Wir möchten Auftragswesen Next in der Kanzlei vorrübergehend für unsere eigenen E-Rechnungen nutzen.
Wir haben Auftragswesen Next bei Mandaten bereits im Einsatz und somit auch bestellt.
Muss nun Aufttragswesen Next nochmals für die Kanzlei-Mandantennummer mit neuer Beraternummer bestellt werden?
@clöer schrieb:
Wir möchten Auftragswesen Next in der Kanzlei vorrübergehend für unsere eigenen E-Rechnungen nutzen.
Warum? Und was genau stellt Ihr Euch vor? Auftragswesen next hat keinerlei Verknüpfung zum DATEV Arbeitsplatz / der Stammdaten.
@clöer schrieb:
Muss nun Aufttragswesen Next nochmals für die Kanzlei-Mandantennummer mit neuer Beraternummer bestellt werden?
Es muss ein Bestand angelegt / erweitert werden. Eine neue Beraternummer braucht's nicht, weil eine Kanzleiberaternummer schon vorhanden ist. Nur die passende Mandantennummer muss noch mit Auftragswesen next "befähigt" werden.
Ich hinterfrage das Vorgehen allerdings aufgrund der starken Einschränkungen sehr stark.
DATEV Eigenorganinsation ist doch E-Rechnung fähig. Als Kanzlei benötigt man da kein anderes Programm mehr.