Liebe Community,
folgender Sachverhalt:
Die Ehefrau hatte in einen Riestervertrag eingezahlt (mehr als die 60 Euro Mindestbeitrag). Sie selbst gehörte nicht zum begünstigten Personenkreis, der Ehemann hingegen schon. Dieser hatte ebenfalls einen Riestervertrag, in diesem Jahr aber nichts einbezahlt. Wie ist der Sachverhalt korrekt zu erfassen? Bei Erfassung des Vertrages beim Ehemann bekomme ich eine Fehlermeldung, dass keine Altersvorsorgebeträge erfasst seien. Erfasse ich die Verträge nicht, wird dies ebenfalls moniert, zusätzlich hierzu auch, dass keine Vertragsangaben erfasst worden sind.
Der Vollständigkeit halber, wie wäre das Vorgehen, wenn der Ehemann keinen Riestervertrag hätte?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn der Ehemann als eigentlich unmittelbar Begünstigter keinen Vertrag hat, fällt meines Erachtens die mittelbare Begünstigung weg:
Mittelbar begünstigte Personen
Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben und von denen nur ein Ehegatte unmittelbar begünstigt ist, ist auch der andere Ehegatte (mittelbar) begünstigt, wenn beide Ehegatten jeweils einen auf ihren Namen lautenden, zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben oder der unmittelbar begünstigte Ehegatte über eine mit Zulage und Sonderausgaben förderfähige Versorgung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge bei einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung verfügt.
Falls beim Ehemann ein Vertrag vorliegt, aber keine Zahlungen geleistet wurden, gibt es in der Tat eine Fehlermeldung. Dieser Sache müsste noch einmal nachgegangen werden.