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Steuerkonto-Online in Bayern

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letzte Antwort am 19.09.2016 11:10:56 von technick
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f_mayer
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In Bayern ist zur Freischaltung der elektronischen Abfrage des Steuerkontos eine Zentralstelle zuständig. Dieser ist die Vollmacht zu faxen, die auch für das Erhebungsverfahren gilt. Wir haben in der Vergangenheit das Erhebungsverfahren von der Vollmacht ausgenommen, damit Mahnung, Zahlungshinweise und ähnliches direkt an den Mandaten gehen, da wir diese ohnehin nur weiterleiten können. Eine Anfrage bei der Finanzkasse bestätigte, dass bei der Vollmacht im Erhebungsverfahren diese tatsächlich an uns geschickt werden würden.

Mit anderen Worten, entweder wir kriegen die ganzen Mahnungen und Zahlungshinweise oder wir kriegen keine Steuerkontoabfrage.

Können die Kollegen hier das bestätigen oder gibt es doch eine Möglichkeit nicht zwischen zwei Übeln wählen zu müssen?

philipp_walther
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Lieber Kollege,

in Bayern muss nicht zwingend, sondern es "kann" diese Vollmacht für das Erhebungsverfahren genommen werden. Wenn man die bundeseinheitliche verwendet ist auf dieser auch genau für diesen Fall ein Feld vorgesehen.

Für Steuerkonto online nehmen wir für Bayern die aus Lexinform Dok.-Nr.: 1034214 bzw. von elster.de. Registrierung über Steuerkonto online pro, dann Fax zum Landesamt, Freischaltung erfolgt i. d. R. innerhalb eines Tages.

Für die Vollmachtsdatenbank die aus Lexinform Dok.-Nr.: 1070515 die bundeseinheitliche Vollmacht. Bei letzterer kein Kreuz bei "Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Entgegennahme von Vollstreckungsankündigungen und Mahnungen.", dann kommen auch keine Mahnungen. Registrierung über Portal der StBk und dabei dann auch den obigen Haken freilassen.

Dann funktioniert das, jedenfalls bei uns.

Viele Grüße

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f_mayer
Fachmann
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Sehr geehrter Herr Walther,

vielen Dank für Ihre Antwort, gestatten Sie mir bitte nur eine Frage:

Wenn man kein Kreuz bei "Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Entgegennahme von Vollstreckungsankündigungen und Mahnungen." setzt, bekommen Sie dann auch keine "Hinweise auf demnächst fällige Steuerzahlungen", diese Schreiben mit dem ausgefüllten Überweisungsträger und sonstige Schreiben die ausschließlich Zahlungen betreffen?

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philipp_walther
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Bei uns kommen jedenfalls keine Hinweise auf fällige Steuerzahlungen an, die gehen direkt an den Steuerpflichtigen.

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f_mayer
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Und nochmals vielen Dank. Eine (hoffentlich) letzte Frage:

Natürliche Personen können ja mehrere Steuernummern haben, eine pro Betrieb. Benötigt man für das Steuerkonto Online eine gesonderte Vollmacht für jede einzelne gesonderte Steuernummer oder "hängt" die Berechtigung an der Identifikationsnummer? Was ist wenn eine neue Steuernummer vergeben wird, zum Beispiel weil ein weiterer Betrieb hinzukommt, der Mandant umzieht oder die Veranlagungsart gewechselt wird?

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philipp_walther
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Es ist möglich mit der Elster-Vollmacht mehrere Steuerkonten eines Steuerpflichtigen gleichzeitig zu registrieren.

Wenn durch getrennte Veranlagung oder aus sonstigen Gründen neue Steuernummern für den selben Steuerpflichtigen in Spiel kommen braucht man m. W. n. eine neue Vollmacht. So machen wir dies jedenfalls.

Auf dem Formblatt für Steuerkonto online ist die ID.-Nr. nicht vorgesehen.

Ich denke das wäre ein Zuordnungsproblem, was machen die dann mit juristischen Personen solange es in Deutschland nicht zwingend eine LEI gibt. Ob, die das bei natürlichen Personen einen Zusammenhang herbekommen zwischen der ID und der jeweiligen Steuernummer weiß ich nicht.

Was jedoch nach Hörensagen auch gehen soll ist die bundeseinheitliche Vollmacht für Steuerkonto online zu benutzen. Ob das in der Praxis funktioniert weiß ich nicht.

Wir verwenden die  jeweiligen DATEV Vorlagen für die Dokumentenablage mit Platzhaltern, da ist das mit der jeweiligen Vollmacht in 30 sec. gemacht und wenn der Mandant auftaucht um sein Unterlagen abzugeben, dann lassen wir das unterschreiben. Und gut isses.

reihofer_markus
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Hallo Herr Walther,

die Vollmacht (der Vollmachtsdatenbank) übersenden sie aber weiterhin (neben der Registrierung über das Portal der StBK) direkt dem zuständigen Finanzamt, oder?

Der Abgleich zwischen Vollmachtsdatenbank und Finanzamt funktioniert meines Wissens erst nach Einführung von GINSTER (Grundinformationsdienst Steuer)!?

Viele Grüße

Markus Reihofer

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philipp_walther
Beginner
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Das ist Richtig, deshalb warten wir auf Ginster, bei manchen FAs haben wir eine mittlere dreistellige Zahl an Steuerpflichtigen die wir vertreten. Ich weiß nicht wie groß deren Begeisterung ist, wenn ich denen ein Paket 500 Vollmachten schicke. Das wird Tagesgespräch in der Kantine dort. Bei FAs wo wir 5 oder 10 Mandanten haben könnte man das Glatt machen, aber ein uneinheitlicher Workflow ist dem Kanzleialltag auch nicht zuträglich.

Das Zuschicken der Post, klappt schon allein deshalb, weil wir uns immer in alle Steuererklärungen als Zustellungsbevollmächtigter eintragen, was wir ja auch sind und die Vollmacht jederzeit vorlegen könnten.

Im Bayern reicht nun wohl auch die bundeseinheitliche Vollmacht für das Steuerkonto, wenn die Steuernummer zusätzlich auf der Vollmacht vermerkt ist. Das ist m. E. absolut nicht praktikabel. Denn was tun, bei neuem Steuerkonto? Erwartet die Finanzverwaltung, das ich das auf der bereits unterschriebenen Vollmacht nachtrage?!? Also brauch ich dann sowieso eine neue Vollmacht von dem Mandanten, da kann ich dann gleich die aus ELSTER nehmen.

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reihofer_markus
Einsteiger
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Vielen Dank für die rasche Antwort!

Wir nutzen die bundeseinheitliche Vollmacht der Vollmachtsdatenbank auch für das Steuerkonto. Wir haben diese in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Steuern um die jeweiligen Steuernummern ergänzt. Wenn neue Steuernummern dazu kommen, lassen wir die Vollmacht erneut unterschreiben.

Lt. BMF vom 07.05.2014 muss die Vollmacht jedoch uneingeschränkt erteilt worden sein. Sobald Einschränkungen in sachlicher oder zeitlicher Hinsicht gemacht werden, funktioniert die Steuerkontoabfrage nicht mehr.

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technick
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Hallo,

apropos Bayern und "faxen":

Wir haben in der Vergangenheit immer die "große" Vollmacht ("Vertretung in Steuersachen")  unterschreiben lassen und für das Steuerkonto an die Zentralstelle nach Straubing gefaxt. Jetzt ist diese "große" Vollmacht auf 3 Seiten pro Steuerpflichtigen (inkl. Beiblatt) angewachsen. Wir werden jetzt wohl ein leistungsstärkeres Faxgerät kaufen müssen:). Und in Straubing kann man schon mal genügend Papier nachlegen.

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letzte Antwort am 19.09.2016 11:10:56 von technick
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