Hallo zusammen,
mein Mandant interessiert sich für DATEV Unternehmen online, besitzt aber 2 Unternehmen. Nun ist meine Frage, kann man mit einem DUO Vertrag 2 Unternehmen anlegen oder müssten hierfür 2 Unternehmen Online Verträge, sprich 2x 11 EUR = 22 EUR den Monat abgeschlossen werden?
Ebenso ist meine Frage, kann ich sowohl für den DATEV Stick als auch SmartLogin den Zugriff auf beide Unternehmen administrieren oder benötigt der Mandant dazu 2 Sticks bzw 2 SmartLogins?
Vielen Dank.
Grüße
Günther
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Guenther12 schrieb:
Nun ist meine Frage, kann man mit einem DUO Vertrag 2 Unternehmen anlegen oder müssten hierfür 2 Unternehmen Online Verträge, sprich 2x 11 EUR = 22 EUR den Monat abgeschlossen werden?
Das kommt rechtlich drauf an; technisch reicht 1 Vertrag aus. In welchen Fällen man 2 Verträge braucht, steht hier: Unternehmen online
@Guenther12 schrieb:
Ebenso ist meine Frage, kann ich sowohl für den DATEV Stick als auch SmartLogin den Zugriff auf beide Unternehmen administrieren oder benötigt der Mandant dazu 2 Sticks bzw 2 SmartLogins?
1 SmartCard / SmartLogin reicht aus, weil man pro Smartphone auch nur 1 SmartLogin registrieren kann. Final regelt man das über die Rechteverwaltung online und dort am besten via Gruppen.
Angenommen es handelt sich dabei um verbundende Unternehmen. Wie kann ich das 2. Unternehmen in DUO anlegen? Kann/muss ich dies dann als Berater tun oder geht das auch von Mandantenseite aus?
Vielen lieben Dank für Ihre Unterstützung Herr Bohle.
@Guenther12 schrieb:
Wie kann ich das 2. Unternehmen in DUO anlegen?
In Belege online das 2. Unternehmen anlegen.
@Guenther12 schrieb:
Kann/muss ich dies dann als Berater tun oder geht das auch von Mandantenseite aus?
Bei DATEV muss prinzipiell erstmal alles der Berater machen, weil der Mandant kein Mitglied = Kunde bei der DATEV werden kann, wenn man nicht das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft aktiviert, dass der DATEV rechtlich erlaubt, direkte Beziehungen zum Mandanten aufbauen zu können, um z.B. eine Rechnung an den Mandanten direkt stellen zu können. Vereinbarst Du das, bist Du als Berater aus der Sache raus und das Mandat muss alles alleine mit der DATEV "verhandeln", wovon es meist aber keine Ahnung hat, weshalb man sich per Vollmacht das Recht wieder zurückholt, im Namen des Mandanten handeln zu dürfen, z.B. bei Kündigung von SmartCard / SmartLogin.