Guten Tag,
wo kann ich den Übergangsgewinn EÜR -> BVV einer Freiberufler GbR im Programm Gesonderte- und einheitliche Feststellung erfassen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In der Anlage EÜR, Zeile 102: "Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart"
Besten Dank!
Hallo,
der Übergangsgewinn, der beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von einer Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich erzielt wird, kann in der gesonderten und einheitlichen Feststellung in der Vorerfassung für Bilanzierende erfasst werden:
Vorerfassung für Bilanzierende | Gesamthandsbilanz - Summenwerte der Gesellschaft | Registerkarte Weitere Gewinnkorrekturen | Zu- oder Abrechnungen nach Wechsel der Gewinnermittlungsart (aufgrund von Übergangsgewinnen/-verlusten).
Der Gewinn ist nach der Datenübergabe aus der Vorerfassung für Bilanzierende in die Erfassungsformulare in der Summe Zeile 4 der Anlage FE1 enthalten (laufende Einkünfte, die nach Schlüssel zu verteilen sind).
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Hecht
DATEV eG