Wie können wir einen elektronischen Einspruch gegen die Androhung bzw. Festsetzung eines Zwangsgelds senden?
In der Vergangenheit haben wir schon die Rubrik "Einspruch gegen ESt-Bescheid" genutzt, wenn es um ein Zwangsgeld wegen Nichtabgabe der ESt-Erklärung ging, was auch nicht ganz passend ist.
Nun geht es aber um keine Steuerart, sondern die Androhung eines Zwangsgeld wegen Nichtabgabe einer steuerlichen Anmeldung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo mail1,
derzeit können nur für die im elektronischen Einspruch aufgeführten Verwaltungsakte Einsprüche elektronisch eingelegt werden. Die Softwareschnittstelle der Finanzverwaltung sieht bislang keine weiteren Verwaltungsakte vor.
Ich habe Ihren Wunsch aufgenommen.
Sie können den Einspruch mit Hilfe der sonstigen Nachricht übermitteln.
Freundlichen Grüße
Susanne Götz
DATEV eG