Hallo Datev,
ich komme immer öfter dazu, statt in Lexinform etwas zu suchen, lieber zu googlen. Heute wieder: Bei der Frage: Was und wie kann man Werbungskosten bei einer Airbnb Vermietung berücksichtigen (z.B. anteilige Miete) findet man nur zwei Zusammenfassungen von Literaturbeiträgen - bei denen - zumindest in dem einem - nicht mehr steht als schon in der Zusammenfassung (4070945). Der Inhalt geht nicht über "allgemeines Geplänkel" hinaus im Sinne von: Werbungskosten dürfen abgezogen werden; das Rechenbeispiel in dem Aufsatz ist auch noch falsch.
Auch hier scheint in der Vergangenheit mehr Wert auf Optik statt Inhalt gelegt worden zu sein. Urteile und BMF Schreiben bekomme ich heute sowie kostenlos im Internet; von der nicht kostenlosen Steuerrechtsdatenbank einer Steuerberatergenossenschaft erwarte ich dann doch mehr...
Schöne Grüße
Willi Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Hinweise zu LEXinform und dem aktuellen Thema Airbnb.
Ihren Wunsch nach einer intensiveren Beleuchtung von kurzfristigen Vermietungseinkünften, insbesondere im Hinblick auf Airbnb-Umsätze, können wir gut nachvollziehen. Daher greifen wir ihn gerne auf und werden unsere Inhalte zu diesem Themenkomplex überarbeiten und erweitern.
In LEXinform finden Sie heute - z.B. in den Themenlexika - steuerliche Informationen in den Bereichen Einkunftserzielungsabsicht und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese werden wir gerne entsprechend ergänzen.
Ebenso werten wir für LEXinform aktuell und regelmäßig mehr als 50 Fachzeitschriften aus, um unseren Anwendern einen schnellen Überblick zu wichtigen am Markt verfügbaren Fachartikeln bieten zu können. Zwei dieser Zusammenfassungen haben Sie im Rahmen Ihrer Recherche gefunden.
Beim zitierten Dokument „Steuerliche Aspekte der kurzfristigen Untervermietung" (Dok.Nr. 4070945) handelt es sich um eine Kurzzusammenfassung eines Literaturbeitrags der Zeitschrift „Die Steuerberatung" aus dem Stollfuß-Verlag. Gerne geben wir Ihren Hinweis zu dem Rechenbeispiel an den herausgebenden Verlag weiter.
Viele Grüße aus Nürnberg
Karin Hiller
DATEV eG
Service LEXinform
Ich habe aus Vereinfachungsgründen ein Pauschalbetrag von 10€/Nacht angesetzt.
@ Datev.
Die Antwort auf meine Frage im alten Forum, wie die Search-Indizes in Lexinform erstellt werden, ist immer noch offen.
Hallo Herr Behrens,
auf welchen Beitrag beziehen Sie sich? Ich würde gerne Ihre Frage beantworten.
Grüße aus Nürnberg
Karin Hiller
DATEV eG