Seit kurzem bekommt ein Mandant über Datev den Hinweis, dass die Mail mit der er sonst die Belege hochlädt, die per Mail gekommen sind, , unzustellbar sind. Gibt es evtl. weitere, die dieses Problem auch haben, bzw. wie kann man Abhilfe schaffen?
Hat der Mandant irgend etwas geändert, macht er evtl. etwas anders als sonst?
Ist die Adresse noch in DUO hinterlegt?
Es ist nichts anders als sonst, Adresse ist noch in DUO hinterlegt; einmal gelöscht und neu hinterlegt - keine Änderung.
Dann DATEV SK....
Hab einen Mandanten mit demselben Problem und wäre ebenfalls an einer Lösung interessiert.
Die Ursachenforschung läuft ebenfalls ins Leere, weil hier auch nichts geändert wurde.
@frpet12 schrieb:
Seit kurzem bekommt ein Mandant über Datev den Hinweis, dass die Mail mit der er sonst die Belege hochlädt, die per Mail gekommen sind, , unzustellbar sind.
Dann her mit dem Hinweis 😉. Da wird ja bestimmt drin stehen, warum das nicht geht. Stand bei @Steuerpirat z.B. auch drin, wenn von M365 ein Bouncer kommt. Und kommt der Hinweis von DATEV? Oder ggf. dem E-Mail Anbieter?
Nutzt das Mandant unbewusst eine andere / falsche Absender E-Mail-Adresse? Kann ja schon mal vorkommen, bei Vollzugriff andrer Postfächer, öffentliche Ordner ...
Vielen Dank für den Hinweis.
In unserem Fall lag es daran, dass der Mandant die Funktion Weiterleitung genutzt hat; mit der Funktion Umleiten klappt es.