Guten Tag,
ich stehe vor einem Umsetzungstechnischen Problem.
Ich habe bei einer Vermietungs- und Verpachtungsgesellschaft (BGB) einen austretenden Gesellschafter der seinen Anteil veräußert hat. (keine gewerbliche VuV) Dieser hat nachträgliche Werbungskosten die sich wahrscheinlich über mehrere Jahre hinwegziehen werden.
Da die Aufgabebilanz rausfällt, bleibt mir persönliche nur eine Möglichkeit: den Altgesellschafter weiterhin in der GuE-Erklärung mit einem Ergebnisanteil von 0,000% weiterzuführen und dort als Sonderwerbungskosten anzusetzen.
Gibt es dort vielleicht eine bessere Lösung ?
Mit freundlichen Grüßen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
für mich stellt sich die Frage, ob diese nachträglichen Werbungskosten überhaupt noch als Sonderwerbungskosten anzusehen sind. Da der Gesellschafter ausgeschieden ist, gehören seine Werbungskosten doch gar nicht mehr zur Gesellschaft. Die nachträglichen Werbungskosten würde ich direkt in seiner Einkommensteuer-Erklärung ansetzen.
Viele Grüße,
BF
würde ich ebenfalls so lösen wie von Frau Fitschen beschrieben.
Eigene Anlage V in der Einkommensteuererklärung und erläutern dass es sich um nchtäglich WK aus der ehemaligen Beteiligung vermutlich Zinsen handelt.