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Entwurf elektronischer Einspruch weiterleiten an Berufsträger zur Freigabe

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letzte Antwort am 29.11.2024 09:20:01 von JGrätz
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y_boevers
Einsteiger
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In Kanzleien mit mehreren Berufsträgern erstellen Mitarbeiter oft die Entwürfe für Einsprüche und leiten diese weiter. Momentan ist dies nur mit weiterer E-Mail oder aktivem Hineinschauen in die Übersicht durch den Berufsträger möglich anschließend zu übermitteln. 

 

Es wäre super, wenn ein Einspruchs-Entwurf einem Berufsträger zugeordnet werden kann - entweder per DATEV Aufgabe zuweisen oder noch besser: Anzeige des Entwurfs (als Hyperlink zu den elektronischen Einsprüchen) in der Erledigungsliste

 

Momentan ist der Workflow für eine eigentlich wirklich gute Funktion hier stark unterbrochen. 

 

 

Beitrag verschoben und Kategorien entfernt durch @Sarah_Reitzmann 

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Filchner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo y_boevers,

 

seit August unterstützen wir den Freigabeprozess des Einspruches über eine E-Mail-Benachrichtigungsfunktion aus der Einspruchsmaske heraus. Sobald ein Einspruch auf "Entwurf zur Prüfung" oder "Einspruch freigegeben" gespeichert wird, erscheint links  neben dem Vorschau-Button ein E-Mail-Benachrichtigungslink:

Susanne_Filchner_0-1730118195922.png

 

Wenn Sie darauf klicken, öffnet sich eine E-Mail mit Link auf den zu prüfenden/ freigegebenen Einspruch. Sie müssen noch den gewünschten Empfänger der E-Mail auswählen und die E-Mail absenden.

 

Viele Grüße,

 

Susanne Filchner

 

JGrätz
Beginner
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137 Mal angesehen

Hallo Frau Filchner,

 

ist diese Funktion "E-Mail Benachrichtigung" auch für Belegnachreichungen, Vorauszahlungsanträge und Sonstige Nachrichten geplant?


Es würde helfen, wenn die elektronischen Übermittlungen alle die gleichen Grundfunktionen haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Filchner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo JGrätz,

 

diese Funktion gibt es neben dem Einspruch auch beim Anpassungsantrag, bei der Belegnachreichung und der Sonstigen Nachricht.

 

Siehe hierzu auch z.B: Belegnachreichung Überblick unter Punkt 6.

 

Viele Grüße,

 

Susanne Filchner

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JGrätz
Beginner
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Hallo Frau Filchner,

 

anbei mal ein Screenshoot aus der Belegnachreichung. Die E-Mail-Funktion ist dort nicht zu sehen. 

Muss die Ansicht gesondert eingestellt werden?

 

JGrtz_0-1732866135065.png

Mit freundlichem Gruß

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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Filchner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo JGrätz,

 

die Schaltfläche erscheint, sobald Sie Ihre Belegnachreichung als "Entwurf zur Prüfung" oder "Entwurf freigegeben" speichern:

 

Susanne_Filchner_0-1732867033662.png

 

Viele Grüße,

 

Susanne Filchner

 

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JGrätz
Beginner
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Hallo Frau Filchner,

 

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe es gefunden.

 

Mit freundlichen Grüßen

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letzte Antwort am 29.11.2024 09:20:01 von JGrätz
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