Guten Morgen,
Hatten eine GbR und eine GG an die FV übermittelt, jetzt kommt diese Rückmeldung:
Der Abruf für VaSt wurde mit "JA" bestätigt, aber Abruf Steuerkonto "Nein".
Die Kollegin ist bei der Anlage in der VDB wie folgt vorgegangen:
Die GG besteht in unserem Fall aus 2 Personen, da in der Vollmachtsanlage eine ID-Nr. benötigt wird, konnte die GG ja nicht angelegt werden, also wurde die Steuernummer der GG jeweils bei den beiden Einzelpersonen mit hinterlegt.
Die Vollmacht der GbR wurde nicht als Unternehmen angelegt, da es keine USt-ID-Nr. gibt, die ja erforderlich ist. Also wurde auch in diesem Fall die Steuernummer der GbR bei den beiden Einzelpersonen mit erfasst.
Für mich war diese Vorgehensweise eigentlich logisch aber anscheinend doch falsch. Was müssen wir jetzt tun? Wie verfahre ich zukünftig mit GG´s und GbR´s ?
Danke
Hallo @Gelöschter Nutzer ,
die USt-ID ist kein Mussfeld in der VDB, es geht also auch bei Mandanten, die keine USt-ID haben. Für eine GbR sollte daher immer eine Unternehmensvollmacht angelegt werden. Eine Steuernummer einer GbR kann nach meiner Kenntnis bei einzelnen natürlichen Personen nicht hinterlegt werden, bzw. die Freischaltung der Kontenabfrage darüber erreicht werden.
Viele Grüße
Alexander Sperber
eigentlich sollte mein Beitrag auf den Beitrag von janpe https://www.datev-community.de/t5/Office-Management/VDB-gt-Steuernummer-abgewiesen/m-p/169300#M11232 als Antwort laufen, weshalb die Datev ihn verschoben habe und nun separat stellt, erschließt sich mir nicht.
Viele Grüße
Alexander Sperber