Wie erhalte ich vom Programm den Grundbuchauszug?
Welche Berechtigung brauche ich? Datenschutz?
Tatsächlich passiert: Im Grundbuch stand noch der Großvater, hat bisher niemand interessiert.
Was ist mit Erbbaugrundstücken im Eigentum von z.B. der Kirche?
MfG W. Kördel
Lieber Herr Kördel,
gerne antworte ich auch auf diesem Kanal:
die Grundbuchinhalte stehen vss im Laufe desFebruar einheitlich zur Verfügung. Einzelne Länder stellen gerade bessere Daten bereit, darunter zB Hessen. Wir planen jedoch bereits mit „schnellen“ Ländern vorher zu starten.
Sie benötigen nach aktuellem Kenntnisstand keine zusätzlichen Berechtigungen. Ich führe im Januar noch weitere Gespräche mit der Verwaltung, gehe aber weiterhin davon aus, dass Sie über unsere Lösung bei Bestätigung des berechtigten Interesses (für einen Mandanten) keine weitere Vollmachten benötigen.
Datenschutz Vorgaben übernehmen wir von den Ländern.
Können Sie Ihre Frage zu Erbbaugrundstücken ausführen, meinen Sie ob Sie auch dafür Grundbuchdaten erhalten? Die Antwort ist Ja, bei der Datenbereitstellung der Länder ist mir diesbezüglich kein Unterschied bekannt.
Herzliche Grüße
Florian Christ
@FlorianChrist_fino : Ziemlich guter Service zwischen den Feiertagen asap eine Antwort da. 💪
Ich schließe mich mal mit einer kurzen Frage an: Welche sind denn die schnellen und welche die langsamen Länder?
Bayern wähne ich mal auf Platz 14-16? 🤔
So ein Ranking, insofern Sie das überhaupt herausgeben dürften, wäre vielleicht ein Ansporn für die jeweiligen Verwaltungen mal vom Sofa in die Pantoffeln zu kommen. Von Sportschuhen mag ich ja nicht träumen. 🤗
Lieber @jjunker ,
danke 🙏 Als Unternehmer ist man ja meistens aktiv, dass kennen Sie sicher.
Ich möchte, vielleicht anders als erwartet, hier den offenen und wertvollen Dialog mit den Kollegen der (Finanz)Verwaltung ausdrücklich loben. Das Engagement ist großartig und wir sitzen im selben Boot gute Lösungen zu schaffen. Insbesondere mit den Kollegen in Bayern spreche ich viel und sehr konstruktiv.
Daher brauchen wir auch kein Ranking, mein Ziel ist und bleibt die Lösung für alle im Februar, so dass Sie spätestens im März mit der Elster Aktualisierung voll durchstarten können.
Herzliche Grüße
Florian Christ
Hallo Herr Christ, @FlorianChrist_fino ,
... überrascht mich doch ziemlich, dass die Behörden und Finanzverwaltungen da so bereitwillig 'mitspielen'.
In den letzten Monaten und Jahren beißt man bei Verwaltungen und Behörden öfter auch auf Granit, wenn man mal Auskünfte braucht, z.B. wg. Daten zu dem Eigentümer und den Kontaktdaten eines Nachbargrundstücks usw., immer mit Hinweis auf den Datenschutz.
Allerdings gibt es offenbar große Ermessensspielräume.
Der Nachbar kann einem dann z.B. so ganz beiläufig den Kaufpreis diverser Immobilien in der Region nennen, weil er 'einen guten Bekannten in einem Amt' hat (schon des Öfteren erlebt)
... mich würde interessieren, wie gut 'zugänglich' die riesengroßen Datentöpfe sein werden, die ja irgendwo im System, in irgendwelchen Datenbanken, in der 'Cloud' etc. 'herumhängen'
Ganz naiv könnte man sich vorstellen, dass jeder, der Zugriff hat, sich per Mausklick anhand von ein paar Suchbegriffen bundesweit beliebige Informationen anzeigen lassen kann, für die er sich selbst oder irgend jemand Anderer interessiert, so ähnlich wie bei den geleakten Bankdaten und den mal eben schnell gebrannten Daten-CDs.
... anders gefragt:
hat man bzw. haben einige oder viele Mitarbeiter bei "fino Tax Tech GmbH" lesenden Zugriff auf sämtliche gesammelten steuerlich relevanten Daten ?
Nachtrag:
@vogtsburger schrieb:
... anders gefragt:
hat man bzw. haben einige oder viele Mitarbeiter bei "fino Tax Tech GmbH" lesenden Zugriff auf sämtliche gesammelten steuerlich relevanten Daten ?
... aus meiner Sicht sollten/dürften die Entwickler einer Branchensoftware, die massenhaft vertrauliche, persönliche Daten einsammelt, verarbeitet und ggf. auch im Unternehmen des Software-Herstellers speichert, keinen freien (lesenden) Zugriff auf diese Daten haben.
Analogien:
Software kann auch mit anonymisierten Test-Daten entwickelt werden
Ich bin in der täglichen Praxis immer wieder entsetzt, wie mit vertraulichen Daten umgegangen wird.
Bei flächendeckendem 'Einsammeln' und Verarbeitung von personenbezogenen, vertraulichen, steuerlichen Daten, wie z.B. in diesem Fall, ist ein möglichst konsequenter Daten-Schutz noch viel wichtiger.
... wer will schon, dass die eigenen Daten oder die Daten von Mandanten in einen 'wirtschaftlichen NUTRI-Score' oder in einen SCHUFA-Score einfließen ?
... 'witzigerweise' werden die Algorithmen für die Berechnung dieser Scores streng geheim gehalten 😁😠
Hallo Herr @vogtsburger,
entschuldigen sie vorab die direkte Antwort: würden wir nur im Gedanken Software so entwickeln, wie Ihre Sorgen es darstellen, so würden wir nicht lange am Markt existieren. Anders: wir legen bei uns die gleichen Maßstäbe an, die unsere Kunden (=Sie, Steuerberater) haben - schließlich sitzen wir im gleichen Boot!
Im Falle von Banking haben wir sogar eine eigene Gesellschaft gegründet, um organisatorisch Bankdaten von Entwicklung zu trennen - mehr geht nicht.
Zu Liegenschaftsdaten: meine bevorzugte Lösung beinhaltet ein sicheres Zwei-Faktor Verfahren, über das wir sicherstellen, dass berechtigtes Interesse vorliegt. Ob wir das mit der Verwaltung umsetzen können, wird sich die nächsten Wochen zeigen.
Des Weiteren haben ich gar kein Interesse daran, den gesamten Datenbestand zu haben - das schafft nur Probleme. Ich persönlich bin der Überzeugung dem Nutzer, hier: Grundbesitzer, gehören seine Daten und er soll diese sinnvoll nutzen können.
Abschließend eine Anmerkung: ich finde Ihre Gedanken sehr schade. Nur weil ich den Dialog mit (Finanz)Verwaltung positiv hervorhebe, bedeutet das nicht im Umkehrschluss, das etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
Wir sprechen über das gemeinsame Ziel, die Grundsteuer - bei gegebenen Bedingungen - für Sie (Steuerberater:innen) und den Grundbesitzer:in so einfach wie möglich zu gestalten. Ich bin dankbar für die gegenseitige offene Haltung, das Vertrauen und die Lösungsorientierung, die aus meiner Sicht eine perfekte Basis für a) gute Zusammenarbeit und b) gute Produkte sind. Ständiges Mißtrauen unterstützt das nicht.
Herzliche Grüße und ein gutes neues Jahr
Florian Christ
@FlorianChrist_fino schrieb:
... Abschließend eine Anmerkung: ich finde Ihre Gedanken sehr schade. Nur weil ich den Dialog mit (Finanz)Verwaltung positiv hervorhebe, bedeutet das nicht im Umkehrschluss, das etwas nicht mit rechten Dingen zugeht ...
... das haben Sie 'in den falschen Hals bekommen'
Ich habe nicht 'in den Raum gestellt', dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht ...
... der massenhafte Daten-Austausch mit diversen Behörden ist hier geradezu Voraussetzung für eine IT-Anwendung
... mir geht es auch um den Weg und nicht nur um das Ziel
... ich formuliere es man aus der Sicht von 'Klein Erna' oder 'Klein Ernst' :
.. also streben alle nach dem Glück, inkl. ich selbst 😂
... aber vielleicht könnte man auch noch die Daten-Schützer glücklich machen, indem man z.B. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder sonstige sichere, moderne Verfahren zwischen den Behörden und der Datev einsetzt.
Die Datev erscheint mir nämlich in Bezug auf den Datenschutz tatsächlich wie ein Fels in der deutschen Brandung.
Aus naiver Anwendersicht könnte es ja vielleicht funktionieren und reichen, die entsprechenden fino-Schnittstellen und fino-Tools an die Datev zu liefern und im Datev-RZ zu implementieren, damit die benötigten Daten dann aus dem Datev-RZ heraus bei den Behörden abgerufen, im Datev-RZ verknüpft, ggfs. dort mit Hilfe der Fino-Tools weiterverarbeitet, deklariert und aus dem Datev-RZ heraus per ELSTER an die Finanzverwaltung übermittelt werden können, also eine Kapselung dieser hochsensiblen Daten im Datev-RZ
... ist diese Wunschvorstellung denn sooooo abwegig ?
Nachtrag:
... und testen könnten die Entwickler die Qualität ihrer Algorithmen doch auch
in einer von der Datev bereitgestellten "Sandbox"
(falls die Datev es schafft, eine schöne "Sandbox" bereitzustellen)
... und falls nein, könnte fino auch noch diese Sandbox entwickeln, die dann von der Datev mit realistischen Daten befüllt wird
(Datenmaterial wäre sicher genügend vorhanden, um beliebige Gegebenheiten nachzustellen)
Hallo Kollegen,
ich will eine möglichst einfache Erstellung und Übertragung der Erklärungen.
Ich will keinen Ärger mit dem Hess. Datenschutzbeauftragten oder der Steuerberaterkammer.
Mit der Finanzverwaltung wird es genug Ärger geben.
Der individuelle Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse ist doch viel zu ungenau und zu grob.
Die Bereiche sind doch viel zu groß.
Niemand kann nachvollziehen, wie die Gutachterausschüsse die Werte errechnen.
Keiner weiß wie der Durchschnitt berechnet werden. Muss ich nicht erklären.
Warum ist die Fläche eines Grundstückes Maßstab für die Grundsteuer.
Mit der Grundsteuer sollen die Ausgaben für Infrastruktur der Gemeinden ausgeglichen werden.
Wer belastet die Infrastruktur mehr: der Zweipersonenhaushalt am Stadtrand auf einem großen Grundstück oder die
Vierköpfige Familie in einem Brennpunkt in einem Hochhaus?
Die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Familien wird doch schon mit der Einkommensteuer ausgeglichen.
Wir werden viel Spaß haben im Jahr 2022
MfG W.Kördel
... wenn man sich etwas detaillierter mit dem Thema "Grundsteuerreform" beschäftigt, tun sich immer neue "Gräben" und "Baustellen" auf.
Ich bin gespannt, ob alle 16 Bundesländer das Projekt „Entwicklung eines
bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs (dabag)“ zügig umsetzen können
(... keine Ahnung, ob tatsächlich alle 16 Landesjustizverwaltungen aktiv daran mitwirken)
... aber ohne ein solches einheitliches "Elektronisches Grundbuch" würde eine von mehreren wichtigen Voraussetzungen fehlen, um die benötigten Daten aus einigen unterschiedlichen Quellen mit automatisierten IT-Prozessen zusammenzuführen.
... und selbst wenn sämtliche Daten vollständig 'eingesammelt' und verknüpft sind, muss die 'Qualität' der Daten und die Plausibilität noch beurteilt werden.
... ich rechne mit einem riesigen Diskussionsbedarf mit den Mandanten bzgl. der Feststellung der Grundsteuerwerte und/oder mit einer Flut von Einsprüchen gegen den Feststellungsbescheid.
… da möchte ich nicht widersprechen. Für mich ist die Grundsteuerreform schon länger mehr ein „Schaffung einer guten Datenqualität auf Landesebene“ statt „Steuerreform“.
Gleichzeitig wird es im Anschluss möglich sein (ja, bis dahin war es viel Arbeit), auf einer guten Datengrundlage auch Verbesserungen an der Grundsteuer zu planen, die heute Aufgrund fehlender Daten schlichtweg nicht denkbar oder simulierbar sind.
Aus diesem Grund gehe ich mit voller Energie an das Thema, da wir (über die Zeit) etwas besser machen. Hier: neben der Datenlage der Grundbuchverwaltung, insbesondere die Prozesse zwischen allen Beteiligten. Ist für uns nicht das erste Projekt dieser Art. Am Ende werden wir alle froh sein, den Schritt gegangen zu sein, da wir etwas bewegen.
Herzliche Grüße
Florian Christ
Nachtrag:
Ich bin gespannt, ob alle 16 Bundesländer das Projekt „Entwicklung eines
bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs (dabag)“ zügig umsetzen können
(... keine Ahnung, ob tatsächlich alle 16 Landesjustizverwaltungen aktiv daran mitwirken)
... laut meinen Informationen beteiligen sich Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein nicht an dem Projekt "dabag" , da sie, aus welchen Gründen auch immer, lieber 'eine Extrawurst braten' mit der hübschen Bezeichnung "FOLIA".
(siehe https://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/52584/Werkhefte_A_Bd_13_Burkhardt.pdf)
... spannender als die heutigen Krimis im TV
... aber ob die restlichen 14 Bundesländer rechtzeitig 'liefern' können, wissen wohl nur die (Halb-)Götter in diversen Behörden
Hallo Kollegen,
ich fürchte es wird fachliche Probleme mit der Grundsteuerreform geben.
Ich bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege.
In Hessen wird jeder qm Wohnfläche und Nutzungsfläche gleich bewertet.
Egal ob in Kassel in der Königsstraße oder in einem abgelegenen Dorf auf dem Land.
Zwischen den Gemeinden kann es unterschiedliche Hebesätze geben, aber nicht in Städten wie Kassel oder Frankfurt.
Wie ermitteln die Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte?
In den wenigsten Kaufverträgen wird der Preis für Grund und Boden angegeben. Die können doch auch nur schätzen. Und der Wert im Kaufvertrag wird vom Finanzamt auch noch angezweifelt.
Die Bereiche für die die Bodenrichtwerte sind viel zu grob.
Individuelle Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt, wie konkret ein Grundstück mit Abhang im ehemaligen Bergbaugebiet. Die Bewertungsstelle sagt, das wäre im Bodenrichtwert berücksichtigt.
Wie wird der durchschnittliche Bodenrichtwert berechnet? Über statistische Methoden muss ich hier nichts sagen.
Es wird viele Einsprüche geben. Mit Antrag auf Adv. Die Finanzverwaltung macht es sich zu einfach.
Und wir haben den Ärger und die Arbeit.
MfG W. Kördel
... die Bodenrichtwerte gehören auch aus meiner Sicht zu den 'Knackpunkten' der Grundsteuerreform
... konkreter Fall :
ein Nachbargrundstück lag vor ca 2-3 Jahren noch bei einem Fünftel des jetzigen Bodenrichtwerts.
Die Neufestsetzung wirkt sich aber auf das gesamte Wohngebiet aus, nicht nur auf das betreffende Grundstück.
Bei einer vor kurzem erforderlichen Teilungsvermessung auf dem eigenen Grundstück wurde zur Festsetzung der Gebühren 'natürlich' der neue und wesentlich höhere Bodenrichtwert herangezogen.
Hallo liebe Datev-Community,
auch auf die Gefahr hin, dass wir in der Vielzahl an Informationen und Einschränkungen (voraussichtlich, eventuell,...) den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen, möchte ich kurz zusammenfassend und klarstellend zwei grundsätzliche Fragen stellen:
- Was ist der aktuelle Stand zu den oben genannten bzw. avisierten Terminen zwecks Programmen?
- Muss zwingend die fino-Lösung übernommen werden oder kann die Kanzlei auch alternativ über einen Elster-Zugang die Daten übermitteln?
Grüße aus Hohenlohe
Tanja
@TanjaD schrieb:
- Muss zwingend die fino-Lösung übernommen werden oder kann die Kanzlei auch alternativ über einen Elster-Zugang die Daten übermitteln?
Grüße aus Hohenlohe
Tanja
Es kann Ihnen niemand vorschreiben, den Elster-Zugang dafür nicht zu nutzen. Empfänger der Daten bzw. der Deklaration ist die Finanzverwaltung. Und dafür hat die Finanzverwaltung das Elster-Portal. Ob das nun besser oder schlechter ist, wird Ihnen sicherlich niemand voraussagen können.
Ob es nun besser ist, bei Nutzung des Elsterportals z.B. die Stammdaten jedes mal wieder von Hand einzugeben, sei mal dahingestellt. Aber das ist nur einer von vielen Aspekten...