Hallo, wir hatten gerade eine Betriebsprüfung, sowohl vom Finanzamt als auch von der Dt. Rentenversicherung. Wir sind Sponsor von einem Handball- sowie Fußballverein und haben somit VIP-Eintrittskarten. Wenn nun ein Mitarbeiter mit einem Kunden dorthin geht und die Sachzuwendung für den Mitarbeiter über 50 Euro ist, muss dieses ja mit 30% pauschalversteuert werden, die SV muss nach dem Nettozufluss hochgerechnet werden und die daraus entstehenden Beträge trägt der Arbeitgeber. Welche Lohnarten benötige ich für die korrekte Berechnung? Ich freue mich über eine Antwort. 🙂
Durch @Hannes_Muschiol Thread geschlosen, da doppelt. Siehe unten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
doppelt, siehe Pauschalversteuerung nach § 37b - DATEV-Community - 505921
@DATEV: kann hier vermtl. geschlossen werden