Folgendes Problem: ich habe bei einem Mandanten eine Änderung des Eigenanteils zum 01.05.2021, also mitten im Jahr. Wie kann ich das in der Anlage V am besten abbilden? Lege ich für den Jahr des Wechsels eine zweite Anlage V an?
Danke für Unterstützung.
Ich würde es über den Prozentsatz nicht abziehbarer Anteil machen. Also alter Prozentsatz mal 4/12 + Neuer Prozentsatz mal 8/12.
Zwei Anlagen V sorgen nur für Verwirrung beim Finanzamt.
Super, vielen Dank!