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Vermietung Änderung des eigengenutzten Anteils

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letzte Antwort am 07.04.2022 10:36:08 von AHerzog
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AHerzog
Beginner
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Folgendes Problem: ich habe bei einem Mandanten eine Änderung des Eigenanteils zum 01.05.2021, also mitten im Jahr. Wie kann ich das in der Anlage V am besten abbilden? Lege ich für den Jahr des Wechsels eine zweite Anlage V an?

Danke für Unterstützung. 

merchantofdoubt
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
83 Mal angesehen

Ich würde es über den Prozentsatz nicht abziehbarer Anteil machen. Also alter Prozentsatz mal 4/12 + Neuer Prozentsatz mal 8/12. 

Zwei Anlagen V sorgen nur für Verwirrung beim Finanzamt. 

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AHerzog
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Super, vielen Dank!

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letzte Antwort am 07.04.2022 10:36:08 von AHerzog
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