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Falsches Jahr bei elektronischen Einsprüchen zur Einkommensteuererklärung

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letzte Antwort am 28.10.2024 09:31:29 von Moonshine
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T_Ahmad
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

ich habe soeben einen elektronischen Einspruch für 2022 unter "Weitere Übermittlungen" angelegt und "Zur Prüfung" gespeichert.

Nach der Kontrolle durch den Berufsträger musste ich feststellen, dass dieser nun auf 2023 steht.

Nachdem ich kurz an mir selbst gezweifelt habe und den Einspruch neu angelegt habe, wurde mit dem Speichern wieder aus der 2022 eine 2023

 

Also nochmal einen leeren Einspruch anlegen, zur Prüfung setzen, speichern, wieder öffnen, Aussetzung der Vollziehung beantragen, wieder speichern und es steht weiterhin 2022. So soll es ja auch sein.

 

T_Ahmad_0-1729073821767.png

T_Ahmad_1-1729073841536.png

T_Ahmad_2-1729073903462.png

 

 

Also Versuch Nummer 3: Ich lege einen neuen Einspruch an, wieder mit 2022. Ich öffne den alten Einspruch und kopiere mir Betreff und Begründungstext in den neuen Einspruch, setze als Status zur Prüfung und bestätige mit OK, bevor ich auf schließen gehe. Nach dem speichern mit OK steht da noch ausgegraut 2022:

T_Ahmad_3-1729074414525.png

 

Und nachdem Schließen und aktualisieren der Ansicht Weitere Übermittlungen, habe ich einen dritten Einspruch für 2023 in der Liste:

T_Ahmad_4-1729074501622.png

 

Also einmal alle Duplikate löschen, die Texte diesmal aus Word kopieren und es nochmal probieren:

 

Gleiches Spiel, vor dem schließen 2022, nachher 2023:

T_Ahmad_5-1729074905556.pngT_Ahmad_6-1729074924472.png

Also liegt es nicht daran das mehrere Einsprüche offen sind. 

 

Arbeitsplatz (V.15.32) schließen und neu starten bringt keine Abhilfe, anderer Arbeitsplatz, sowie anderer Benutzer können den Fehler reproduziere.

 

Ich habe die gleichen Daten nochmal mit einem anderen Mandanten angelegt (welcher bei einem anderen Finanzamt einzeln veranlagt wird) und auch hier wird der Fehler reproduziert.

 

 Gerne stehe ich der Datev zur weiteren Fehleranalyse zur Verfügung.

 

LG TA

 

 

 

 

 

 

T_Ahmad
Fortgeschrittener
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In Befürchtung, dass sich die Datev nicht zeitnah bei mir meldet und ich deshalb die Einspruchsfrist verschlafe, habe ich nun den elektronischen Einspruch neu angelegt und ohne vorheriges Speichern direkt abgesendet.

Und siehe da, mir wird gezeigt, der Einspruch für 2022 sei bei der Finanzverwaltung eingegangen:

T_Ahmad_1-1729077592982.png

 

Die Dokumentenablage ist sich dann hinsichtlich des Jahres nicht mehr ganz so sicher:

T_Ahmad_4-1729077832009.png

 

Und unsere Freunde in der Finanzverwaltung haben soeben einen Einspruch für ein Jahr bekommen, welches noch gar nicht veranlagt wurde:

T_Ahmad_2-1729077695670.png

 

Können andere den Fehler nachstellen, oder ist es nur unsere Installation die eigenmächtig Jahreszahlen vertauscht?

 

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T_Ahmad
Fortgeschrittener
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Über das EStE Programm konnte ich den Einspruch nun korrekt (ohne vorheriges Speichern) übermitteln. Der Fehler liegt also irgendwo zwischen Datev Arbeitsplatz und Kommunikation Finanzverwaltung.

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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Filchner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo T_Ahmad,

 

Sie haben recht, derzeit liegt ein Fehler bei der Anlage des Einspruchs über DATEV Kommunikation Finanzverwaltung "neuen Entwurf anlegen" vor.  

 

Wir liefern am  31.10.2024 ein Service Release elektronischer Einspruch V. 10.31 aus, was diesen Fehler korrigiert.

 

Work around bis zur Auslieferung:

 

Den elektronischen Einspruch z.B. über die Steuerleistung (Rechtsklick|Übermittlung Finanzverwaltung|Einspruch öffnen), im DATEV Arbeitsplatz|Digitale Kommunikation mit Institutionen|Elektronische Einsprüche oder im Steuerprogramm anlegen.

 

siehe auch:   Elektronischer Einspruch falsches Jahr

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Susanne Filchner

 

 

 

 

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Moonshine
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Habe das Problem eben auch und naja ich habe den betreffenden Bescheid mitgeschickt, weil der falsch war und alles korrekt hinterlegt. USt Vorauszahlung 2024 August. DATEV so August 2023, alles klar. XD ISt mir im Nachhinein aufgefallen, naja mal schauen, was das Finanzamt daraus macht.

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T_Ahmad
Fortgeschrittener
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An der Stelle immer nochmal mit den richtigen Daten übermitteln. Über die Erklärung oder zur Not auch Elster.

Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass es trotz falscher Angaben vom Finanzamt richtig eingeordnet und bearbeitet wird und lieber jetzt 5 Minuten mehr investieren als im Nachgang mit dem FA zu diskutieren...

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Moonshine
Erfahrener
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Ging alles gut.

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letzte Antwort am 28.10.2024 09:31:29 von Moonshine
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