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DUO nicht für GmbHs geeignet?

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letzte Antwort am 23.06.2022 13:58:01 von vogtsburger
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RAGBIT
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Kann es sein, dass man DUO nur mit Beginn des Geschäftsjahres einsetzen kann?
Hintergrund: Ich habe erst jetzt erfahren, dass die Kontodaten als BASIS der Buchführung zwar von der Bank zur Verfügung gestellt werden, diese jedoch seitens von DUO NICHT terminbezogen abholbar sind. Also wenn man DUO als Unternehmen mit "Geschäftsjahr" nutzen möchte, dies frühestens ab 2023 nutzen kann, wenn das Geschäftsjahr am 1.1. des Jahres beginnt.
Wen dem so ist, wäre es fair, die Kunden von DUO darauf hinzuweisen, dass eine Einrichtung sinnvollerweise unmittelbar VOR einem neuen Geschäftsjahr, jedoch NIE für ein bereits begonnenes benutzt werden kann.

RAHagena
Meister
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Nein, sie können jederzeit umstellen/anfangen. 

 

Es ist aber die Frage, was Sie unter "DUO" verstehen?! 

 

DUO ist eine Plattform zum Austausch von Daten zwischen Steuerberater und Mandanten, damit der Steuerberater die Buchhaltung erstellen kann. Sie als Mandant(?) haben die Möglichkeit mitzuarbeiten, indem Sie z.B. die Belege aufbereiten oder diese mit der Bank verknüpfen. Letzteres macht bei vielen GmbHs keinen Sinn, da im Rahmen der Bilanzierung ohnehin Forderungen/Verbindlichkeiten gebucht werden müssen und daher debitorisch/kreditorisch Buchen regelmäßig das Mittel der Wahl. 

Wenn es bei Ihrer GmbH Sinn macht, können Sie jederzeit selber damit starten, die Belge mit den Bankumsätzen zu verknüpfen, ihr Steuerberater bucht dann bis zum Vortag wie bisher und ab dann haben die (hoffentlich ohnehin importierten) Buchungssätze Belegverknüpfungen... 

 

Das "Jahr" in DUO hat nur sehr überschaubare Bedeutung und kann in sehr vielen Fällen weitestgehend ignoriert werden. 

 

Auf unserer Homepage habe ich die möglichen Abläufe einer DUO-Buchhaltung ausführlich dargestellt: https://digitaler-steuerberater-ostfries.land/digitale-buchhaltung/#fcd9c67f73a81cffd 

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RAGBIT
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Vielen Dank für die guten Ansätze. Vlt. ärgere ich mich ja nur, weil gerade die Zuordnung von Bankumsätzen zu entsprechenden Belegen für mich die wichtigste Checkliste ist, welche Belege noch fehlen. Ohne Bankumsätze und somit ohne Checkliste macht für mich das keinen Sinn.
Es sei denn jemand kennt eine bessere Möglichkeit der überprüfung, ob alle Belege für den Steuerberater vorhanden sind. 😉

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deusex
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@RAHagena  schrieb:

Nein, sie können jederzeit umstellen/anfangen. 

 

Es ist aber die Frage, was Sie unter "DUO" verstehen?! 

 

DUO ist eine Plattform zum Austausch von Daten zwischen Steuerberater und Mandanten, damit der Steuerberater die Buchhaltung erstellen kann. Sie als Mandant(?) haben die Möglichkeit mitzuarbeiten, indem Sie z.B. die Belege aufbereiten oder diese mit der Bank verknüpfen. Letzteres macht bei vielen GmbHs keinen Sinn, da im Rahmen der Bilanzierung ohnehin Forderungen/Verbindlichkeiten gebucht werden müssen und daher debitorisch/kreditorisch Buchen regelmäßig das Mittel der Wahl. 

Wenn es bei Ihrer GmbH Sinn macht, können Sie jederzeit selber damit starten, die Belge mit den Bankumsätzen zu verknüpfen, ihr Steuerberater bucht dann bis zum Vortag wie bisher und ab dann haben die (hoffentlich ohnehin importierten) Buchungssätze Belegverknüpfungen... 

 

Das "Jahr" in DUO hat nur sehr überschaubare Bedeutung und kann in sehr vielen Fällen weitestgehend ignoriert werden. 

 

Auf unserer Homepage habe ich die möglichen Abläufe einer DUO-Buchhaltung ausführlich dargestellt: https://digitaler-steuerberater-ostfries.land/digitale-buchhaltung/#fcd9c67f73a81cffd 


Hallo Herr Hagena,

erst mal ein Lob für Ihre tolle Info auf Ihrer Seite zur digitalen Buchhaltung. Bin fast ein wenig neidisch 😉

 

Allerdings lege ich hier gerne ein Veto ein,  denn grundsätzlich ist DUO für alle Rechtsformen sinnvoll und wie sie auf der HP erwähnten, in Bezug auf den Vorsteuerabzug beim §4/3-Rechner, denn bei der Papierbuchhaltung wurden die Belege eben mit dem Kontoauszug gebucht; weder debitorisch, noch kreditorisch.

Den OPOS-Vorteil, auch in Bezug auf die Zahlungsmoral und die damit vorhandene, kostenlose Kontrolle seiner Außenstände bringt gerade beim Überschussrechner hohe Vorteile, da diese zumeist selten über ein entsprechendes Drittsystem verfügen.

Dieses Verknüpfungsspektakel haben wir allerdings vor Jahren schon begraben, da es tatsächlich "brotlose Kunst" ist und dem Mandanten nur unnötig Zeit raubt.

Wir habe hier aufgeklärt und keiner, also wirklich keiner macht sich noch die Arbeit. Hierfür werden vielmehr rege die OPOS-Auswertungen mit Belegbildern genutzt.

Dies nur als Impuls, denn oftmals wird der Eindruck erwähnt, der Mandant MÜSSE die Belege verknüpfen, was ja so nicht gegeben ist.

 

 

 

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RAHagena
Meister
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Über HBCI oder EBICS können Sie auch vergangene Umsätze in Bank online einspielen, RZ-Bankbuchen sollte Ihr Berater aber schon haben, dann sind die Umsätze bis zum Vortag grundsätzlich für Sie verfügbar. 

 

Bank online abzuhaken ist eindeutig die beste Checkliste, die sie als Unternehmer selber führen können, diese ist aber umsatzsteuerlich regelmäßig nicht sauber, wenn etwa die Zahlung einer Rechnung erst im Folgemonat erfolgt. Wenn dies dann über den Jahreswechsel passiert und im Jahresabschluss nicht korrigiert wird, ist schlimmstenfalls die Vorsteuer weg. 

 

Sie können Ihrem Steuerberater auch "alles" schicken und ihn bitten, ihnen eine Liste der offenen Posten zu übermitteln. Wenn Sie Probleme mit der Vollständigkeit haben, lassen Sie sich alle Rechnungen per Mail schicken und nutzen Sie Upload mail in Verbindung mit einer Outlook-Regel, dann haben Sie normalerweise 90% ihrer Arbeit erledigt, ohne es gemerkt zu haben. 

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deusex
Allwissender
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Mein Tipp: Sparen sie sich die Arbeit und richten einen kleinen Verfahrensablauf ein, der Ihnen weitgehend sicherstellt, dass Sie die Belege vollständig bereitstellen.

Posten mit fehlenden Belegen buchen wir dann auf ein Transitkonto, welches wir nach Abschluss der Monatsbuchhaltung unseren Mandanten zukommen lassen. Diese können dann die Belege ganz chillig nachträglich bereitstellen und wir glätten das Transitkonto.

Das Vorgehen hat m.E. für beide Seiten die effektivste Verwaltungsökonomie, denn wir wollen unseren Mandaten so wenig Zeit wie unbedingt notwendig abringen und selbst natürlich profitieren.

Ein manuelles Verknüpfen in einer digitalen Umgebung betrachte ich als EDV zu Fuß . . .

 

Viel ERfolg. 

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RAGBIT
Beginner
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"Über HBCI oder EBICS können Sie auch vergangene Umsätze in Bank online einspielen"
Ne, genau das geht nicht, weil man nicht einstellen kann, ab wann.

Seitens der BANK ja, seitens DU nicht.
Auch ein zur Verfügung gestelltes DATEV-Format der Bank kann man nicht importieren, auch nicht über den Umweg über eine Software-Version...
Oder haben Sie evtl. einen TIPP für mich, wie ich die doch noch integriert bekomme?

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RAHagena
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@deusex  schrieb:

@RAHagena  schrieb:

Nein, sie können jederzeit umstellen/anfangen. 

 

Es ist aber die Frage, was Sie unter "DUO" verstehen?! 

 

DUO ist eine Plattform zum Austausch von Daten zwischen Steuerberater und Mandanten, damit der Steuerberater die Buchhaltung erstellen kann. Sie als Mandant(?) haben die Möglichkeit mitzuarbeiten, indem Sie z.B. die Belege aufbereiten oder diese mit der Bank verknüpfen. Letzteres macht bei vielen GmbHs keinen Sinn, da im Rahmen der Bilanzierung ohnehin Forderungen/Verbindlichkeiten gebucht werden müssen und daher debitorisch/kreditorisch Buchen regelmäßig das Mittel der Wahl. 

Wenn es bei Ihrer GmbH Sinn macht, können Sie jederzeit selber damit starten, die Belge mit den Bankumsätzen zu verknüpfen, ihr Steuerberater bucht dann bis zum Vortag wie bisher und ab dann haben die (hoffentlich ohnehin importierten) Buchungssätze Belegverknüpfungen... 

 

Das "Jahr" in DUO hat nur sehr überschaubare Bedeutung und kann in sehr vielen Fällen weitestgehend ignoriert werden. 

 

Auf unserer Homepage habe ich die möglichen Abläufe einer DUO-Buchhaltung ausführlich dargestellt: https://digitaler-steuerberater-ostfries.land/digitale-buchhaltung/#fcd9c67f73a81cffd 


Hallo Herr Hagena,

erst mal ein Lob für Ihre tolle Info auf Ihrer Seite zur digitalen Buchhaltung. Bin fast ein wenig neidisch 😉

 

Allerdings lege ich hier gerne ein Veto ein,  denn grundsätzlich ist DUO für alle Rechtsformen sinnvoll und wie sie auf der HP erwähnten, in Bezug auf den Vorsteuerabzug beim §4/3-Rechner, denn bei der Papierbuchhaltung wurden die Belege eben mit dem Kontoauszug gebucht; weder debitorisch, noch kreditorisch.

Den OPOS-Vorteil, auch in Bezug auf die Zahlungsmoral und die damit vorhandene, kostenlose Kontrolle seiner Außenstände bringt gerade beim Überschussrechner hohe Vorteile, da diese zumeist selten über ein entsprechendes Drittsystem verfügen.

Dieses Verknüpfungsspektakel haben wir allerdings vor Jahren schon begraben, da es tatsächlich "brotlose Kunst" ist und dem Mandanten nur unnötig Zeit raubt.

Wir habe hier aufgeklärt und keiner, also wirklich keiner macht sich noch die Arbeit. Hierfür werden vielmehr rege die OPOS-Auswertungen mit Belegbildern genutzt.

Dies nur als Impuls, denn oftmals wird der Eindruck erwähnt, der Mandant MÜSSE die Belege verknüpfen, was ja so nicht gegeben ist.

 

 


Danke für das Lob, wogegen legen Sie denn genau "Veto" ein? 
Ich bin auch großer Fan von OPOS buchen, wir haben aber immer mehr Mandanten, die gerne "mitmachen" wollen und eben Probleme mit der Vollständigkeit haben. Dank der guten automatischen Zuordnung ist das für die Mandanten ein überschaubarer Aufwand, für uns dafür DER HIT. Bank einspielen, fertig. Schneller können wir nicht arbeiten und bei uns entscheidet der Aufwand über den Rechnungsbetrag... 

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RAHagena
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Es ist doch egal, ob Bankdaten auch schon vor dem Tag X vorliegen!? Irgendwann fangen Sie mit dem Verknüpfen an.

Oder sollte es auch über das Selber-Abrufen keine alten Daten geben!? Ich meine den Bank-Abruf in Unternehmen online selbst @metalposaunist weiß das bestimmt so

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deusex
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Danke für das Lob, wogegen legen Sie denn genau "Veto" ein? 
Ich bin auch großer Fan von OPOS buchen, wir haben aber immer mehr Mandanten, die gerne "mitmachen" wollen und eben Probleme mit der Vollständigkeit haben. Dank der guten automatischen Zuordnung ist das für die Mandanten ein überschaubarer Aufwand, für uns dafür DER HIT. Bank einspielen, fertig. Schneller können wir nicht arbeiten und bei uns entscheidet der Aufwand über den Rechnungsbetrag... 


Wäre schlimm, wenn nicht und gerade hier gilt es Effektivität für beide Seiten zu schaffen.

 

Unsere Mandaten nutzen die Zeit eher operativ, als hier "mitzumachen" und ggf. die Freizeit zu investieren. Zeit kann man sich nicht kaufen und wenn die Auftragbücher glühen, ist man über jede Zeitersparnis dankbar.

 

Ob die Belege nun manuell "vorverknüpft" sind oder nicht, spielt doch keine Rolle. 

 

Der Mandant scannt und lädt hoch - damit ist seine Aufgabe erledigt. Kontierung und Geschäftspartneranlage erfolgt durch uns in DUO und ebenso die Bereitstellung an uns selbst.

Nach Einspielen werden folglich die Rechnungen automatisch durchgebucht und nach einspielen der Bank automatisch mit der Zahlung verknüpft. Lerndateien bringen ein Übriges und es bleiben eine Handvoll Buchungen übrig die verarztet werden müssen (verhältnismäßig eine Handvoll).

 

Die Verknüpfung aus Rewe erfolgt wiederum automatisch nach DUO nach Beendigung des Belegbuchens.

 

Insofern sehe ich die Verknüpfungsaufgabe beim Mandanten als vermeidbaren Aufwand, den ihr Mandant goutiert. Sicherlich. Stellen Sie die Frage, ob er das machen will oder sich das lieber sparen möchte und Sie sehen, was "der Hit" ist ;-).

Die Praxiserfahrung und die Rückmeldungen haben letztlich dieses Modell in den letzten Jahren geformt.

 

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metalposaunist
Unerreicht
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Ruft man via HBCI ab, kommen maximal alle Umsätze der letzten 180 Tage. Danach ist meines Wissens Schluss. Mit EBICS kann man mit der Bank sprechen, dass diese noch mehr zur Verfügung stellt; ebenso bei RZ-Bankinfo, wo DATEV täglich alle Umsätze bei der Bank automatisiert holt - auch da kann man mit der Bank sprechen und deutlich länger die Umsätze bereitstellen. 

 

Andere Wege die Umsätze ins DUO zu bekommen, gibt es nicht. Ein manueller Import ist nicht vorgesehen. Das heißt, fehlt ein Zeitraum, kann nur der StB die Umsätze aus einer CSV oder MT940 Datei einmalig einspielen, damit die FiBu korrekt ist - im DUO kommt davon aber trotzdem nichts an, weil die Umsätze nicht im Rechenzentrum der DATEV liegen und man sie dort auch nicht manuell hochladen kann. 

 

Beim Zuordnen der Belege bin ich bei @deusex. Das ist die manuellste Arbeit ever.

 

Belegupload per Drag-and-Drop direkt in Banken 

Offline Bank: manuelle Import von Bank/Kreditkarten-Umsätzen

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
RAGBIT
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Sie haben Recht, ich kümmere mich nur um die Belegübermittlung (Eingangsrechnungen) und fertig.... Ich schreibe noch meine Rechnungen über DUO und gut. Rest ist beim Steuerberater besser aufgehoben....

RAGBIT
Beginner
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Leider ruft DUO diese Daten nicht ab, obwohl es theoretisch möglich wäre. Irgendwo steht wahrscheinlich ein Datum im System, was das verhindert. Vlt. Einrichtungsdatum des DUO-Accounts oder was auch immer. Jedenfalls kann ich nicht einstellen, ab wann er die Daten abholt.
Aber wie die anderen Kommentatoren schon geschrieben haben: Einfach ignorieren und Belege hochladen... muss ich eben erst mal mit dem Auszug der Bank arbeiten und abhaken 🙂

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bodensee
Allwissender
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TOP auf der Homepage dargestellt, man - nein ich - kann hier auch nur jeden Tag etwas dazulernen. Ich denke vor allem aus Mandantensicht schön kompakt und übersichtlich dargestellt. Daher gab es den Kudo schon vorneweg. 

 

Da auch ich immer wieder von Mandanten gefragt werde warum DUO dann habe ich doch mehr Aufwand wie vorher ?  Dann beginne ich zu erzählen das der Mandant natürlich seine internen Prozesse umstellen muss und nicht das war häufig die irrige Annahme einerseits der alte Pendelordner gepflegt werden muss halt nur nicht mehr in die Kanzlei geht und andernseits zusätzlich die gescannten Belege in UO einzustellen sind . Das  ist in der Tat jede Menge Erklärungsaufwand notwendig zumindest für die Mandanten die technisch nicht so affin sind und eben immer nur das alte System Pendelordner gekannt haben.  

 

Aber sukzessive bekomme ich jetzt immer mehr in Richtung DUO auch weil häufig der Generationenwechsel bei den diversen Mandanten ansteht / anstand. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
RAGBIT
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Man muss dazusagen, dass ich erste jetzt mich aktiv mit der Buchhaltung beschäftige. Wir hatten das vorher in einer Abteilung, die nun aufgelöst wurde und wir mitten im Jahr zu einem Steuerberater gewechselt sind. Dank der schillernden Darstellung von DUO habe ich:

  • alle Kunden 2022 angelegt
  • alle Lieferanten angelegt
  • Mailkonten für Rechnungsausgang und -Eingang eingerichtet
  • für alle "alten" Mails mit Rechnungen Regeln erstellt, damit diese gleich nach DUO wandern

Und WOW, durch die Reihenfolge würden alle Werte der Belege erfasst. Lediglich den Bezahlvermerk habe ich noch offen gelassen, weil ich hoffte, dass dies dann ebenfalls durch den Datenabgleich mit den Bankdaten automatisiert erfolgt. Kurz um ich habe alles richtig gemacht und war voller Vorfreude auf die Bankanbindung, die dann sehr ernüchternd ausfiel.... Darauf hin mein Steuerberater:

--------

Die Swift-Dateien können leider nur bei uns im Buchhaltungsprogramm eingespielt werden, aber nicht in DUO.

Das bedeutet leider, dass wir den Starttermin bei DUO nicht auf den 1.1. zurückdrehen können, sondern frühestens am 22.6., besser noch am 1.7. damit starten können.

Und das bedeutet wiederum, dass alle Belege vor dem 22.6. wieder aus DUO gelöscht werden müssen und stattdessen in Papierform zu uns müssen, um sie händisch buchen zu können.

Zeitlich und vom Kostenfaktor her macht das von unserer Seite her keinen wirklichen Unterschied, es ist für Sie leider nur doppelte Arbeit, was ich Ihnen gern erspart hätte. 😞

 

Wenn Sie den Buchhaltungsordner entsprechend für das erste Halbjahr 2022 vorbereiten, bitte wie folgt zusammenstellen möglichst bis Mitte Juli:

 

Für jeden Monat bitte ein Trennblatt nutzen und innerhalb jedes Monats chronologisch sortieren (neueste Belege oben):

1. Sämtliche Eingangsrechnungen (sortiert nach Rg.datum)

2. Sämtliche Ausgangsrechnungen (sortiert nach Rg.datum)

3. Kontoauszüge chronologisch (Quittungen bitte jeweils hinter den Kontoauszug)

4. Barbelege falls vorhanden
----------------------------------------

Kann jetzt jemand meinen kleinen Frust verstehen? 😉

LG und Danke für euer liebe Hilfe

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 16 von 36
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Ich möchte meinen Kollegen jetzt nicht ins Handwerk pfuschen, aber spontan hätte ich gesagt sind  Sie nicht ein Mandant für Mittelstandsfraktura der Datev ? 

 

Weil dort können Sie die Bankdaten (Swift Dateien ) so mein Kenntnisstand natürlich bis zum 1.1. einlesen, wie in unserer Version von Kanzlei Rewe auch.  Natürlich hilft Mittelstands Fraktura nur wenn sie die komplette Fibu übernehmen und jeden Monat buchen. Wenn das nicht gewollt wird dann sind wir wieder beim Buchen wie vom Kollegen vorgeschlagen. 

 

Ich dachte mir einfach nur wenn bis auf die Bank und ggf. Barbelege und/oder Reisekosten alles bereits in UO da ist dann ist der Schritt - je nach Mandant und je nach Umfang - zur Erledigung der eigenen Fibu nicht mehr so groß. 

 

Schönen Feierabend an alle. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
RAGBIT
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Das klingt vlt. sogar gut/richtig. Ich werde mal mein Steuerbüro darauf hin ansprechen. Ein zurück zu "Ausdrucken" möchte ich nach dieser Kraftanstrengung nämlich vermeiden. Vor allem in Zeiten, wo mir meine Hausklingel schon eine Mail schicken kann 🙂

deusex
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Noch ein Nachtrag, weil ich Unternehmen online nun zwölf Jahre nutze, ein Verfechter des Systems bin und sehr gerne meine Erfahrungen weitergebe.

Andernorts hatte ich mal erwähnt, dass wir 80% der laufenden Buchführungen in DUO führen; das stimmt nicht mehr, denn zwischenzeitlich sind ALLE laufenden Buchführungsmandate umgestellt.

 

Wir rufen ausnahmslos über DATEV-RZ ab und m.W. werden bei Einrichtung auch nur Umsätze ab "Aktivierungsdatum" übermittelt, da bei Einrichtung des Abrufes kein Datum eingestellt werden kann (ausgegraut); ob das einen tieferen Sinn hat, weiß ich nicht, aber besser wäre natürlich die Stichtagsangabe. (@DATEV ?!)

 

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M.W. ist es jedoch möglich, mit der Bank Kontakt aufzunehmen, wenn der Kontoumsatzabruf eingerichtet ist und darum zu bitten, man möge eine rückwirkende Bereitstellung auf den xx.xx.xxxx einstellen. Technisch sei dies wohl möglich.

Somit wäre ein rückwirkender Abruf  durch den Stb via Rewe möglich und diese Daten wären dann auch nicht nur in Rewe, sondern m.E. auch in DUO.

 

Nehmen Sie doch mal Kontakt mit der Bank diesbezüglich auf und melden sich hier kurz zurück, denn sicher bin ich mir dabei nicht, meinte aber, dass wir das mal vor Jahren mal so durchführten.

 

Insofern nur ein Tipp und wenn´s nicht geht, ist´s wie vorher . . .

 

Diese Aussage des Kollegen ist allerdings fragwürdig und für mich nicht nachvollziehbar:

 

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Selbstredend ist die nachträglich Aufarbeitung der FiBu aufwändig, wir haben jedoch in keinem einzigen Fall bei einer Übernahme eine Hybrid-Lösung angestrebt; das ist Kokolores, wenn die Hälfte des Jahres ohne Belegbilder gebucht wird. 

Es ist vollkommen unerheblich, ob die Belege nach Datum sortiert sind. Was soll der Humbug? Ich lasse es mir noch gefallen, wenn man Barbelege von Unbaren trennt und natürlich Eingang von Ausgang, aber auch das ist im Prinzip kein Beinbruch. 

Ausdrucken !?!?! Echt jetzt ?

 

Wir unterscheiden bspw. nicht mehr in Barbelege oder Eingangsrechnungen, sondern nur noch Letzteres. Durch im vorigen Beitrag beschriebenes Vorgehen können wir schnell und Effektiv auch hier unsere Mandanten von Fehlersorgen befreien und selbst wenn alles auf Eingangsrechnungen erfasst ist, überspringt man diese eben bei der Bearbeitung und ordnet die Ausgangsrechnungen einfach dem anderen Rechnungstyp zu.

Barbelege werden als Eingangsrechnungen erfasst und der Mandant muss auch in der Kasse nicht manuell zuordnen, sondern diese werden wie üblich kreditorisch ausgeglichen.

In der Buchführung wiederum wird die Kasse eingespielt und die Barbelege automatisch mit der Ausgabenposition verknüpft und der Kreditor aufgelöst. Kasse wird zuletzt in Rewe eingespielt . . .

 

Papierbelege in der Kanzlei ist ein NoGo und nur für Ausnahmesituationen gedacht, gerade dann, wenn aufgearbeitet werden muss.

Wir haben derzeit eine Aufarbeitung mit ca. 800 Rechnungen, die schon mal in DUO sind und "kontiert" und Geschäftspartner angelegt werden. Die Rechnungen waren überdies an einem Vormittag gescannt und nach UO geladen.

Leider fand hier ein Bankenwechsel statt und wir können keinen rückwirkenden Abruf mehr anstoßen; in solchen Fällen muss man auch mal manuell vorgehen und lässt sich dann eben die Auszüge aus PDF aus dem Bankarchiv übermitteln und bucht von denen ab. Papier ist nicht nötig !

 

Ich würde auch nie auf die Idee kommen, dies den Mandanten machen zu lassen, da wir hier besseres Gerät, mehr Erfahrung und zeitgleich effektiver Scannen.

 

Im Übrigen ist Papierbelege in die Kanzlei bringen lassen und dort Scannen und zurückgeben ein absolutes NoGo und bei diesen Empfehlungen verstehe ich echt keinen Spaß, weil es ausgemachter Blödsinn ist; es ist mir an der Stelle auch egal, ob sich jemand auf den Schlips getreten fühlt.

 

Viele Wege führen nach Rom und oftmals entdeckt man abseits der vorgegebenen Karten wunderbare Abkürzungen.

 

Digitalisierung darf nicht zum Selbstzweck werden, sondern muss möglichst Automatismen generieren und damit möchte ich nochmals auf @RAHagena zurückkommen, dessen Rechnungen sich nach dem Aufwand in der Kanzlei bemessen.

Mit schlanken Prozessen und Automatismen in der Kanzlei schaffen Sie es sehr preisgünstige Vergütungen anzubieten, den Mandanten zeitgleich Zeit (=Geld + Freizeit) zu sparen und nebenbei eine hochrentablen Auftrag für die Kanzlei zu gewinnen.

Der Mandant möchte Full-Service bzw. ein rund-um-sorglos-Paket und zumeist interessiert es nicht, ob hundert Euro hin oder her.

 

Wir hatten vor drei Jahren eine Metzgerei übernommen, die eine Papierbuchführung hatte und ich wie gewohnt, den Mandanten zu DUO genötigt hatte. Heute bezahlt der Metzger etwa die Hälfte der damaligen Vergütung beim Kollegen und ist gleichwohl eines der rentabelsten Buchführungsmandate in der Kanzlei.

By the way, ist er einfach glücklich sich fast nicht mehr um die Buchführung kümmern zu müssen.

 

Ich hoffe, Sie nicht gelangweilt zu haben.

 

 

@bodensee  : War die Bezeichnung "Mittelstand fraktura" (Knochenbruch) ein freudscher Verschreiber 😉 ?

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RAHagena
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@deusex  schrieb:

Der Mandant möchte Full-Service bzw. ein rund-um-sorglos-Paket und zumeist interessiert es nicht, ob hundert Euro hin oder her.

 


Also wir haben auch andere Mandanten... manche möchten (und können) selber (vor)kontieren (DUO / Rewe), eine Gebärdendolmetscherin hat kaum Eingangsbelege und Spaß daran, die Bank mit Belegen zu verknüpfen, der nächste bucht und verknüpft in Sevdesk und wir importieren und geben Rückmeldung wenn etwas falsch läuft... "Der Mandant möchte..." ist da relativ gewagt, Mandanten sind genauso unterschiedlich wie Steuerberater. 

 

Ich habe eine klare Vorstellung davon, wie mein Mandant organisiert sein sollte und wie ich mit ihm oder ihr zusammenarbeiten möchte. So sind aber die wenigsten aktuell organisiert und Veränderung ist grundsätzlich erst einmal "schlecht"...

Von daher ist es bei uns total ok, wenn uns der Mandant (noch) Papierbelege bringt. Wir stecken die in die Scannerbox und geben die Belege am selben Tag noch zurück. Anschließend ist es unsererseits irrelevant, ob der Beleg von uns eingescannt wurde oder ob der nativ digital per Weiterleitung kam. 

Wenn der Mandant dann unbedingt noch Papier erhalten möchte, können wir das verarbeiten, Ausdrucken zu fordern ist schon gewagt. 

Dass tatsächlich noch reihenweise Kanzleien Kontoauszüge verlangen, finde ich viel schlimmer. 

 

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RAHagena
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Die Antwort von @metalposaunist (danke dafür) bestärkt mich in der Annahme, dass ihr ursprüngliches Problem lösbar ist: Wenn Ihr Konto eingerichtet ist, sollten Sie in Bank online https://webapps.datev.de/duo-mydatev-apphost/app/1040 ein "aktualisieren" Symbol sehen. Wenn Sie dieses Anklicken, startet der Einrichtungsassistent für Ihr Bankverfahren. Nach Einrichtung können sie für das gesamte Jahr 2022 die Bankdaten einspielen. 

Die Kanzlei kann dies dann einspielen, auch wenn ich bezweifle, dass die wissen, wie das geht, aber dazu gibt hier es bereits Threads. 

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deusex
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Kann ja jeder machen wie er will, aber den Mandanten in die Kanzlei zum Belege scannen antanzen lassen, ist genau das Gegenteil von dem, was Digitalisierung bedeutet.

Das Thema hatte ich schon mehrmals ausführlich zertreten, weil das schlicht für mich nicht in Frage kommt , kontraproduktiv ist und ich sage offen, der Mandant auch zu seinem Glück gezwungen werden muss.

 

Zuletzt haben wir bei kleineren Buchführungen "Upload mobil" intensiver angesprochen und "vertrieben, weil ja auch die Abkündigung Upload online etc. ansteht und das Tolle ist, dass man Upload mobil auch in der Kanzlei persönlich mit dem Mandanten kurz durchgehen kann; auch das Handling, Belege bspw. direkt bspw. im Super- oder Baumarkt, der Tanktstelle oder beim Einzelhändler vor Ort nach der Bezahlung zu scannen (dort gibt es zumeist gute Packablagen zum Belegscannen).-> scan&forget . . .

 

Lieferanten generell aktiv aufzufordern, um Rechnungen künftig per E-Mail zu übersenden, stößt durchgängig auf positive Resonanzen. Hier am Besten die gleich als Rechnungs-Mail-Adresse die ...@uploadmail.datev.de beim Lieferanten hinterlegen lassen.

 

Oftmals ist dies beim Rechnungssteller bereits möglich, nur nicht umgestellt, weil dort vielleicht ähnliche Bedenken weg-vom-Papier herrschen.

Auch der Tipp zu "invoicefetcher" wird vereinzelt positiv aufgenommen, da auffällig zumeist Rechnungen fehlen, die aktiv aus den Portalen geholt werden müssten, aber vergessen wurden.

Dies Problem ist mit wenig Geld/Monat gelöst und entlastet Mandant und Kanzlei bei der Nachforderungsarbeit.

 

Dies schaffen Sie mit Transparenz, Mühe, Schulung und Kommunikation. Nicht selten höre ich, warum man dies so nicht schon früher gemacht hat. Keine negative Rückmeldungen. Wirklich.

 

Mandanten wissen oft überhaupt nicht von ihren Wünschen, wenn man sie Ihnen nicht offen darlegt !

 

Auch ein gutes, sinnvolles, nützliches und gleichzeitig günstiges Produkt, das Ihnen das Leben erheblich einfacher macht, verkauft sich nicht von allein.

Zunächst muss der Käufer mindestens wissen, dass es das Produkt gibt und man muss transparent aufzeigen, weshalb.

Im zweiten Schritt nimmt man den Mandanten an die Hand und die Angst; richtet die Scan-Umgebung via FB sauber bei ihm ein und zeigt ihm diese Handvoll Handgriffe, die nötig sind. Der Mandant versteht, fühlt sich digital angekommen, verliert die Scheu und sie das Papier in der Kanzlei.

 

Ich persönlich habe mir für jeden Einzelnen sehr viel, kostenlose, Mühe gegeben und den Mandanten versprochen, sie nicht hängen zu lassen und auch für kleinste Fragen zur Stelle zu sein. Zumeist kamen noch ein oder zwei Anrufe, manchmal ein wenig mehr, aber nach wenigen Wochen lief das durchgängig bei allen von selbst und alle sind ausnahmslos glücklich; vor allem, weil "sie selbst digital buchen können" . . . 😉 und technisch "up-to-date" sind.

 

... und Papier gibt es bei uns nur noch auf der Toilette 😉

 

Abschließend möchte ich sagen, dass ich nicht den Anspruch auf die beste Lösung erhebe, sondern, vielmehr dazu anregen möchte, bestehende Arbeitsabläufe zu prüfen und ggf. zu optimieren. Ich habe schon reichlich gute Ideen aus dem Forum verwerten können.

 

Auch bei der Digitalisierung gilt: Der Weg ist das Ziel und dieser Weg sollte möglichst frei von Hindernissen gewählt werden.

 

 

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RAGBIT
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Ich habe auch nochmal Kontakt sowohl zu DATEV, wie auch meinen Banken aufgenommen und es fühlt sich so an, als ob jeder das Problem kennt und will mir helfen.... DATEV-Rückruf ist schon erfolgt, hat mich mit weiteren Infos unterstützt:
1. Manuelles Abholen wird seitens DATEV beim ERSTEN MAL immer 12 Monate rückwirkend angefragt, Bank beschneidet jedoch oft auf 90 Tage.

2. Bei einer Bank liegen im Rechenzentrum Umsätze (-90t) die jedoch nicht geschrieben wurden, weil RZ-Anbindung Master ist, da es zu erst aktiv war und somit SLAVE (manuelles Abholen) überschreibt
3. DATEV kennt den Wunsch nach Datumsangabe und will das auch integrieren, neben den anderen Wünschen die noch so existieren.... (Stimme klang ein wenig wehleidig, als wüsste man, das dies noch dauern könnte ;))

Wir überlegen nun abzuklären, dass die Bank wirklich 365t zur Verfügung stellt oder dem RZ die Daten ab 1.1. zur Verfügung steht.

Während ich das schrieb, kam der erste Bankrückruf: Sie versuchen das im Rechenzentrum der Bank zu klären.... aber können nix versprechen. Ich halte euch auf dem Laufenden.

bodensee
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Oh da hat Herr Freud ja seine Freude dran. 

 

Hat mein Unterbewußtsein zugeschlagen weil ich das Produkt so gut wie nie empfehle, aber in diesem Fall schien mir das nahe zu liegen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
RAHagena
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@deusex  schrieb:

Hier am Besten die gleich als Rechnungs-Mail-Adresse die ...@uploadmail.datev.de beim Lieferanten hinterlegen lassen.


Da von DATEV meines Wissens alles abgewiesen wird, was nicht in DUO registriert ist, gehts so einfach m.E. dann doch nicht. 

 

Außerdem lassen wir niemanden "Antanzen", wir bieten den Mandanten an, Ihre Papierbelege nicht selber scannen zu müssen, sondern dies im Rahmen der Buchhaltung für sie zu erledigen.

Und wenn denn der Handwerker keine Lust- oder die Apothekerin keinen Platz fürs Scannen hat oder wenn Neumandanten mit Ordnern kommen, dann scannen wir die ein. So haben wir seit 2018 durchgehend digitale Belege an den Buchungssätzen, auch ohne jegliche Mithilfe der Mandanten, kanzleiintern kann so alles einheitlich gebucht werden. 

Auch ich bekomme noch Papierbelege, sehe aber keinen eklatanten Unterschied, ob ich (als Mandant) die sammle (nicht sortiere!) und im Stapel beim Steuerberater (mit 120 Seiten pro Minute) scanne oder ob ich mich ggf. ohne Fingerabdruck-Sensor oder FaceID mit Smartlogin und verwackelten Handy-Fotos herumschlage. Wenn überhaupt erzielen wir das bessere Ergebnis...

 

Dass ich keine Lust auf nicht-digitale Mandate habe und lieber nur selbst-scannenden mit Spaß an DUO hätte, zeigt übrigens schon die o.g. URL unserer Homepage und damit das so wird, stellen wir ab 01.08. einen ITler an (Stellenbeschreibung war "Schnittstellenbeauftragter), der sich auch um die IT bei den Mandanten kümmert, dann kommen wir da vielleicht auch mal hin. 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io 
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV

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bodensee
Allwissender
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Ich pflichte ihnen gerne bei und Herrn Hagena auch. Ich denke das Problem ist sowohl bei den Mandanten eben fest eingefahrene Prozesse nicht ändern zu wollen als auch auf  Beraterseite das gleiche.  Hatten wir auch schon häufig hier in der Community. 

 

Hier müssen wir Berater schlicht weg einfach up to date bleiben und unsere Prozesse so gestalten das sie für die Mandanten entweder Zeit oder Kosten oder am besten beides sparen oder dritte Variante bessere und schnellere Auskünfte / Auswertungen zur Verfügung stellen.  Dazu gehört für mich persönlich einfach das muss man dann mit jedem Mandanten besprechen was will er/sie/es  und wie können wir das gemeinsam umsetzen. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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JonasThiel
Fortgeschrittener
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@RAHagena  schrieb:

Und wenn denn der Handwerker keine Lust- oder die Apothekerin keinen Platz fürs Scannen hat oder wenn Neumandanten mit Ordnern kommen, dann scannen wir die ein. 

 

Dann ist das meiner Meinung nach das "falsche" Mandat für Sie. Bei Neumandaten ist es meiner Erfahrung nach am einfachsten zu digitalisieren. Wir geben den Prozess vor, entweder den Mandant geht diesen Weg mit uns oder er sucht sich einen anderen Berater.

 

 


 

Jonas Thiel
RAHagena
Meister
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@deusex  schrieb:


Unsere Mandaten nutzen die Zeit eher operativ, als hier "mitzumachen" und ggf. die Freizeit zu investieren. Zeit kann man sich nicht kaufen und wenn die Auftragbücher glühen, ist man über jede Zeitersparnis dankbar.

 

Insofern sehe ich die Verknüpfungsaufgabe beim Mandanten als vermeidbaren Aufwand, den ihr Mandant goutiert. Sicherlich. Stellen Sie die Frage, ob er das machen will oder sich das lieber sparen möchte und Sie sehen, was "der Hit" ist ;-).

Die Praxiserfahrung und die Rückmeldungen haben letztlich dieses Modell in den letzten Jahren geformt.

 


Spektakuläre Annahmen, die Sie da haben. Offenbar sind Sie der Meinung, wir würde alle Mandanten dazu zwingen, in Bank online ihre Belege zu verknüpfen!? Schnucki, ich habe sogar eine Homepage, auf der das detailliert steht, wie kommen Sie auf die Idee, ich würde dies nicht genauso auch persönlich kommunizieren?! 

 

In Zahlen sind es genau drei (3) Mandanten, die Ihre Belege in Bank online verknüpfen und für die ist das die für alle Seiten beste Lösung. Insofern berauben wie niemanden treuwidrig seiner Zeit. Im Gegensatz zu Ihnen, hören wir uns die Anforderungen der Mandanten an und suchen gemeinsam die beste Lösung. 

 

Ihre Mitarbeiter buchen in DUO?? Da haben wir auch schon vor Jahren aufgeklärt und machen es gleich richtig in Rechnungswesen. 

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deusex
Allwissender
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@RAHagena  schrieb:

@deusex  schrieb:

Hier am Besten die gleich als Rechnungs-Mail-Adresse die ...@uploadmail.datev.de beim Lieferanten hinterlegen lassen.


Da von DATEV meines Wissens alles abgewiesen wird, was nicht in DUO registriert ist, gehts so einfach m.E. dann doch nicht. 

 

Außerdem lassen wir niemanden "Antanzen", wir bieten den Mandanten an, Ihre Papierbelege nicht selber scannen zu müssen, sondern dies im Rahmen der Buchhaltung für sie zu erledigen.

Und wenn denn der Handwerker keine Lust- oder die Apothekerin keinen Platz fürs Scannen hat oder wenn Neumandanten mit Ordnern kommen, dann scannen wir die ein. So haben wir seit 2018 durchgehend digitale Belege an den Buchungssätzen, auch ohne jegliche Mithilfe der Mandanten, kanzleiintern kann so alles einheitlich gebucht werden. 

Auch ich bekomme noch Papierbelege, sehe aber keinen eklatanten Unterschied, ob ich (als Mandant) die sammle (nicht sortiere!) und im Stapel beim Steuerberater (mit 120 Seiten pro Minute) scanne oder ob ich mich ggf. ohne Fingerabdruck-Sensor oder FaceID mit Smartlogin und verwackelten Handy-Fotos herumschlage. Wenn überhaupt erzielen wir das bessere Ergebnis...

 

Dass ich keine Lust auf nicht-digitale Mandate habe und lieber nur selbst-scannenden mit Spaß an DUO hätte, zeigt übrigens schon die o.g. URL unserer Homepage und damit das so wird, stellen wir ab 01.08. einen ITler an (Stellenbeschreibung war "Schnittstellenbeauftragter), der sich auch um die IT bei den Mandanten kümmert, dann kommen wir da vielleicht auch mal hin. 


Bei Weitergabe der Upload Mail - Adresse müssen Sie lediglich den berechtigten Absender in Belege online - Einstellungen - Upload Mail hinzufügen.

 

 

Der Kollege der Herrn @RAGBIT betreut, macht dies offensiv und beim "antanzen lassen" (scannt aber erst gar nicht, sondern buch old-school) bleibe ich, so lange dem Mandanten transparent die Belegerfassung nahe gebracht wird, denn so unterschiedlich können Menschen nicht sein, denn in der Kanzlei scannen wurde nie zum Thema. Egal, jeder wie er mag.

Zur Ausnahme bei Aufarbeitung einer Buchhaltung zum Kanzleiscannen hatte ich ausgeführt.

 

Ich gebe Ihnen allerdings recht, dass VEREINZELT Belege unscharf oder "schlecht getroffen" . Die laden wir herunter, löschen, hängen diese an eine E-Mail an den Mandanten, mit der Bitte "neu" und künftig auf sauberen Scan achten. Das geht schon sehr gut und wenngleich die Dateien doppelt so groß sind, wie beim Scanner, ist dies bei kleinen Buchführungen irrelevant.

 

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RAHagena
Meister
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Nachricht 29 von 36
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Aber wieso das?


@JonasThiel  schrieb:

@RAHagena  schrieb:

Und wenn denn der Handwerker keine Lust- oder die Apothekerin keinen Platz fürs Scannen hat oder wenn Neumandanten mit Ordnern kommen, dann scannen wir die ein. 

 

Dann ist das meiner Meinung nach das "falsche" Mandat für Sie. Bei Neumandaten ist es meiner Erfahrung nach am einfachsten zu digitalisieren. Wir geben den Prozess vor, entweder den Mandant geht diesen Weg mit uns oder er sucht sich einen anderen Berater.


Aber was macht es für einen Unterschied, wer die noch anfallenden Papierbelege scannt? Alles was digital kommt, wird digital weiterverarbeitet. Irgendwer muss sich um die Papierbelege kümmern und wir haben den besten Scanner... 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io 
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deusex
Allwissender
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Spektakuläre Annahmen, die Sie da haben. Offenbar sind Sie der Meinung, wir würde alle Mandanten dazu zwingen, in Bank online ihre Belege zu verknüpfen!? Schnucki, ich habe sogar eine Homepage, auf der das detailliert steht, wie kommen Sie auf die Idee, ich würde dies nicht genauso auch persönlich kommunizieren?! 

 

In Zahlen sind es genau drei (3) Mandanten, die Ihre Belege in Bank online verknüpfen und für die ist das die für alle Seiten beste Lösung. Insofern berauben wie niemanden treuwidrig seiner Zeit. Im Gegensatz zu Ihnen, hören wir uns die Anforderungen der Mandanten an und suchen gemeinsam die beste Lösung. 

 

Ihre Mitarbeiter buchen in DUO?? Da haben wir auch schon vor Jahren aufgeklärt und machen es gleich richtig in Rechnungswesen. 


"Schnucki !?" Sind Sie eigentlich noch ganz frisch unterm Hut ???

 

Den tollen "Verknüpfungstrick" habe Sie doch so toll, als "der Hit" kommuniziert; jetzt sind es nur drei. 

 

Ja,. wir buchen gleich richtig in DUO, dann muss man das nur einmal anfassen und der Mandant schon gar nicht und in Rewe bucht schon längst keiner Rechnungen mehr, weil die automatisch "durchlaufen."

 

Aber was macht es für einen Unterschied, wer die noch anfallenden Papierbelege scannt?

Uff, diese Aussage ernüchtert mich jetzt schon und spüre die vergeudete Zeit der letzten Beiträge. Na ja lassen wir das und ich hoffe für Sie, dass sie in Bälde Erfolg auf Ihre Stellenanzeige haben. 

 

 

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letzte Antwort am 23.06.2022 13:58:01 von vogtsburger
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