Hallo zusammen,
ein Mandant nutze bisher Auftragswesen "alt". Einer der Mitarbeiter hatte das Recht, dort Rechnungen zu schreiben und zu versenden. Ein Recht für Unternehmen online "Belege" hatte er nicht, da die Belege von diesem Mitarbeiter nicht eingesehen werden sollen. Die Übergabe der Rechnungen ins DUO erfolgte entweder durch die Kanzlei oder den Inhaber des Unternehmens.
Nach Umstellung auf Auftragswesen next ist der Mitarbeiter nicht mehr in der Lage, Rechnungen fertigzustellen, da im das Recht für die Belegablage in UNO fehlt. Ich verstehe es so, dass bei der neuen Lösung next die Fertigstellung der Rechnung immer auch die Belegablage beinhaltet. Ist das so?
Wie kann ich das Problem lösen, dass dieser Mitarbeiter NUR Rechnungen schreiben, versenden und festschreiben darf, aber in den Belegen in DUO nichts zu suchen hat? So war es offenbar vor NEXT...
Vielen Dank für eure Ideen.
Gruß
Christian Bernhard
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Rechnungen bei AU next werden beim Fertigstellen sofort an Belege online "übertragen".
Bei der vorherigen Version musste man die Belege manuell zu Belege online senden.
Wie sie das Problem lösen können... ich habe keine alternative Idee.
Hallo @steuerberater-salzgitter,
wenn kein Standardrecht für Belege online vergeben ist, können auch keine Rechnungen fertiggestellt und somit an Belege online bereitgestellt werden.
Außerdem ist dann keine Berechtigung für die Anzeige des Belegs für den jeweiligen Mitarbeiter vorhanden. Bedeutet dieser Mitarbeiter kann sich fertiggestellte Rechnungen nicht anzeigen lassen.
Sollten Sie dem Mitarbeiter also keine Standardrechte für Belege geben, müsste jemand anderes die Belege in Auftragswesen next mit Rechten für Belege fertigstellen und somit an Belege online übergeben und festschreiben!