Hallo Datev,
warum wird die Kapitalertragsteuer bei der Darstellung des Überweisungsbetrags gerundet?
Das gibt dann Differenzen auf dem Konto 1746 und ist m.E. auch nicht richtig.
Hallo KarlSchmidt,
die abzuführende Kapitalertragsteuer ist lt. § 44 Abs. 1 Satz 6 EStG (Entrichtung der Kapitalertragsteuer) auf den nächsten vollen Eurobetrag abzurunden.
In der Kapitalertragsteuer-Anmeldung wird diese Rundung im Betragsfeld durch den Querstrich beim Cent verdeutlicht, z. B. in Zeile 41.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Maier
DATEV eG
Hallo Maier,
Danke für den Hinweis; das hatte ich gar nicht auf dem Schirm 🙂 Nur für ganz Pingelige... wer bekommt den nun die abgerundeten 90 Cent, die von der Ausschüttung nicht an das Finanzamt ausgezahlt werden? Sonstiger betr. Ertrag oder zahle ich dem Gesellschafter 90 Cent mehr aus, da ich seine Ausschüttung ja um die Kapitalertragsteuer mindere?
Viele Grüße
Karl Schmidt
Wir hatten bei der letzten Ausschüttung eine Aufstellung bekommen welche Beträge beim fa angemeldet wurden. Darin ersichtlich war dann auch welcher Gesellschafter die Differenz zugerechnet bekam (in unserem Fall derjenige mit KiSt).
Sollte also in den Auswertungen zur KEStE ersichtlich sein.