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Belege senden in DUO von Mdt1 zu Mdt2

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letzte Antwort am 15.05.2024 11:14:44 von Neu_hier
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dgentz
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Liebe Mitstreiter,

folgender Fall:

eine GbR trennt sich von einem Gesellschafter - der Übersicht halber legen wir einen neuen Mandaten an (Stammdaten, Rewe, Lohn, Duo, etc.).

 

Jetzt werden natürlich manche Belege bei Mdt1 andere bei Mdt2 falsch in DUO gescannt. Weswegen ich zu folgendem komme:

 

in DUO können über die Funktion "Belege senden" mittlerweile die Belege

1. an einen anderen DUO Mandanten,

2. an meine Steuern und

3. an DMS

gesendet werden.

 

Meine Frage:

Mache ich was falsch oder kommt in Fall 1+2 bei gehefteten Belegen tatsächlich nur die 1. Seite an und in Fall 3 so viele Dokumente wie Seiten? Hat ggf. jemand eine Lösung? (Außer Belege runterladen und neu einspielen)

metalposaunist
Unerreicht
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@dgentz schrieb:

Jetzt werden natürlich manche Belege bei Mdt1 andere bei Mdt2 falsch in DUO gescannt.


Das ist die Ursache, die man reparieren muss. Und wir Berater sollen das technisch abfangen, wenn an der Stelle schon irgendwie gearbeitet wird. Oder liege ich da falsch? 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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dgentz
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Ich halte es da wie meine Mandanten (hauptsächlich Ärzte): statt die Ursache zu kurieren, behandle ich die Symptome 😄

Komme ich i.d.R. schneller voran, in diesem Fall erst recht, da er endlich ist 😉

Neu_hier
Meister
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Warum wurde ein "neuer Mandant" angelegt? Geht es bei Mandant 2 (weiterhin) um die weiterexistierende GbR (mit den verbliebenen Gesellschaftern)?

Dann lag m.E. der Fehler in der Anlage eines weiteren Bestandes (Rewe und DUO), denn m.E. muss die GbR als solche auch mit einer reduzierten Anzahl von Gesellschaftern beleg- und buchführungstechnisch in einem Datenbestand weitergeführt werden.
 

Danke
Deleted_Sendepause
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Genau, @Neu_hier .

 

Nur weil ein Gesellschafter (Ursache) ausscheidet, ändert sich och erstmal nichts an der GbR?

 

Symptom: sollte der ausscheidende Gesellschafter Zugriffsrechte bzw.-medien haben, werden die entsprechend gesperrt oder aber rechtemäßig anders administriert.

 

Damit wäre dann doch die Heilung erfolgt.

dgentz
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Völlig richtig, steuerrechtlich besteht die GbR ganz normal fort.

Um die Übersicht über Gewinnermittlung, Übergangsgewinnermittlung und Bilanz auf den 30.09.2023 und Gewinn per 31.12.2023 und die entsprechenden Gewinnverteilungen zu verbessern, haben wir im Büro entschieden, dass nicht über Excel sondern direkt in ReWe darzustellen. Sehe auch nicht, warum das tatsächlich "falsch" sein sollte. Wir geben ja nur eine GuE, USt, etc. ab.

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Deleted_Sendepause
Aufsteiger
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@dgentz Sie vermischen aber DUO mit der/den Steuererklärungen/Gewinnermittlung/Jahresabschluß.

 

Selbst das ließe sich komfortabler anders lösen als das bloße Anlegen eines 2. Mandanten.

 

Oder?

 

 

 

dgentz
Einsteiger
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Ich habe in den letzten Jahren ca. 10 Auseinandersetzungen aus diversen Gründen durchgemacht und immer einen neuen Mandanten angelegt. Natürlich könnte man einfach in einem Mandanten alles durchbuchen und die Auseinandersetzung anderweitig darstellen, geht alles.

Wir haben uns aber für diesen Weg entschieden, überdenken aber unser bisheriges Vorgehen. 

 

Wir hatten auch BPs bei Mandanten, wo wir ebenso vorgegangen sind - keine Probleme gehabt.

 

Ich würde gerne auf mein eigentliches Anliegen zurückkommen;

 

Belege senden aus DUO 

 

Nehmen wir die Variante 3 an DMS senden, weil der Mandant die Verträge als "Sonstiges" in DUO scannt (z.B. mit der Scannmachine, die mehrseitige Belege heftet). Wenn ich diesen mehrseitigen und gehefteten Beleg nun an DMS sende, bekomme ich ein Dokument je Seite.

Ist das so oder gibt es einen Trick?

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Neu_hier
Meister
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Auf Ebene der Buchführung (GoBD) und der entsprechenden Bestände (Rewe-DUO) wurde hier künstlich aufgesplittet. Das hat zunächst gar nichts mit den Steuererklärungen zu tun.

Kann man vielleicht rechtlich machen (gerade bei EÜR), wiederspricht aber meinem Verständnis über eine durchgehende und zusammenhängende Buchführung / Datenbestand, insbesondere beim Bilanzierer.

Allein bei einer BP müssen dann 2 Datenbestände vorgelegt werden. Weiterhin sind auch 2 Datenbestände zu pflegen und bei einigen, anderen Auswertungen und Datenanalysen können Fehler entstehen, ggf. auch bei Programmverbindungen.

Ich zumindest habe eine solche Vorgehensweise noch nicht gesehen - vielleicht aber in Ihrem Fall sinnvoll/notwendig. Aber zumindest mit DUO ist ja schon ein Problem aufgetaucht, ich bin sicher weitere werden folgen.

Daher meine Aussage - zurückdrehen und den Datenbestand wieder zusammenbringen (wenn das mit DATEV überhaupt in diesem Fall geht....), alles andere wird zur Flickschusterei mit Überraschung.

Meine Meinung, kann aber natürlich auch voll daneben liegen. 

Danke
8
letzte Antwort am 15.05.2024 11:14:44 von Neu_hier
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