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beSt Stellvertretender Mitarbeiter soll Nachrichten versenden können

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letzte Antwort am 17.11.2023 13:05:36 von Uwe_Lutz
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Hnxt
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Hallo zusammen,

 

es gab bei uns den Fall, dass eine Frist fast verpasst wurde und da unsere Steuerberater sich nicht im Haus befanden, einer der Steuerberater ins Haus kommen musste um über das beSt (besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach) das entsprechende Schreiben freizugeben und zu versenden.

 

Nun haben wir den Wunsch, dass unsere Zentrale eine Art Untervollmacht erhält um über das beSt (besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach) im Notfall Nachrichten zu versenden. Gibt es hier eine Möglichkeit, oder ist aufgrund der Notwendigkeit von der Authentifizierung mit dem Personalausweis hier keine Möglichkeit gegeben?

 

Vielen Dank im Voraus.

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metalposaunist
Unerreicht
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@Hnxt schrieb:

einer der Steuerberater ins Haus kommen musste um über das beSt (besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach) das entsprechende Schreiben freizugeben und zu versenden.


Wieso musste er das dann? Technisch gibt es da keinen Hinderungsgrund. 

 


@Hnxt schrieb:

oder ist aufgrund der Notwendigkeit von der Authentifizierung mit dem Personalausweis hier keine Möglichkeit gegeben?


Soweit ich das verstanden habe, gibt es da keine Möglichkeit, wenn man den §§§ denn zu 100% treu bleibt. Was man mit der PIN und dem Personalausweis macht, bleibt jedem selbst überlassen 😜.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Steuererklärer
Aufsteiger
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@Hnxt  schrieb:

Hallo zusammen,

 

es gab bei uns den Fall, dass eine Frist fast verpasst wurde und da unsere Steuerberater sich nicht im Haus befanden, einer der Steuerberater ins Haus kommen musste um über das beSt (besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach) das entsprechende Schreiben freizugeben und zu versenden.

 


 

Der Steuerberater sollte dafür nicht ins Haus kommen müssen. Ein Homeoffice mit installiertem Com Vibilia und Kartenleser sollte doch auch gehen?

 

<ironie>

Es ist natürlich ein Elend, wenn Erbringer höherer Dienste ihre Dienste jetzt auch noch höchstpersönlich erbringen sollen. Früher war auch das einfacher. Zitat: "Meine Sekretärin kann meine Unterschrift besser als ich selbst". 😂 </ironie>

 

 

wwinkelhausen
Fachmann
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Nachricht 4 von 6
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Es reicht noch nicht einmal, wenn irgendein zeichnungsberechtigter Berufsträger den Schriftsatz mit seinem Personalausweis quasi unterschreibt und wegschickt, es muss der den Schriftsatz verantwortende zeichnungsberechtigte Berufsträger sein. Darüber hatte ich mich in einem anderen Thread hier ausgiebig mit Anwälten ausgetauscht. 

Zu Zeiten von Papierklagen hätte Ihr Empfang doch auch keinen Schriftsatz an das Gericht "i.A." unterschrieben, oder? 

Dinosaurier
mehrkaffee
Aufsteiger
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Bislang reicht ja auch noch der Kammermitgliedsausweis aus, um eine beSt Nachricht zu versenden. Man braucht also nicht zwingend den Personalausweis.

 

Zumindest bis 2024 (einschließlich).

Uwe_Lutz
Überflieger
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@mehrkaffee  schrieb:

Bislang reicht ja auch noch der Kammermitgliedsausweis aus, um eine beSt Nachricht zu versenden. Man braucht also nicht zwingend den Personalausweis.

 

Zumindest bis 2024 (einschließlich).


Sofern denn die Kammer überhaupt einen KMA ausgegeben hat. Das haben nicht alle StB-Kammern gemacht. In Hamburg gibt es die z.B. nicht.

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letzte Antwort am 17.11.2023 13:05:36 von Uwe_Lutz
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