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SmartLogin "effektiv nutzen"

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letzte Antwort am 17.11.2025 16:58:16 von bbischoff
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bbischoff
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
516 Mal angesehen

Liebe Datev, 

 

ich nehme Bezug auf folgenden Artikel von Ihnen. 

 

DATEV SmartLogin effektiv nutzen – DATEV magazin

 

Ist es wirklich effektiv einen SmartLogin-Zugang zu sperren. Wenn es Mandanten gibt, die nur einige wenige Wochen im Jahr tatsächlich auf Ihren SmartLogin-Zugang nutzen müssen und wir somit jedes Jahr einen neuen SmartLogin Zugang für den Mandanten bereitstellen müssen. 

 

Ich denke hier wurde einmal mehr die Praxis vernachlässigt. 

Es gibt eine nicht unbedeutsame Anzahl an Mandate die nur eine Einkommensteuererklärung erstellt bekommen möchten. Diese werden also nur einmal im Jahr für wenige Wochen(Erstellung der Steuererklärung) aktiv. Den Rest des Jahres wird der SmartLogin Zugang nicht benötigt und somit nach 6 Monaten gesperrt. Meines Erachtens ist also die willkürlich gewählte Sperrzeit von 6 Monaten nicht geschickt gewählt und sollte entweder individualisierbar sein oder im Generellen höher. 

 

Wie sehen sie dieses Thema. 

 

Mit freundlichen Grüßen

mjsapxrwswxöa
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 8
484 Mal angesehen

Super! 

 

Wenn man keine Arbeit hat, macht man sich welche. Nice! Ich sehe viel Supportaufwand auf uns Kanzleien zukommen, weil die ollen SmartLogin Briefe niemals auffindbar sind. So wie bei unserem Mandanten gestern. Ohne die digitalen Möglichkeiten hätte unser Mitarbeiter bei der DUO Einrichtung gleich von dannen ziehen oder besser fahren können. 

 

Bestimmt hat sich da eine DSGVO Abteilung oder so zu eingeschaltet. Vielleicht ist das das gleiche Team, die auch SmartVerify ins Leben gerufen haben. hihi

 

Vielen Dank für den tollen Automatismus! Weiter so! 

 

ziemlich bewolkte Grüüße

tax
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 8
450 Mal angesehen

@mjsapxrwswxöa  schrieb:

Super! 

 

Wenn man keine Arbeit hat, macht man sich welche. Nice! Ich sehe viel Supportaufwand auf uns Kanzleien zukommen, weil die ollen SmartLogin Briefe niemals auffindbar sind. S....


Schließe mich Ihrer Meinung!

 

andrereissig
Allwissender
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Nachricht 4 von 8
427 Mal angesehen

@bbischoff  schrieb:

wir somit jedes Jahr einen neuen SmartLogin Zugang für den Mandanten bereitstellen müssen. 


Nein, Sie müssen keinen neuen Zugang zur Verfügung stellen. Der alte Zugang bleibt gültig und muss nur neu aktiviert werden.

 

Ansonsten gebe ich Ihnen natürlich recht: Das bedeutet eine Menge Arbeit für uns mit Gelegenheitsusern.

Live long and prosper!
quantenjoe
Fachmann
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Nachricht 5 von 8
375 Mal angesehen

Wer sich das ausgedacht hat, mag beste Absichten verfolgt haben, ist aber am Anforderungsprofil von Mandaten und auch Kanzleien komplett vorbeigerauscht.

 

Das genannte Beispiel Steuern zeigt so einen nicht berücksichtigten Fall.

 

Auf Seite der StB aber auch das Problem: Ich arbeite normal im Büro. Bin aber 1 bis 2 mal im Jahr krank und muss mich ggf. dann von zu Hause in asp einloggen können. Das geschieht nur, wenn es brennt - denn wenn ich krank bin, bin ich ein Wrack. Da neu Registrieren?kann klappen, ist aber schon in der Vergangenheit schief gegangen.

 

Sprich, für mich bedeutet es im "Nutzungsfall" (besser "Benötigungsfall") ein Hindernis. Zumal Handys und ich ohnehin auf Kriegsfuß stehen.  Sprich, es macht mein Leben nicht einfacher, und wozu überhaupt den Zugang wiederbeleben? Der ist doch nicht kompromittiert, also kein Grund für irgendwelche Maßnahmen!

 

QJ

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Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 6 von 8
326 Mal angesehen

@bbischoff  schrieb:

 

wir somit jedes Jahr einen neuen SmartLogin Zugang für den Mandanten bereitstellen müssen. 

 


Ich verstehe das aber nicht so, dass ein Smartlogin nach 6 Monaten grundsätzlich gesperrt wird, sondern dass jetzt einmalig eine Anmeldung notwendig ist, um auf die neue Infrastruktur umzustellen. Sobald das passiert ist, läuft alles wie bisher weiter.

 

Eine neue Aktivierung ist daher nur jetzt (ab Dezember) einmalig für die Nutzer notwendig, die das SmartLogin innerhalb der letzten sechs Monate nicht genutzt haben.

martinkolberg
Meister
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Nachricht 7 von 8
242 Mal angesehen

Ich nutze mein Smart- Login nur sehr selten und sporadisch.
Normal abarbeite ich per Smartcard am Kanzlei- PC.

Smart- Login nur dann, wenn ich - aus welchem Grunde auch immer - keinen Zugriff auf die Kanzle habe.
Da muß es einfach funktionieren und natürlich komme ich ausgerechnet in dieser Situation nicht an meine irgendwo abgelegten Briefe.

Das ist wie ein Rettungsring, der alle 6 Monate festgekettet wird, nur weil er nicht genutzt wurde.

Selbige beim Mandanten:
Er nutzt üblicherweise seine SC, und nur für den Fall der Fälle (z.B. Urlaubsreise) ist ein Smart- Login eingerichtet, so daß er mit dem Laptop von Unterwegs aus auf seine Daten kommt.

bbischoff
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
133 Mal angesehen

Wenn das so seien sollte, wie Sie das verstehen dann nehme ich mich zurück. Optimal ist eine Neuaktivierung bei ungenutzten zwar trotzdem nicht, aber bei einmaligen Aufwand machbar.

 

Beste Grüße

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letzte Antwort am 17.11.2025 16:58:16 von bbischoff
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