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Vollmachten für Ehegatten

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letzte Antwort am 16.11.2021 14:41:34 von Stefan_Bär
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susannbeck
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Hallo an alle,

 

mein Problem ist, dass ich seit Montag versuche für Ehegatten eine Vollmacht in der VDB anzulegen. Sobald ich anklicke, dass ich für den Ehemann eine Vollmacht erstellen will wird auch eine Vollmacht für die Ehefrau erzeugt und zwar mit Namen und Geburtsdatum des Ehemannes. Ich kann den Namen zumindest ändern, aber das Geburtsdatum ist leider nicht änderbar, enthält aber die Fehlermeldung, dass in den Stammdaten ein anderes Geburtsdatum hinterlegt ist. In der VDB erscheint nur die Vollmacht des Ehemannes. Genauso verhält es sich wenn ich zuerst eine Vollmacht für die Ehefrau anlege. Kann dieses Problem wohl mit den Problemen im Rechenzentrum zusammenhängen? Hat jemand vielleicht eine Lösung?

 

Vielen Dank!

kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
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Hallo @susannbeck,

 

willkommen in der Community 😎

 

Das liest sich für mich bisschen so, als ob die Stammdaten des Ehepaares nicht ganz passen 🙄. Das es an den Problemen mit dem RZ liegt, glaube ich nicht. 

 

Ist denn die Ehefrau in den Stammdaten auch angelegt ?

 

Hast du vielleicht den Screenshot der Fehlermeldung beim Export der Vollmacht in die VDB ? Das würde helfen !

susannbeck
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Hallo Kudo,

 

danke für deine freundliche Antwort und Aufnahme in die Community 🙂

 

Ich hatte mir zwar die Stammdaten schonmal angesehen, aber auf deinen Hinweis hin nochmal gecheckt und ich hatte tatsächlich die gleiche SteuerID bei beiden eingetragen 🙈. Jetzt habe ich es korrigiert und es funktioniert alles wie gewohnt. 

 

Vielen Dank!!

susannbeck
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Habe eben gesehen, dass ich "Hallo Kudo" geschrieben habe 😂 Sorry dafür!!!

jjunker
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Wie löst man das? Man erfasst die Vollmacht manuel in der VDB und ignoriert das DATEV Tool. Mail an den zuständigen Sachbearbeiter. "Stammdatenfehler". Und fertig. 

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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kanzleiboennecke
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Äääähhh...😅 kann man so machen Johannes - warum aber den umständlichen Weg gehen, wenn es dafür wirklich eine saubere Möglichkeit gibt ? 

 

Geht nach meiner Meinung auch schneller in solchen Fällen das ganze direkt selbst zu lösen, anstatt wieder zu delegieren und dann vergehen wieder ein paar Tage bis es gemacht ist 😉

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jjunker
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Ich arbeite lieber direkt in der VDB als über das DATEV Tool. --> Nur soviel wie nötig mit DATEV arbeiten. --> Lebt man gesünder. Wo immer es geht vermeide ich den Kontakt mit der grünen Software. 

 

Ich habe da vielleicht eine Rot Grün Schwäche. 🤗

 

Und zu den Stammdaten: Die soll der Zuständige in Ordnung halten der das Mandat kennt.

Bei offensichtlichen Fehlern ergänzt man gerne mal was aber grundsätzlich ist da der für das Mandat zuständige Kollege an der Reihe.

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susannbeck
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Ich gehöre auch zu denen, die gerne mit sauberen Stammdaten arbeiten. Gerade die Verknüpfung zur VDB finde ich großartig. 

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martin65
Meister
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Stammdatenpflege ist natürlich oberstes Gebot.

 

Trotzdem funktioniert die Eingabe direkt auf der Kammerseite problemlos. 

 

Ich bin in der komfortablen Situation, dass ich nicht täglich fünf neue Vollmachten erstellen darf. Deshalb hält sich Zeitaufwand dafür in Grenzen.

 

Schönes Wochenende.

 

Martin Heim

jjunker
Experte
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Natürlich müssen die Stammdaten sauber sein.

 

Gerade bei der manuellen Anlage der Vollmachten, die Daten vom Bescheid abtippend, fallen einem solche Dinge wie Zahlendreher im Geburtsdatum. (Ehemann/Frau vertauscht) und ähnliches ja nochmal richtig auf.

 

Wenn ich da die Stammdaten aus Zeitgründen von DATEV in die VDB spiele würden solche Fehler erst auffallen wenn die Vollmacht abgelehnt wird.

 

Mal eine andere Frage. Mir passiert es durchaus regelmäßig, dass die Vollmachten von Erben- und Grundstücksgemeinschaften abgelehnt werden. Selbst dann wenn man die Daten mit dem zuständigen Kollegen des FA telefonisch vorab verglichen hat. Jemand dazu eine Idee?

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martin65
Meister
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Mal eine andere Frage. Mir passiert es durchaus regelmäßig, dass die Vollmachten von Erben- und Grundstücksgemeinschaften abgelehnt werden. Selbst dann wenn man die Daten mit dem zuständigen Kollegen des FA telefonisch vorab verglichen hat. Jemand dazu eine Idee?


@jjunker wie lautet die Begründung für die Ablehnung?

 

Oft ist es ganz wichtig die ganz genaue "Firmierung", so wie im FA-System zu verwenden; mit Punkt, Komma, Leerzeichen etc.. Aber das haben Sie sicher mit dem FA im Detail abgestimmt?!

 

Auch ist es schwer, jemand diesbezüglich ans Telefon zu bekommen. Da hilft es nur, wenn man die Vollmacht auf dem Postweg an das FA schickt und die Bestückung der VDB zu "beauftragen".

 

Könnte helfen.

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jjunker
Experte
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Just zu den Thema Firmierung habe ich mit dem zuständigen Kollegen des FA Rosenheim 20 Minuten telefoniert.

Der machte den Eindruck dass er Ahnung habe.

Wir hatten auch Screenshots getauscht um die Firmierung vergleichen zu können... jedes Feld abgeglichen... Abgelehnt.

 

Letztendlich habe ich ihm die Vollmacht gefaxt und er hat sie manuell eingetragen... Ist doch aber kein Zustand. 🤷

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DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Bär
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @jjunker ,

 

zu den spezifischen Meldungen bei abgewiesenen Vollmachten kann man im Dokument 1080568 Lösungen finden.

Leider ist nicht jede Lösung vom Anwender alleine realisierbar.

 

Wie @martin65 bereits erwähnt hat ist vor allem bei Unternehmensnamen zu prüfen, ob diese deckungsgleich mit den Daten der Finanzverwaltung sind.

Sofern nach der Prüfung und Neuanlage keine Freigabe erfolgt, kann die Vollmacht auch vom Service der Vollmachtsdatenbank genauer geprüft werden.

 

 

 

Viele Grüße

Stefan Bär | DATEV eG

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letzte Antwort am 16.11.2021 14:41:34 von Stefan_Bär
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