Ich habe einen Mandanten an einen Berufskollegen abgegeben. Der Mandant hatte eine eigene Beraternummer und hat mit DUO gearbeitet, die Abrechnung erfolgte über mich. Nach dem Mandantenübertrag kann ich nun nicht mehr auf DUO des Mandanten zugreifen, was ja korrekt ist. Nur wird mir nach wie vor der DUO-Preis des Mandanten in Rechnung gestellt.
Was habe ich beim Mandantenübertrag vergessen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@stbkrueger schrieb:
Was habe ich beim Mandantenübertrag vergessen?
Den Beraternummernübertrag des Mandanten. Auch wenn Ihr abgegebenes Mandat eine eigene Beraternummer hatte (auf der DUO, SmartCard, SmartLogin und Co. liefen), bekommen Sie die Kosten für DUO und alle anderen monatlichen Kosten zur Beraternummer des Mandanten in Rechnung gestellt, weil das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft nicht vereinbart wurde.
Ich hoffe der neue Berater hat nicht eine neue Beraternummer für das Mandat bestellt samt allen Verträgen und vor allem Medien. Wird die mandantengenutzte Beraternummer von Ihnen auf den neuen StB übertragen, kann das Mandat mit allem (SmartCard, SmartLogin, ...) einfach weiter arbeiten.
Übertragung von Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern - Formalitäten und Auftragserteilung
Da das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft nicht besteht, reicht das Ausfüllen von Seite 1 aus. Da DATEV kein Fax mehr hat, das vollständig ausgefüllte Formular am besten per SK an DATEV senden.
Vielen Dank!