Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem:
Das FA hat zwei unterschiedliche Steuernummern vergeben für die Abgabe der Gesonderten und Einheitlichen Erklärung und der Gewerbesteuererklärung für eine GmbH & atypisch stille Gesellschaft.
In den Stammdaten kann ich jedoch nur zwischen Steuernummern differenzieren bzgl. USt, LSt und Betriebsfinanzamt...
Gibt es, außer der doppelten Stammdatenanlage (also zwei Mandantennummern für denselben Mandanten), eine Möglichkeit das Problem zu beheben?
Das Finanzamt ist nicht bereit die Steuernummern unter einer Nummer zusammenzuführen .
Danke für eure Rückmeldungen und Hilfen!
Viele Grüße
Andrea
Sehr geehrte Frau Voots!
Die beiden Steuernummern sind der zivilrechtlichen Eigenart der atypisch stillen Gesellschaft geschuldet, weil diese nur im Innenverhältnis existiert, also rechtlich nicht nach außen auftritt.
Der Inhaber des Handelsgewerbes (die GmbH) haftet nicht für die Einkommensteuer der atyp. st. Gesellschafter, muß aber die GuE-Erkl. abgeben. Für diesen Teil erteilt das Finanzamt die eine Steuernummer.
Die Gewerbesteuer entsteht zwar für den Gewerbeertrag der atyp. st. Ges.. Für diese Steuer haftet der Inhaber des Handelsgewerbes aber der jeweiligen Gemeinde. Für die Gewerbesteuer wird daher eine eigene Steuernummer erteilt.
Umsatzsteuerlich tritt die atypisch stille Gesellschaft als Innengesellschaft gar nicht auf. Die Verfügungsmacht verschafft der Inhaber des Handelsgewerbes. Also ist die Umsatzsteuererklärung unter der Steuernummer des Inhabers abzugeben.
Diese Ausführungen erklären nur, warum es die vielen Steuernummern gibt, beantworten aber nicht Ihre organisatorische Frage, wie die unterschiedlichen Steuernummern automatisch in die Erklärungsformulare eingelesen werden können. Dazu fällt mir nur ein, eine der Erklärungen (Gewerbesteuererklärung) manuell mit der Steuernummer zu versehen. In den folgenden Veranlagungszeitraum wird sie ja - wenn man beim Stammdatenabgleich daran denkt - automatisch vorgetragen (kleiner Trost).
Die Umsatzsteuererklärung ist ohnehin unter der Steuernummer der GmbH abzugeben.
Mit freundlichem Gruß
M. J. Foerster
Sehr geehrter Herr Foerster,
danke für die umfangeiche Beschreibung; Warum das so ist war mir jedoch schon bekannt 🙂
In manchen Finanzämtern legen diese die Steuernummern für beide Erklärungen jedoch der einfachhaltshalber zusammen auf eine Nummer...
Die manuelle Eingabe wäre meine letzte Option.
Vielleicht hat aber doch jemand eine Idee wie eine Stammdatenlösung möglich ist, damit bei Übertragungen keine "falsche" Steuernummer angezeigt wird beim Stammdatenabgleich...
Viele Grüße
Andrea Voots
Das Dokument 1070504 beschreibt die Mandantenanlage bei atypisch stiller Beteiligung. Vielleicht hilft Ihnen das weiter.
Guten Morgen Herr Hansch,
danke für den Hinweis auf das Dokument.
Ich habe gerade mal anhand des Dokumentes geschaut wie wir das angelegt haben...
Wenn ich es richtig gesehen habe ist das korrekt erstellt worden.
Ich habe ein Mandat als "GmbH & atyp. Still" als Unternehmertyp angelegt. Darunter läuft auch die GuE.
Aber darunter müsste ich dann ja auch die GewSt abgeben, aber halt mit einer anderen Steuernummer.
Die anderen Beziehungen und Mandate sind angelegt: Also der Gesellschafter der GmbH, die GmbH sowie der atyp. stille Beteiligte...