was soll das heißen?
Hallo StB_,
hallo Community,
bei dem vorgenannten Hinweis handelt es sich um eine individuelle Rückmeldung des zuständigen Sachbearbeiters des Finanzamtes.
Da es keine standardisierte Meldung ist, empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich an das zuständige Finanzamt zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Tatjana Bergen
(DATEV eG)
Wie krass viele Einzelfälle es in Deutschland gibt 😲. So kann das nichts mit der neuen Geschwindigkeit werden. Melden Sie sich bei DATEV: müssen wir individuell prüfen; melden Sie sich beim FA: muss der Sachbearbeiter sagen, der im Zweifel gekündigt hat; brauchen wir noch das Formular X in Papier; bitte reichen Sie 5 Belege ein ... irre, was im Land abgeht.