Hallo Community,
ich suche händeringend Informationen zur Anwendbarkeit des Reverse-charge-Verfahrens für Dienstleistungen an lateinamerikanische Unternehmen insbesondere Kolumbien, Mexico, Chile und Brasilien. Die Ausbeute der üblichen Informationskanäle war bisher ausgesprochen mager. Hat jemand einen Tipp oder bereits ähnliche Fälle gehabt?
Hallo,
haben Sie mal bei der Außenhandelskammer angefragt? Die sollten so etwas am ehesten wissen.
Hallo Frau e.baeumle,
hilft Ihnen das weiter:
Daraus:
Die ICMS-Steuer wird bei dem Verkauf von Handelsgütern und bei der Erbringung von Dienstleistungen wie Transport, Kommunikation und der Lieferung von Nahrungsmitteln und Getränken fällig. Die Steuer wird dabei nur beim Umschlag von Handelsgütern erhoben, nicht aber beim Verkauf an den Endverbraucher. Die Steuersätze variieren zwischen 4% und 25%.
Auf Ebene der Kommunen existiert zudem eine Dienstleistungssteuer, die auf Dienstleistungen gewerblicher und kommerzieller Art erhoben wird, sofern diese nicht mit der ICMS-Steuer belegt wurden. Die Dienstleistungsteuer wird auch auf importierte Dienstleistungen erhoben. Wenn also ein deutsches Unternehmen Dienstleistungen nach Brasilien erbringt, so unterliegen diese der ISS-Steuer. Der Steuersatz beträgt zwischen 2% und 5%.
Das Reverse-charge-Verfahren findet keine Anwendung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der brasilianischen Finanzbehörde: http://idg.receita.fazenda.gov.br/.
Eine Antwort auf Ihre Frage habe ich leider nicht. Ich habe mich aber auch schon öfters gefragt, ob jemand eine Liste kennt, in denen alle Länder aufgeführt werden, in denen bei Sonstigen Leistungen von Deutschland aus das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist. Das wäre für die tägliche Praxis sehr hilfreich.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Nein ich denke da muss man Mitglied sein.
Hallo Herr Konerding,
Haufe Steueroffice bietet und der Dokumentennummer (HaufeIndex 2946238) eine Liste hierzu an, allerdings ist diese nicht vollständig. Argentinien ist aufgeführt, ansonsten gibt es keine Angaben zu Lateinamerika - leider.
Sehr geehrter Herr Schierhorn,
vielen Dank, das ist ein Anfang. Über Lexinform können auch Übersichtsseiten von GTAI aufgerufen werden. Ich denke aber, dass diese Darstellung nur verkürzt stattfindet. Ich werde nochmals direkt auf der Seite von GTAI nachforschen.