Guten Tag,
ich möchte bei einem Mandanten, den ich übernommen habe, Belege Online ohne Unternehmen Online nutzen.
Das habe ich auch schon bei anderen Mandanten gemacht.
Nun habe ich für den Mandanten 2019 zu erstellen und im Jahr 2020 hat der Mandant aufgehört.
Trotzdem möchte ich für 2019 Belege Online nutzen.
Kann ich nach Abwicklung des Unternehmens dann Belege Online kündigen ,das keine Kosten mehr anfallen?
Vielen Dank.
Hallo,
damit für Belege online keine Kosten mehr anfallen, muss der Mandantenbestand in Belege online gelöscht werden.
Wenn Sie die Anwendung Belege online löschen, dann haben Sie keinen Zugriff mehr auf die darin enthaltenen Belege. Auch aus dem Buchführungsprogramm heraus können die Belege nicht mehr geöffnet werden.
Sie könnten eine Rechnungswesen-Archiv-DVD abrufen bzw. die Belege aus Belege online lokal in DATEV DMS classic oder die Dokumentenablage holen.
Weitere Informationen finden Sie auch hier: DATEV Unternehmen online - Datenbestände löschen
Oder Frau @Gerlinde_Huebl den UO Bestand einfach durch DATEV auf inaktiv setzen lassen gegen eine einmalige Gebühr. Die schickste aller Lösungen.
DATEV Unternehmen online: Mandat inaktiv setzen
Die einmalige Kostenpauschale hierfür ist aber auch nicht gerade günstig.
Pauschale inaktives Unternehmen online Mandat 20646
@happe schrieb:Die einmalige Kostenpauschale hierfür ist aber auch nicht gerade günstig.
Reines Rechenbeispiel, was auf Dauer günstiger ist. Kann man sich in einer mini-Excel-Tabelle ausrechnen. 3,50€ x 9 Jahre = 378€, grob über den Daumen. Die Pauschale ist damit günstiger 😊.
Moin Moin
Keine eigene Unterberaternummer ist blöd, sonst könnte man die Daten dahin verschieben.
Was schon vorgeschlagen wurde sehe ich auch so:
Die RZ-Daten herunterlade auch die lokale Ebene.
Die Belege entweder per Archiv-DVD speichern (und dann soll der Ex-Mandant damiot glücklich werden).
Oder aber eine DVD mit Belegen von Datev ordern.
Oder die Belege nach Datev DMS transferieren.
Je nach UNternehmensphilosophie scheint mir eine Archiv-DVD oder das speichern in DatevDMS (ober der Dokumentenablage) das Vernünftigste zu sein.
Ich persönlich würde die DVD wählen, die der Mandant bekommt und dann für alle Zeiten Ruhe haben, MAg nicht die günstigte Variante sein, aber eine, die für Ruhe sorgt.
QJ
@quantenjoe schrieb:das speichern in DatevDMS (ober der Dokumentenablage) das Vernünftigste zu sein.
Bitte beachten, dass bei der Übernahme die Heftungen der Belege verloren gehen / alle Belege entheftet übernommen werden. Zudem ist die Übernahme von vielen Belegen auch mit sehr viel Aufwand verbunden, weil DATEV nur eine maximale Anzahl gleichzeitig übertragen kann.
@quantenjoe schrieb:Ich persönlich würde die DVD wählen, die der Mandant bekommt und dann für alle Zeiten Ruhe haben, MAg nicht die günstigte Variante sein, aber eine, die für Ruhe sorgt.
Bitte beachten, dass eine DVD kein Archiv-Medium ist und bei falscher Lagerung die Daten schnell unlesbar werden können.
Ist es nach wie vor so, dass mit Bestellung der Archiv-DVD und Löschung des Belege-Online-Bestandes alle Belege verloren gehen, die nicht mit einer Buchung verknüpft sind?
Dann ist die Lösung von @metalposaunist (inaktiv setzen) weiterhin die beste.
@olafbietz schrieb:Ist es nach wie vor so, dass mit Bestellung der Archiv-DVD und Löschung des Belege-Online-Bestandes alle Belege verloren gehen, die nicht mit einer Buchung verknüpft sind?
Wie meinen? Auf der Archiv DVD sind alle Belege aus UO enthalten; löscht man den UO Bestand, fährt REWE mit der Belegverknüpfung weg, weil es an der zu verknüpfenden Stelle keine Daten mehr gibt.
Aber Belege sollten keine verloren gehen.
Habe ich zwar noch nicht erlebt dass eine DVD unlesbar geworden ist, aber das ist dann auch das Problem des Exmandanten.
Bei Übergabe kann man darauf ja auch noch gerne schriftlich hinweisen.
Im Regelfall wird der Datenbestand entweder von einem Kollegen übernommen und eingespielt oder aber der Mandant sichert die Daten von DVD auf einem anderen Medium.
Für den Exberater ist nicht die sicherste aber günstigste Variante Bestand löschen lassen.
Meine letzte Info aus einem DATEV-Seminar war: Nur wenn der Beleg mit einer Buchung verknüpft ist wird er auf der DVD gesichert. Alle anderen nicht. Vielleicht kann das @Gerlinde_Huebl hier noch mal klarstellen.
... alle Belege, die nicht mit einer Buchung verlinkt sind, sind ja quasi verwaist.
Ich frage mich auch, wie man solche Belege verwalten soll.
Sorry für die Anfängerfrage:
lässt sich denn mit einem 'Griff' erkennen, welche und wie viele und in welchen Ordnern verwaiste Belege 'heimatlos herumirren' ?
Und falls der gesamte DUO-Bestand eines Mandats geholt und anschließend in DUO (aus Kosten-Gründen) gelöscht wird, was kann man dann noch lokal mit den enthefteten Belegen und nicht festgeschriebenen Buchungsstapeln machen ? Ich stelle mir das etwas 'unübersichtlich' vor mit den Hunderten oder Tausenden von einzelnen Seiten.
Bevor ich solch eine Aktion mit einem Mandantenbestand mache, werde ich die 'Risiken und Nebenwirkungen' erst mit einem Musterbestand testen.
Nachtrag:
Für Prüfungszwecke wird wohl die Archiv-DVD ausreichend sein, aber der ganze Rest wirkt auf mich wie eine Bananenkiste voller einzelner Blätter.
Dort werden auch nicht mehr herumirren wie es irrsinnige Regelungen im Steuerrecht gibt.
Wenn nicht mit einem Beleg verknüpft, wozu dann noch ein Beleg ? Wozu ausser zu Prüfungszwecken braucht es die Belege .
Ja mir ist klar Stornobelege aber dazu sollte es ja auch eine Buchung geben und daher auch verknüpft. Doppelt gescannt ?
Vermutlich werden wir alle irgendwann irre und durch die KI der Datev abgelöst ! Ob die weniger irre ist ?
Schönes Wochenende in die Community 😀
"Musk präsentierte am Freitag den Prototypen eines Geräts seiner Firma Neuralink, das Informationen zwischen Neuronen und einem Smartphone übermitteln kann.
Es ist rund mit einem Durchmesser von 23 Millimetern bei 8 Millimetern Dicke und soll im Schädel positioniert werden."
Man sollte Kontakt mit Elon Musk aufnehmen und auf ihn einwirken, dass er schon frühzeitig eine Datev-Schnittstelle einbaut. Dann könnte es doch noch was werden mit der KI.
Jedenfalls legt Elon Musk bei Neuentwicklungen eine völlig andere Geschwindigkeit vor als die Datev 😁
@vogtsburger schrieb:... alle Belege, die nicht mit einer Buchung verlinkt sind, sind ja quasi verwaist.
Ich frage mich auch, wie man solche Belege verwalten soll.
Der Fall um den es mir geht:
Es gibt Mandanten, die laden auch Dokumente in DUO hoch, die für das Steuerbüro wichtig sind, aber nicht gebucht werden, z. B. Verträge, Dokumentationen, Vereinbarungen. Diese werden in DUO sauber abgelegt. Der Mandant verlässt sich darauf, dass eine revisionssichere Ablage besteht. Geht dieser Unternehmer jetzt in Ruhestand (oder wechselt er das System) und lässt seine "Belege Online" auf DVD brennen, fehlen die Verträge.
Daher ist Belege Online (sofern die Aussage noch stimmt, dass nicht gebuchte Belege nicht mit gesichert werden) für den Mandanten eine one way dead endstreet.
... ich meine, dass man von DUO nicht verlangen kann, dass alles, was (edit: außerhalb von Buchungsbelegen zusätzlich) hochgeladen wird, auch für die Ewigkeit archiviert wird.
Es ist etwa so wie bei einem Postpaket:
Wenn Sie größere Geldbeträge oder Wertgegenstände mit einem Postpaket verschicken, erhalten Sie bei Verlust keinen Ersatz.
Es ist natürlich eine sehr bequeme Methode, wichtige Dokumente nach DUO hochzuladen, aber nach Kündigung des Mandats sollte man die 'Wertgegenstände' auch wieder abholen und woanders sicher aufbewahren.
Hallo zusammen,
Auf der Rechnungswesen-Archiv-DVD mit Belegen werden nur Belege ausgegeben, die mit Buchungssätzen verbunden sind.
Alle Informationen und Voraussetzungen zur "Rechnungswesen-Archiv-DVD mit Belegen aus Belege online" finden Sie gesammelt im Info-Dokument Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1021018 .