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Elektronischer Einspruch gegen Zwangsgeld

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letzte Antwort am 15.06.2022 15:22:36 von Susanne_Goetz
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mail1
Einsteiger
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Wie können wir einen elektronischen Einspruch gegen die Androhung bzw. Festsetzung eines Zwangsgelds senden?
In der Vergangenheit haben wir schon die Rubrik "Einspruch gegen ESt-Bescheid" genutzt, wenn es um ein Zwangsgeld wegen Nichtabgabe der ESt-Erklärung ging, was auch nicht ganz passend ist.

Nun geht es aber um keine Steuerart, sondern die Androhung eines Zwangsgeld wegen Nichtabgabe einer steuerlichen Anmeldung.      

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
307 Mal angesehen

Hallo mail1,

 

derzeit können nur für die im elektronischen Einspruch aufgeführten Verwaltungsakte Einsprüche elektronisch eingelegt werden. Die Softwareschnittstelle der Finanzverwaltung sieht bislang keine weiteren Verwaltungsakte vor.

Ich habe Ihren Wunsch aufgenommen.

 

Sie können den Einspruch mit Hilfe der sonstigen Nachricht übermitteln.

 

 

Freundlichen Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

 

 

 

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letzte Antwort am 15.06.2022 15:22:36 von Susanne_Goetz
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