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Kirchensteuerpflicht, Ende durch Tod

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witte
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Hallo DATEV,

 

ich vermisse im ESt-Programm den Hinweis, dass bei Eintragung des Todesdatum im VAZ und Religionszugehörigkeit, das Feld "Ende der Kirchensteuerpflicht" zu füllen, mindestens zu prüfen ist. Ein Abgleich mit Daten zu den Einkünften wird vorgenommen, nicht jedoch zur Dauer der Religionszugehörigkeit.

 

Ich vermute, dass ohne Eintragung "Ende der Kirchensteuerpflicht" der Steuerbescheid falsch sein wird, denn die Berechnung durch das Programm ändert sich entsprechend, wenn das Ende der Kirchensteuerpflicht mit Todesdatum eingegeben wird.

 

Einen ähnlichen Fall hatte ich bereits iVm Kirchgeld, wo das Feld "Ende der Kirchensteuerpflicht" nicht gefüllt war und dadurch der Bescheid falsch war. Im Einspruchsverfahren konnte ich das aber wieder korrigieren.

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