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SmartVerify funktioniert nicht, weil Bindestrich im Servernamen

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letzte Antwort am 22.05.2021 03:12:52 von quantenjoe
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JuliaKramm
Einsteiger
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Liebe Community,

 

ein Kunde von uns hat das Problem, dass im SmartVerify immer, wenn die TAN übermittelt werden soll, die Fehlermeldung "Server nicht erreichbar" kommt. Laut Aussage der IT liegt es daran, dass der Server bzw. der PC-Name einen Bindestrich enthält und das von SmartVerify nicht verarbeitet werden kann. Nun, der Firmenname des Kunden enthält nun einmal einen Bindestrich und das kann nicht so einfach abgeändert werden. Gibt es hier eine Lösungsmöglichkeit außer einen separaten PC zu stellen?

 

Viele Grüße

Julia Kramm

peter
Meister
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Hallo,

 

im Dokument  Meldung 'Server nicht erreichbar' in DATEV SmartVerify gibt es einen Hinweis auf ein weiterführendes Dokument bzgl. des Umbenennens des betreffenden PCs.

 

Aber ich vermute aufgrund Ihres Postings, dass Sie dieses Dokument schon kennen.

Gruß
Peter
metalposaunist
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Meldung 'Server nicht erreichbar' in DATEV SmartVerify ist bekannt?

 


@JuliaKramm schrieb:

Gibt es hier eine Lösungsmöglichkeit außer einen separaten PC zu stellen?


Auf das Update warten. Und bis dahin: anderer PC. Eine Umstellung auf das SmartLogin (Smartphone App) bringt eine neue Initialisierung inkl. neuer INI Briefe mich sich. Aber wäre eine Überlegung an sich wert? Das kann man innerhalb von Stunden umstellen, wenn alle mitspielen: Bank, SmartLogin App, Registrierung, Steuerberater. 

 

Dann ist man von SmartVerify unabhängig und im Übrigen auch von Windows, weil es auch unter Mac läuft. 

 

Aber an einem "-" kann es eigentlich nicht liegen, weil das DATEV Namenskonvention ist. Aber dann wird's an was anderem liegen?

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
JuliaKramm
Einsteiger
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Lieber metalposaunist,

 

nur für mich zum Verständnis: Der "-" gehört also nicht zu den Sonderzeichen, die im Lösungs-Sheet, das peter verlinkt hat, erwähnt ist? Dann kann es ja nur an der Uhrzeit- oder Datumseinstellung oder am Proxy-Server liegen oder? 

 

Liebe Grüße

Julia

metalposaunist
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@JuliaKramm schrieb:

Der "-" gehört also nicht zu den Sonderzeichen, die im Lösungs-Sheet, das peter verlinkt hat, erwähnt ist?


Richtig. Das "-" ist erlaubt. Steht auch im Neuinstallation - Namenskonventionen drin. "-" ist das einzig DATEV erlaubte Sonderzeichen.  

 


@JuliaKramm schrieb:

Dann kann es ja nur an der Uhrzeit- oder Datumseinstellung oder am Proxy-Server liegen oder? 


Wenn wirklich nur das "-" im Namen ist und auch sonst nur Buchstaben und Zahlen enthalten sind (siehe oben) und wenn der PC-Name nur 15 Zeichen hat (vielleicht ist er zu lang?), würde ich behaupten: ja. 

 

Wenn möglich würde ich tatsächlich SmartLogin nutzen, wenn es z.B. den GF betrifft, der nur Zahlungen freigibt und an der SmartCard nicht noch der Belegtransfer hängt, der erst später im Jahr SmartLogin-fähig gemacht wird.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Neumeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau @JuliaKramm ,

 

Wie auch schon von @metalposaunist beobachtet kann der Fehler nicht von dem Bindestrich im Computernamen verursacht werden. Ein Warten auf die Version 1.1 von DATEV SmartVerify wird also das Problem nicht beheben.

 

Wenn auch die anderen im Dokument genannten Fehlerursachen nicht zutreffen, empfehle ich Ihnen einen Servicekontakt zu eröffnen, damit die Kollegen sich das System direkt anschauen können.

 

mit besten Grüßen

Thomas Neumeier

DATEV eG Nürnberg

mit besten Grüßen Thomas Neumeier
SmartCard/Sicherheitspaket | DATEV eG
JuliaKramm
Einsteiger
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Vielen Dank für die Antworten. Der "Bösewicht" war tatsächlich ein Umlaut im PC-Namen und konnte leicht geändert werden. Problem gelöst.

 

Viele Grüße

Julia

theo
Meister
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Hoffentlich keine andere Datev-Software installiert. Die Namensänderung könnte alles zerstören. 🙈

in dubio pro theo
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metalposaunist
Unerreicht
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@theo schrieb:

Hoffentlich keine andere Datev-Software installiert.


Kann nicht sein, weil der PC-Name auch für andere installierte DATEV Anwendungen bzw. die DATEV Grundplattform schon unzulässig ist 😉

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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theo
Meister
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🙉

in dubio pro theo
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quantenjoe
Fachmann
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Hallo

 

EInmal: Schön. das es sich so "einfach" klären läßt.

 

Aber auch: Datev, ihr lehnt euch eng an MS und Windows an und dann hakt es an solchen Konventionen?

 

Das darf eigentlich nicht passieren!

Das oder es gibt ein Hinweis: Windows before 19XY oder Please use DOS settings ...

 

OK letzteres ist etwas unfair. Aber zumindest, was WEindows kann sollte Datev auch können!

 

QJ

10
letzte Antwort am 22.05.2021 03:12:52 von quantenjoe
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