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Grundsteuerreform

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letzte Antwort am 13.02.2020 11:41:51 von Bernd_Schwickert
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Bernd_Schwickert
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Bekanntlich ist auf den 1.1.2022 die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte zu erstellen. Diese gelten dann ab dem 1.1.2025. In Anbetracht des enormen Ermittlungsaufwandes zu den Grundlagen der Feststellungserklärung wäre es wünschenswert, wenn DATEV bereits jetzt Programme zur Erfassung der notwendigen Angaben zur Verfügung stellen könnte (oder im Laufe des Jahres). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ca. 32 Millionen Objekte neu bewertet werden müssen (ohne LuF). Aus meiner Sicht wäre es hilfreich, wenn man aus den vorliegenden Steuererklärungen vorab die Objekte in ein Verzeichnis pro Mandant übernehmen könnte, um dann die weiteren Angaben kontinuierlich zu erfassen. Von dort aus sollten die erfassten Daten in die Feststellungserklärung einfließen.  

 

Wer ist dafür?

 

Alexander_Herrmann
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Nach meinem Kenntnisstand haben sich momentan noch nicht einmal alle Bundesländer auf ein Bewertungsverfahren, geschweige denn auf eine Form und ein Verfahren zur Übermittlung der Steuererklärung geeinigt.

 

Laut der (kleinlauten) Aussage eines Referenten aus dem FinMin in Bawü bei einer kürzlich stattgefunden Fortbildung zu diesem Thema ist auch nicht nicht klar, ob (!) diese Steuererklärung überhaupt auf elektronischem Weg abgegeben werden kann.

 

Daher werden die DATEV und andere Softwarehersteller im Moment genau gar nichts vorbereiten können. 

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Bernd_Schwickert
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DATEV kann also kein Erfassungstool für Grundstücke entwickeln? Mehr habe ich für den Moment nicht angeregt.

p4ge
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So sehr ich Ihren Wunsch auch nachvollziehen kann, aber wenn die Grundlage fehlt, wie soll dieses Tool aussehen?

Erfassungsmaske: Grundstück (Flurstück), Eigentümer, Größe ......

Nach 2 Monaten wird die Maske geändert, weil die Mieten mit berücksichtigt werden.

Nach weiteren 4 Monaten fallen die aktuellen Mieten raus, dafür sollen aber die Mieten der letzten 5 Jahre erfasst werden.

Nach .....

 

Ich hoffe Sie merken wo das Problem derzeit steckt.
Ich denke schon, dass die Datev so ein Tool/Programm recht schnell veröffentlicht, aber wir sollten zunächst einmal die nötigen Grundlagen kennen, bevor wir Schritt 3-10 fordern.

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Bernd_Schwickert
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Die Grundlagen sind bekannt. Sie stehen bereits im Gesetz. 

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p4ge
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Der Grundfall ist zwar bekannt, aber dies bedeutet nicht, dass dieser auch wirklich in der Praxis Anwendung findet. Es ist noch nicht abzusehen, wie viele Bundesländer abweichende Modelle benutzen werden. Und wenn sie andere Modelle benutzen wie und welche.

Nochmals ich kann Ihren Wunsch durchaus verstehen, aber ich denke so ein Tool werden wir frühstens in 1-2 Jahren sehen. (Meine Meinung)

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Bernd_Schwickert
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Ich habe mich mit einigen Kollegen über die Problematik unterhalten. Alle fanden, dass ein Erfassungstool für Grundstücke jetzt notwendig ist. Und zwar unabhängig von den Modellen in den einzelnen Bundesländern. Was ist falsch daran, bereits jetzt die Mandanten zu sensibilisieren und sukzessive die Objekte zu erfassen? Und was ist falsch daran, wenn DATEV uns dabei bereits jetzt unterstützt? Ich will jetzt möglichst viele Daten erfassen um später ohne Zeitdruck die Grundlagen für die Feststellung der Grundsteuerwerte vornehmen zu können. 

 

Im Übrigen ist der Abgleich "Art des Grundstückes" mit erklärten Mieteinnahmen auch im ertragsteuerlichen Bereich heute schon von Vorteil.

 

Ergänzend: Es ist nicht hilfreich DATEV zu sagen, dass etwas erst in 1 bis 2 Jahren kommen muss. 

p4ge
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Nochmals ich kann Ihren Wunsch durchaus verstehen, ich würde mich bestimmt auch in Ihrer Gruppe der Forderer einfinden.
Aber wir alle kennen doch die Praxis der Datev / IT-Welt.

In dieser Welt haben Sie 2 große Alternativen:

1. Ein schnelles Tool das "sofort" am Markt ist, aber relativ oft angepasst werden muss.

2. Ein Tool welches recht spät den Markt erreicht, dann aber so gut wie alle Möglichkeiten abdeckt.

(Ich weiß Zwischenformen gibt es auch)

Nun bin ich aber ein Gegner des ersten Modells, wenn dieses mir später mehr sorgen bereitet, wenn ich weiß dass selbst Möglichkeit 2 noch rechtzeitig erscheint. Deshalb auch lieber mein Wunsch eine Softwarelösung zu finden, wenn diese ausgereift ist.

Ihre Wünsche können bestimmt sehr viele hier unterschreiben, dass ist total nachvollziehbar.
Stellen Sie sich aber nur folgendes Szenario einmal vor:

Ab 01.03.2020 gibt es besagtes Tool auf "Normaler" Gesetztes Grundlage.

Sie geben nun alles ein und schließen diesen Fall vorerst ab.

 

In 2 Jahren entscheidet sich ihr Bundesland für die Öffnungsklausel, erst ein halbes Jahr später wird das Tool dahingehend abgeändert.
Es erfordert nun eine komplette Neuanlage.
Sind Sie in diesem Fall ebenfalls für ein schnelles Tool?

Bernd_Schwickert
Einsteiger
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letzte Antwort am 13.02.2020 11:41:51 von Bernd_Schwickert
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