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L+F §13a EStG Zuteilung neue Steuernummer

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letzte Antwort am 08.11.2023 15:31:34 von Stephan_Hirsch
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nataliazimmermann
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

ich habe am 11.10.2023 eine Einkommensteuererklärung 2022 einer Mandantin mit L+F ans FA übermittelt. ESt 2022 ist nach der Übermittlung festgeschrieben. Mann kann nur anschauen, nicht verändern.

Diese Mandantin hat einen normalen Gewerbebetrieb und seit circa 20 Jahren eine unveränderte L+F Anlage. Irgend-wann man wurden irgend-welche Pauschalen eingestellt und seitdem unverändert weitergeführt. Ich bin keine L+F Spezialistin.

Bis jetzt wurde Anlage §13a EStG unter der einzigen Steuernummer zusammen mit ESt übermittelt.

Jetzt habe ich ein Schreiben vom FA bekommen. In dem Schreiben wird eine neue St.Nr. extra für "Gewinnermittlung nach §13a EstG" Bezeichnung des Betriebes "gemischte Landwirtschaft" erteilt.

 

Auf meine telefonische Anfrage beim FA (warum ich eigentlich für eine "tote" Anlage die seit Jahren unverändert besteht, eine extra Steuernummer bekomme), habe ich mitgeteilt bekommen:

 

Seit 2022 wird Anlage 13a beim FA als eigene Erklärung übermittelt. Dafür wird eine St.Nr. gebraucht. Da unter der ESt-St.Nr. schon Gewerbebetrieb übermittelt wird, wir der L+F extra St.Nr. erteilt. In Zukunft soll ich L+F mit der neuen St.Nr. übermitteln.

 

In der Zeile 1 der Anlage 13a muss man eine Steuernummer hinterlegen, bis jetzt hatte ich dort die bisherige St.Nr. eingetragen. Eigentlich wird vom Programm automatisch reingeschrieben. 

 

Jetzt die Frage:

Wo würdet Ihr diese Extrasteuernummer für L+F eintragen?

ESt 2022 ist festgeschrieben. Ich kann die nicht verändern um zu schauen, was in so einem Fall Stammdatenabgleich macht.

In Stammdaten der natürlichen Person kann ich zwar eine zweite Steuernummer hinterlegen, aber ich kann nicht sagen, dass diese Extra für L+F gilt. Man kann nur anhaken "Wohnsitzfinanzamt, Umsatzsteuerfinanzamt, Lohnsteuerfinanzamt" sonst nichts. Wenigstens ist mir sonst nichts bekannt.

 

Laut dem FA: wir sind nicht die einzige, welche solche Schreiben bekommen haben. ES sind mehrere Schreiben an verschiedene Steuerpflichtigen rausgegangen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Natalia Zimmermann

 

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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211 Mal angesehen

Hallo Frau Zimmermann,

 

Sie erfassen die zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende Steuer- und Finanzamtsnummer tatsächlich unmittelbar im Erfassungsformular zur Anlage 13a in Zeile 1. Einmal erfasst, wird die Steuernummer mit der Finanzamtsnummer automatisch in jeden neuen Veranlagungszeitraum übernommen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 08.11.2023 15:31:34 von Stephan_Hirsch
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