Hallo Datev,
in Rewe wurden € 808,19 auf das Konto 2655 "Erträge TEV" gebucht. Bei der Übergabe an die EÜR wurden in Rewe daraus € 323,28 = 40% steuerfrei errechnet:
In der Gesonderten und einheitlichen Feststellung wird eine Differenz von einem Cent bemängelt (323,28-323,27)
weil hier offensichtlich anders gerundet wird.
Kann das bitte in den nächsten Jahren einmal geändert werden, damit dieser falsche Hinweis nicht mehr hochpoppt?
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Das gleiche hatte ich letztens in der USt. Hinweis, dass die USt nach § 13b UStG einen Cent höher oder niedriger als die VSt nach § 13b UStG ist.
Das ist doch der Klassiker, weil immer zugunsten des Steuerpflichtigen gerundet wird (stupide Programmlogik). Bei solch korrespondierenden Feldern wäre ein Abgleich o. eine gleiche Berechnungsmethode sinnvoller.
Aber was ist bei DATEV schon sinnvoll?
Gruß A. Martens
Nun gut, sei's drum. Haken bei dem Hinweis rein und ab mit der StE!
Herr Martens, frohes Fest, trinken Sie ein paar Glühweine (oder Whiskey); Puls runterfahren. Und dann 2019 volle Kraft voraus auf ein Neues!