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Fehlermeldungen EDÜ

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letzte Antwort am 17.06.2022 09:47:50 von Stephan_Hirsch
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StB-Stadtkrone
Einsteiger
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Hallo,

 

ich möchte eine EStE an das RZ übermitteln, bekomme dabei eine Fehlermeldung.

 

Die ist total kryptisch, weil nicht mal ein Hinweis auf mögliche Abhilfen enthalten ist:

StBStadtkrone_0-1655305091275.png

 

Hat das schon mal jemand gehabt oder ist das ein Fall für den Servicekontakt?

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 4
246 Mal angesehen

Programm geschlossen und nochmal geöffnet? Nur bei Ihnen oder tritt der Fehler auf bei den Kollegen auf? 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 4
236 Mal angesehen

Mal ins Blaue hinein:  lt. dem Fehlertext scheint es so als ob bei den Werbungkosten (WK) die Anzahl der maximal möglichen Einträge ( GST) überschritten ist . Scheinen nur bis 99 zu gehen vermutlich eine Elster Vorgabe in Ihrem Fall sind es aber mehr als 100 bis 119 wird hochgezählt. Ist dem wirklich so, oder liegt hier der Fehler ? 

 

Wenn es der FEhler ist , wenn ich besonders viel Einträge bei den WK habe mache ich in aller Regel eine Excel Anlage und dann gibt es im Programm nur den Hinweis lt. Anlage. 

 

Vlt. hilfts ja . 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
202 Mal angesehen

Hallo StB-Stadtkrone,

 

bodensee (Vielen Dank) hat im Ergebnis Recht:
Das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung lässt im betroffenen Bereich max. 99 Einträge zu.

 

Die „kryptische“ Meldung aus dem ELSTER-Modul der Finanzverwaltung deutet in Ihrem konkreten Fall auf die in der Anlage V erfassten voll abzuziehenden Erhaltungsaufwendungen hin (Erfassungsformular Anlage V, Zeile 46, Ordnungsbereich Erfassung von Einzelwerten).

 

Wegen der Beschränkung der Finanzverwaltung auf max. 99 Einträge lässt allerdings auch das Programm DATEV Einkommensteuer an dieser Stelle nur max. 99 Einträge zu. Warum bei Ihnen offensichtlich Einträge außerhalb des zulässigen Bereichs vorhanden sind, lässt sich nur am konkreten Datenbestand prüfen.

 

Wenden Sie sich dazu bitte per Servicekontakt (Stichwort: „ELSTER: E0703707“) an den Programmservice Einkommensteuer.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 17.06.2022 09:47:50 von Stephan_Hirsch
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