Hallo,
ich habe einen Mandanten der regelmäßig Lieferantengutschriften für verkaufte Ware erhält. Da sein Warenwirtschaftsprogramm den Warenverkauf angeblich nicht anders umsetzen kann, muss er zusätzlich noch eine eigene Rechnung schreiben.
Der Lieferant zahlt aber immer auf seine eigene Lieferantengutschriften-Nr.
Ich habe von einer Kollegin erfahren, dass hier jedoch das Risiko der doppelten Umsatzsteuer lauert. Leider konnte Sie mir aber keine Links, Texte oder Gesetzestexte zur Verfügung stellen die ich meinem Mandanten weiterleiten kann.
Kann mir hier vielleicht jemand behilflich sein.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich denke § 14c in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG sollte die für Ihren Fall einschlägige Vorschrift sein.
Danke.
Buchhalterisch buche ich immer beide Rechnungen ein und stornieren dann nach dem Zahlungseingang die Lieferantengutschrift mit dem Querverweis welche eigene Rechnungsnummer dafür gültig ist.
Da mein Mandant aktuell Ist-Versteuerer ist, sollte es do wohl auf unserer Seite erstmal keine Probleme geben. Aber Perspektivisch sollte das Problem auf alle Fälle angegangen werden. Spätestens bei einem anstehenden Wechsel zum Soll-Versteuerer wird die Problematik natürlich akut.