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DUO = Störung....

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letzte Antwort am 16.03.2024 08:26:41 von dtx
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wielgoß
Experte
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jjunker
Experte
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Es bringt doch keinem Anwender wirklich etwas (außer einen Grund, auf die DATEV einzuschlagen), wenn er Kenntnis von der Fehlerursache bekommt,

 

Vielleicht hat die DATEV es ja auch verdient...

Leichte Schläge auf den Hinterkopf erhöhen das Denkvermögen.

 

Jeder Schlag 1% mehr.... Wobei Null mal 1,01 bleibt Null.

 

 

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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martinkolberg
Meister
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Ich möchte nicht wissen, warum es passiert, sondern ich benötige eine Liste, an welchen Tagen im Dezember möglicherweise per email- eingereichte Belege abgewiesen wurden. Auch zu Nacht- und Wartungszeiten.

Ob der Mandant alle DATEV- Meldungen beim Belege- Upload per email erhält, bzw. inhaltlich versteht, kann ich nicht beurteilen.

 

Es ist ein sehr ungutes Gefühl, wenn man die Januar- Bank bucht, und man dabei feststellt, daß im Dezember ein Beleg mit 5- stelligem EUR- Betrag fehlt, der dann im Januar bezahlt wurde und bei Sammlern mehr eingezogen wurde, als Belege gebucht sind.

 

Es sind Lieferanten, wo die Belege üblicherweise zuverlässig automatisiert kommen. (Outlook- Regeln)

 

Frage: Was passiert eigentlich, wenn im normalen angekündigtem DATEV- Wartungsfenster Belege per Email eingereicht werden? Der Mandant nimmt bei seinem Outlook mit den aktiven Regeln darauf natürlich NULL Rücksicht.
ich hoffe, alle Belege wenden 100% sicher gesammelt und später zuverlässig in UO nachverarbeitet.

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hi @martinkolberg ,

 

in einem angekündigten DATEV-Wartungsfenster beim Hochladen von Belegen über Upload-Mail gibt es zwei Möglichkeiten:

 

  1. Die Belege, die über Upload-Mail hochgeladen werden, werden so lange auf einem Mailserver gespeichert, bis das DATEV-Wartungsfenster beendet ist. Die Belege werden daraufhin zuverlässig in Unternehmen online nachverarbeitet.
  2. Wenn die Speicherung während einer Wartung nicht möglich ist, bekommt der Kunde, welcher den Beleg hochgeladen hat, eine entsprechende Fehlermeldung. Die Meldung sagt aus, dass der Upload derzeit nicht zur Verfügung steht und die Belege zu einem späteren Zeitpunkt erneut hochgeladen werden sollen.  

 

Welche der beiden Möglichkeit greift, hängt von der Art der Wartung ab.

 

Hier noch der Screen der Fehlermeldung beim Upload-Mail, wenn die Belege nicht nachverarbeitet werden können:

 

Selina_Gottwald_0-1710407195213.png

 

 

Grüße, 


Selina Gottwald 

 

metalposaunist
Unerreicht
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Mit der E-Rechnung wird das doch alles besser, oder @Selina_Gottwald

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
martinkolberg
Meister
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In welcher Form erhält der Mandant diese Meldung, wenn er sein Email- System so eingerichtet hat, daß es die Belege automatisch nach UO transferiert?

Wie soll der Unternehmer am Donnerstag wissen, welche der Belege, die am Mittwoch Abend eingereicht wurden verunfallt sind?

Ein "Erneutes Senden der Email" ist ein NoGo in einer automatisierten Umgebung!!!

 

Aber Danke für die Erläuterungen. 

Hier konnte die gut 5- stellige Eingangsrechnung lediglich durch manuelles Sichten der Bankkonten des Folgemonats entdeckt werden.

Der Beleg war beim Mandanten ordnungsgemäß entsprechend seiner Verfahrensdokumentation abgelegt.

 

Im Zeitalter des ersetzenden Scannens darf es solche schwarze Löcher der Datenhaltung nicht geben!

Forderung: 
jeweils mit Ablauf des Steuertermins gibt es eine Auswertung, die alle eingegangenen Dokumente protokolliert nach Eingangsweg, Benutzer, Anzahl der Seiten und natürlich auch abgewiesene Belege.
Es geht um die Haftung, aber auch die Kommunikation mit dem FA, wenn z.B. die Großhandelsrechnung nicht gebucht wurde. 

quantenjoe
Erfahrener
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Moin @deusex 

 

Beim Thema Sicherheit sollte man davon ausgehen, dass die Lücken den Angreifern bekannt sind. Sprich: Verschweigen bringt sicherheitstechnisch nichts.

 

OK, wenn Datev bei sich eine Schwachstelle entdeckt, ist es richtig, diese zunächst nicht zu benennen bis die Schwachstelle behoben ist. Eine wage Meldung macht da bei einem Vorfall (für einige Zeit) Sinn. Wobei ich "einige Zeit" bestenfalls in der Größenordnung wenige Wochen ansetzen würde. Sofern ein Datenschutzvorfall vorliegt, reduziert sich dies aus 72 Stunden sei angemerkt.

 

Ich widerspreche auch, dass "es keinem Anwender etwas bringt, wenn er Kenntnis von der Fehlerursache bekommt".

 

Einmal: Datev ich aus Datenschutzsicht nicht Verantwortlicher. Das ist die Kanzleiführung. Die mag mit den Angaben nichts anfangen können, aber die IT (und hoffentlich auch der Datenschutzbeauftragte). Bedeutet im schlimmsten Fall, kann es sich um einen Datenschutzvorfall handeln und muss der ggf. gemeldet werden? Um dies beurteilen zu können ich es sehr hilfreich, wenn Datev die Ursache schreibt. Mal ganz abgesehen davon, dass die Ursachenangabe die Admin-Paranoia in Punkto Sicherheit mildern kann.

 

Generell möchte ich sagen, wenn Sicherheit es erfordert, sich zu verheimlichen, ist das für mich ein Warnzeichen.

Ja und dann ist Datev-Mecker m.E. wirklich angebracht.

Andererseits, wenn Datev die Ursache benennt, erlebe ich das Gefühl der Erleichterung. Bedeutet dies doch, die Datev hat das Problem verstanden und gelöst. 

 

Deusex, ich gebe dir im weiteren Teil deines Postings völlig Recht: "Höchste Priorität ist und muss stets eine sichere, zuverlässige Arbeitsumgebung sein ...".

 

Wir nutzen kein Datev asp - was sich in den letzten Wochen als Vorteil erwiesen hat. Da gab es doch einige Ausfälle. Das tut richtig weh und ich auch mein Argument gegen Datev asp. 

Aber auch die anderen Ausfälle tun weh, Sie stören empfindlich den Arbeitsflow. Datev muss da für eine hinreichende Verfügbarkeit sorgen. Und die sehe (immer noch) nicht. Mag ja vertraglich OK sein, ist es auf Kanzlei und Mandantenseite nicht.

 

Wartung, ist ok und Mittwoch abend bis Donnerstag früh, tut zumindest mir nicht weh. Auch letztens Samstag war nicht schlimm, das Datev-Update ließ sich ja trotzdem durchführen. Sprich, damit kann ich gut leben.

 

@deusex hast dich auch über die generelle Verfügbarkeit von Datev Dienst in der Cloud geäußert, und da stimme ich dir völlig zu! Cloud-Anwendungen müssen hochverfügbar sein! Sowas wie am 26.Feb. darf es nur alle paar Jahre geben, wenn überhaupt. (Will sagen, der nächste derartige Ausfall sollte frühestens 2030 wieder vorkommen was ist für übertrieben optimistisch halte). Sprich: Die Verfügbarkeit ist eine wirklich wichtige Baustelle bei der Datev! Und sie wird immer wichtiger, je mehr online übermittelt oder verarbeitet wird, also inzwischen fast existentiell ist.

 

Ich möchte auch nicht "auf die Datev einschlagen", auch wenn dies anders erscheint. Aber wenn etwas Mist ist, dann ist e einfach Mist. Und das möchte ich abgestellt haben.

 

😉im übrigen, ich glaube wir denken da doch recht ähnlich.

 

QJ

dtx
Aufsteiger
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@martinkolberg  schrieb:

...
Hier konnte die gut 5- stellige Eingangsrechnung lediglich durch manuelles Sichten der Bankkonten des Folgemonats entdeckt werden.

Der Beleg war beim Mandanten ordnungsgemäß entsprechend seiner Verfahrensdokumentation abgelegt.

 

Im Zeitalter des ersetzenden Scannens darf es solche schwarze Löcher der Datenhaltung nicht geben!



Zunächst für die Damen und Herren der DATEV:

 

Wenn Eingangsrechnungen nicht gebucht sind, so sagt sich das Finanzamt, dann fehlen in etwa gleichem Umfang die Umsätze. Denn das kennt man ja seit vielen Jahren so von den sogenannten BMW-Betrieben. 

 

Daraus folgen also nicht einfach nur Verluste beim Vorsteuerabzug und Fehler in der OPOS-Buchhaltung, die sich in die Bilanz ziehen, was schon ärgerlich genug wäre, sondern idealerweise erst mal "nur" Zuschätzungen bei der Prüfung, die um so gröber ausfallen dürfen, je umfänglicher sich die Fehler darstellen. Möglicherweise geht das aber auch eine Etage höher, dann braucht der Mandant einen Anwalt im Steuerstrafverfahren.

 

Der Hinweis von @martinkolberg auf die Haftung, die dem Mandanten im schlimmsten Fall nichts bringt, weil man mit der Kohle von der Versicherung nicht den Eintrag im Bundeszentralregister und natürlich auch keine Freiheitsstrafe aus der Welt bekommt, sollte daher bitte in seiner durchaus realistischen Tragweite erfaßt und ernstgenommen werden.

 

Die Frage ist nur, wie man das an die Stelle bekommt, wo sie hingehört. Die Damen und Herren, die hier mitschrieben, sind sicherlich nicht die Adressaten, die die Sensibilität brauchen, um mehr als von automatischen   Prozessen ignorierte Fehlermeldungen in die Wege zu leiten.

 

@Stefanie_Herold 

@Selina_Gottwald 

@Fabian_Pickel 

 

 

Zweitens an @martinkolberg 

 

Forderung: 
jeweils mit Ablauf des Steuertermins gibt es eine Auswertung, die alle eingegangenen Dokumente protokolliert nach Eingangsweg, Benutzer, Anzahl der Seiten und natürlich auch abgewiesene Belege.
Es geht um die Haftung, aber auch die Kommunikation mit dem FA, wenn z.B. die Großhandelsrechnung nicht gebucht wurde. 

Nun sind wir hier vielleicht in einem Bereich, für den die DATEV eine "idea" nicht gleich als "themenfremd" abkanzelt. Was würde Ihrer Meinung nach passieren, wenn Sie das dort einreichten?  

 

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letzte Antwort am 16.03.2024 08:26:41 von dtx
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