichen Sachverhalte behalte ich so den Überblick. DUO greift ja bei der Zuordnung auf die USt-ID-Nummer zu., Daher sollten hier Kreditoren neu angelegt werden.

Um den Überblick über Amazon als Zahlungsdienstleister zu behalten,kann man für Amazon-Sachverhalte einen eigenen Nummernkreis im Kreditorenbereich verwenden.

In Verbindung mit Anlag kann dann auch über die Lieferantennummer der eigentliche Lieferant identifiziert werden.

Davon mache ich mein Buchungsverhalten abhängig. Spätestens im Jahresabschluss geht es um die Frage Verb. aus L+L oder sonstige Verbindlichkeiten.

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0815
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Danke für Ihre Rückmeldung!

Einzelne Kreditoren lege ich auch an, klar. Aber die Abbuchung durch Amazon buche ich bisher immer direkt auf den Kreditor, und nicht über ein Verrechnungskonto. Das hatte mich "erstaunt".

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diana1987
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Vielen lieben Dank!

rahagena
Meister
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Wie ich schon sagte, man muss immer wissen, warum man eine Sache falsch bucht...

Wo steht denn, dass ich nicht ein Konto für alle Lieferanten haben darf?

OPOS ist meines Erachtens nur schmückendes Beiwerk, das ich so einrichte, dass es mir das Leben erleichtert - ich könnte auch alles auf die vierstelligen Konten buchen und es wäre immer noch richtig.

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Gelöschter Nutzer
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Richtig, OPOS ist nur ein Abbild von Forderungen und Verbindlichkeiten (diese sind rechtlich normiert - HGB). OPOS ist zu rein innerbetrieblichen Zwecken, daher kann hier nicht von richtig oder falsch gesprochen werden. Forderungen und Verbindlichkeiten dürfen auch direkt über Forderungen/Verbindlichkeiten gebucht werden, wahrscheinlich sogar erst mit dem JA und nicht unterjährig.

Das Hauptproblem an diese Sache ist aber wohl die Unkenntnis über den Vorsteuerabzug.

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seprof
Fachmann
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Amazon war in diesem Fall kein Lieferant ...

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Gelöschter Nutzer
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Woher wissen Sie das? Meines Wissens verkauft Amazon auch direkt? Kann mich aber auch täuschen.

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stefans
Fortgeschrittener
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Gegenüber Amazon besteht lediglich die Zahlungsverpflichtung.

im Jahresabschluss geht es um die Frage Verb. aus L+L oder sonstige Verbindlichkeiten.

Ich verstehe Ihre Gedankengänge aber mein Bauchgefühl und ohne es genauer geprüft zu haben sagt mir, dass der Kunde keine (sonstige) Verbindlichkeit gegenüber Amazon hat.

Ich bestelle eine Ware über die Plattform Amazon bei einem Verkäufer und habe bis zur Zahlung eine Verb. aus L+L. Ob ich die Verbindlichkeit durch Zahlung an Amazon, PayPal, einen fremden Dritter oder z.B. ein Factoringunternehmen ausgleiche ist eine Entscheidung des Verkäufers aber ändert m.E. nichts daran, dass ich als Kunde eine Verb. aus L+L ausgleiche.

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seprof
Fachmann
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Das Amazon direkt per Differenzbesteuerung verkauft wäre mir neu ...

Gelöschter Nutzer
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Aber immerhin nicht unmöglich? Amazon ist dabei alles, aber wirklich alles mögliche zu vermarkten. Wahrscheinlich haben Sie aber recht. Der Sachverhalt war da aber eben nicht genau. Letztendlich ist das aber doch egal, da OPOS-Konten rein innerbetrieblichen Zwecken dient und Sie das entsprechende Konto auch "Käsekuchen" nennen dürfen.

Ich bin aber auch ein Fan der genauen, rechtlichen Abbildung, daher ist Ihre Lösung schon richtig.

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p4ge
Aufsteiger
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Bei Amazon kann auch FBA vorliegen, in dem Falle wäre Lieferant Amazon wieder richtig. Denn 90% werden dort über Amazon abgewickelt. Also von falsch zu sprechen ist nicht ganz richtig.

Und ob man 4920/480/485 oder 4900 bebucht hängt auch von der restlichen Buchführung ab. Es ist immer auch eine Frage wie schwer/leicht man dem Prüfer irgendwann mal die Arbeit machen will. Wegen so einer Buchung wird der Laden nicht dicht gemacht,

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letzte Antwort am 06.11.2019 11:43:15 von p4ge
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