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Rechnet das Programm Körperschaftsteuer falsch?

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letzte Antwort am 30.05.2018 13:58:19 von Ute_Höpfner
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stb-brust
Beginner
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Liebe Community,

dies ist mein erster Thread hier und von daher erstmal "Hallo Zusammen".

Ich habe folgendes Problem mit dem Körperschaftsteuer-Programm 2017. Es geht um einen gemeinnützigen Verein, der im wirtschaftlchen Geschäftsbetrieb die 35.000-€-Umsatzgrenze überschritten hat. Daher muss ich neben der Anlage GEM1 auch eine KSt-Erklärung abgeben. Jetzt stelle ich in der Anlage GEM1 den Antrag nach § 64 Abs. 6 AO zur Pauschalierung des Gewinns aus Werbeeinnahmen des Vereins. Bedeutet, dass der Gewinn lediglich mit 15 % der Einnahmen dieses Bereichs angesetzt wird statt mit dem tatsächlichen Gewinn (Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben).

In der Anlage GEM1 sind die Einnahmen der einzelnen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe brutto (incl. USt) einzutragen. Ebenso ist die 35.000-€-Grenze brutto incl. USt zu prüfen. Wenn ich dann in der Anlage GEM1 den Antrag auf Pauschalierung des Gewinns nach § 64 Abs. 6 AO anhake, übernimmt das KSt-Programm die in der Anlage GEM1 eingetragenen Werte automatisch in die Anlage GK zum KSt1-Formular Zeile 22 - 24. Soweit so gut.

Aber die Werte, die dort übernommen werden basieren auf den Angaben in der GEM1 und beinhalten die USt bei den Einnahmen. Und das ist falsch. Denn AEAO Nr. 36 zu § 64 Abs. 5 und 6 AO sagt ausdrücklich, dass als Grundlage für die pauschalierte Gewinnermittlung die Einnahmen ohne Umsatzsteuer heranzuziehen sind. Genau das sagt auch die DATEV-Hilfetafel zu diesem Thema. Ich kann aber weder die automatisiert aus der GEM1 in die Anlage GK übernommenen Werte ändern noch an irgendeiner Stelle im Formular oder im Programm die in den Einnahmen enthaltene USt angeben.

Stellt sich mir also die Frage "Rechnet das Programm Körperschaftsteuer falsch?" oder "Habe ich einen Denkfehler oder etwas übersehen?".

Hier noch ein kurzes Beispiel zur Erläuterung:

Einnahmen aus Werbetätigkeit 10.000 € zzgl. 1.900 € MwSt = 11.900 € Brutto - Ausgaben 2.380 € - Überschuss 9.520 € (gem. § 4/3-Ermittlung).

Gem. Antrag nach § 64 Abs. 6 AO ist zu versteuern ein pauschalierter Gewinn in Höhe von 15 % von 10.000 € = 1.500 € statt 9.520 €!

Einzutragen in GEM1: Einnahmen aus Werbetätigkeit (brutto) 11.900 € - Ausgaben 2.380 € - Überschuss 9.520 €.

Übernahme in Anlage GK, Zeile 22 (Davon ab: Einnahmen aus Tätigkeiten nach § 64 Abs. 6 AO) 11.900 €.

Übernahme in Anlage GK, Zeile 23 (Dazu: Mit den Einnahmen lt. Zeile 22  in Zusammenhang stehende tatsächliche Ausgaben) 2.380 €.

Übernahme in Anlage GK, Zeile 24 (Dazu: Pauschalierter Gewinn nach § 64 Abs. 6 AO (15 % des Betrages lt. Zeile 22) 1.785 €.

Somit komme ich lt. KSt-Programm zum falschen Ergebnis, nämlich 1.785 € Überschuss statt 1.500 €!

Danke vorab für Eure Hilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

Sie haben Recht, hier bedarf es einer Programmanpassung.

Nachdem das amtliche Formular kein separates Eingabefeld für die Umsatzsteuer vorsieht, haben wir in der Erfassung auch keines angeboten. Das führt leider zu dem von Ihnen geschildertem falschen Ergebnis.

Bitte entschuldigen Sie den Fehler.

Wir prüfen aktuell, wie und mit welcher Version wir hier eine Lösung anbieten können.  

Vielen Dank für den Hinweis!

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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letzte Antwort am 30.05.2018 13:58:19 von Ute_Höpfner
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