Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Bisher konnte man wenn man eine Steuerkontenabfrage gemacht hat auf die Auswertung mit der rechten Maustaste klicken und im Kontextmenü auf "in Excel öffnen" oder so ähnlich gehen und die Auswertung bearbeiten oder für seine Arbeitspapiere verwenden. Alternativ gab es auch einen Button für die direkte Ablage ins DMS...
Seit dem letzten Update funktioniert das nicht mehr direkt aus der Auswertung heraus. Man muss jetzt in die Auswertungsübersicht und dort den "Export" starten. Ich frage mich allerdings: Warum sollte man das so umständlich machen? Es war doch die ganze Zeit gut so?
Hallo @dominikmayer,
bei uns funktioniert es wunderbar wie von dir beschrieben:
Abruf unter den Abfrageergebnissen auswählen --> Rechtsklick --> zweiten Eintrag "Öffnen zum Bearbeiten" wählen. Dann kann man auswählen ob man die Abfrage in Excel oder Word geöffnet haben möchte 😅
Liegst vielleicht an der Version ?
keine Ahnung, das ist seit dem letzten DATEV-Update:
In der geöffneten Abfrage geht es über das Datei-Menü.
Das ging immer über das Kontextmenü, da bin ich mir zu 100000% sicher
Früher ging das mit der rechten Maustaste, das ist richtig.
Jetzt geht es oben links bei "Datei"
Folgendes hat uns die DATEV dazu geschrieben:
zur Unterstützung hoher DPI-Einstellungen musste auf das neue WebView Control von
Microsoft umgestellt werden. Dadurch ergab sich eine Einschränkung im
Funktionsumfang. Es fehlen die genannten Menüpunkte.
Temporäre Abhilfe:
Bei geöffnetem Abfrageergebnis nutzen Sie anstelle des Kontextmenüs den Menüpunkt
"Datei". Hier sind die Menüpunkte weiterhin aufrufbar.
Ausblick:
Sobald Microsoft eine technische Möglichkeit anbietet, wird im geöffneten
Abfrageergebnis das Kontextmenü um die fehlenden Menüpunkte erweitert.
Danke für die Info. Die Bearbeitung der Abrufergebnisse ist elementar und es ist zwingend notwendig, diese Funktionalität zu erhalten.
Leider, leider auch wieder ein Schritt in die falsche Richtung. Wo es vorher "einfach" über Kontext ging, muss jetzt der "Umweg" über das Menü genommen werden.
Es wäre wünschenswert, wenn sich die Technik dieser Angelegenheit wieder annimmt, da wir die genannte Funktion täglich nutzen.
Vielen Dank.
Erlauben Sie mir die Frage aus reiner Neugier. Wieso braucht man das täglich?
Liegt es an der Arbetsweise/Buchungsverhalten der Mitarbeiter, liegt es am Mandanten da er chaotisch zahlt?
Das ist keine Kritik und kein Angriff😉
Hallo dominikmayer,
ergänzend zum Post von seprof, hier noch das entsprechende Dokument aus dem DATEV Hilfe-Center.
Mit freundlichen Grüßen
W. Stimpfig
DATEV eG
Nein, Ihre Frage ist berechtigt und beantworte ich gerne.
Die Auswertungen "gezahlte Umsatzsteuer" und "Umsatzsteuer-VZ-Soll" verarbeiten wir generell zur Abstimmung der Umsatzsteuerkonten bei den Jahresabschlussarbeiten; bei Bilanz, wie auch Überschussrechnung lassen sich damit relativ einfach Umbuchungen, Verrechnungen etc. abstimmen, die nicht immer aus der Buchführung ersichtlich ist.
Die Werte führen wir (c/p) in eine Excel-Datei, aus der dann ersichtlich ist, wie das USt-VZ-Soll saldiert und welche Beträge im Abschlussjahr tatsächlich bezahlt und gebucht wurden und welche im Folgejahr zu berücksichtigen sind.
Eine Gegenprüfung mit ESt zum Abruf der ESt-VZ sowie der KSt zur Buchführung ergänzt diese regelmäßigen Abschlussarbeiten.
Insgesamt ein einfaches und effektives Kontrollinstrument für sämtliche Sollstellungen vs. Zahlungen.
Eher selten benötigen wir den Steuerabruf für den Mandanten.
Das mache ich auch so, jedoch nur bei Bedarf und der ist bei mir "zum Glück" eher selten. Ich buche die Beträge der USt-VA für 11+12 des entsprechenden Kalenderjahres, sollte dann die Summe aus 1780+1781 mit der Sollstellung des Steuerkontos übereinstimmen - ist doch alles gut und ich bin fertig :-).
Das ich zur Excel Auswertung greifen muss ist eher selten. Liegt vielleicht auch daran, dass ich die FiBu meiner JAe auch selber buche.
Ist bei uns kanzleiweit ein vorgeschriebener Kontrollmechanismus und wir haben reichlich Mandanten, bei denen regelmäßig "berichtigte Voranmeldungen" eingereicht werden, was oftmals zu mehreren Zahlungen für einen Zeitraum führt und ebenso häufig zu Verrechnungen im Erstattungsfall.
Wir haben bspw. eine Mandantin, die bis September diesen Jahres Gutschriften im sechsstelligen Bereich erhielt, für Leistungen, die im Vorjahr erbracht wurden. Diese Vorgänge begleiten alle Monate !
Insofern ist es hier nicht unüblich, dass drei oder gar vier USt-Voranmeldungen für einen Monat erstellt werden müssen.
Ohne Abgleich mit dem Steuerkonto sind sie da chancenlos.
Jap so machen wir das auch. Danke für den Hinweis. Ganz ehrlich: den Button hab ich net gesehen. Hätte auch net wirklich nach nem Button gesucht …