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Wo kann ich bei der GewSt-Erklärung die Vorauszahlungen eingetragen?

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letzte Antwort am 09.10.2018 08:22:41 von f_mayer
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khh
Einsteiger
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Liebe Community,

an welcher Stelle kann ich bei GewSt-Erklärung die Vorauszahlungen eintragen?

Gruß Karl-Heinz Henning

bfit
Meister
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Unter Kurzerfassung im Reiter "Betriebsstätten" (direkt unterhalb des Hebesatzes).

Am einfachsten ist es jedoch, wenn man standardmäßig die Vorauszahlungen auf das Konto "Gewerbesteuer" (im SKR03: #4320)  bucht und die Zahlen dann an die Gewerbesteuer-Erklärung übergibt.

bodensee
Experte
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Nachricht 3 von 5
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4320 bzw. 7610 ( SKR04) aber vor Übergabe bitte abstimmen, da in der Fibu

'leider' oft nach Gewst NZ  Vorjahr oder Vorjahre hierauf gebucht werden.

Aber wenn die VZ auf 7610´/4320 stimmen dann ist die Übergabe das einfachste.

Besonderheit bei 4-3 Rechner Gewerbetrieb, hatte ich auch schon öfter:

Wenn im Folgejahr ncoh eine nachträglich VZ bezahlt wird muss diese in der Gewst entsprechend in dem aufgehende Tab ( von Frau Fitschen beschrieben) eingetragen werden.

Schönes Wochenende

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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khh
Einsteiger
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Herzlichen Dank für Ihre prompte Hilfe!

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f_mayer
Fachmann
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Sehr geehrter Herr Henning,

passen Sie aber bei mehreren Betriebsstätten auf. Im Saldo müssen die Vorauszahlungen der einzelnen Betriebsstätten die gesamte Gewerbesteuervorauszahlung ergeben, übergibt man aber die Daten aus Rechnungswesen werden alle Vorauszahlungen der ersten Betriebsstätte zugeordnet, dies ist händisch zu korrigieren.

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letzte Antwort am 09.10.2018 08:22:41 von f_mayer
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