Hallo Datev,
warum kommt diese Meldung:
obwohl in der Leistungsübersicht für alle Programme die richtige Beraternr. vorbelegt ist? (Allerdings ist das Programm Elektronischer Einspruch dort nicht aufgelistet...)
Und warum ist das Programm "Elektronischer Einspruch nicht aus der normalen Mandantenübersicht im Arbeitsplatz aufrufbar und man muss stattdessen zur Ansicht "Digitale Kommunikation mit Institutionen" wechseln?
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Hallo Herr Schmitz,
das kann mehrere Gründe haben, bitte melden Sie sich per Servicekontakt bei uns.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Birgit Lehner
Hallo Frau @Birgit_Lehner ,
das Problem des Kollegen ist leider
1. kein Einzelfall
2. besteht ebenso bei allen Kollegen, mit denen ich im Kontakt stehe
3. wird vielleicht nur aktuell nicht an die DATEV herangetragen, weil man sich bei DATEV als Anwender daran gewöhnt hat, unnötige und überflüssige Klicks und Eingaben zu machen
4. besteht nach mehreren Jahren noch immer.
Eine allgemeingültige Lösung seitens DATEV wäre schön (und überfällig).
@steuerbär Bestätigt - hatten wir gestern auch mal wieder
Das Problem habe ich auch.
Wäre schon, wenn die DATEV eine Lösung anbieten würde (ohne SK, oder soll eine Gewinnmaximierung betrieben werden?)
Wenn ich die Beraternummer mal eingeben soll, okay.
Aber...
Als ich bei einem der letzten Einsprüche auch die Beraternummer eingeben sollte, habe ich mich vertippt. Die Beraternummer wurde aber angenommen, also in diesem Moment nicht geprüft.
Die Folge war, dass ich diesen Einspruch nicht übermitteln konnte. Ich hatte aber auch keine Chance, die Beraternummer im Anschluss noch einmal zu ändern.
Ich musste also den Text des Einspruchs aus dem vorhandenen Einspruch kopieren, einen neuen Einspruch einlegen und dort den Text und die Anlagen wieder einfügen und darauf auf achten, dass ich dann die Beraternummer richtig eingebe. Im Anschluss habe ich noch den Einspruch mit der falschen Beraternummer gelöscht.
Das Prozedere war etwas nervig.
Hallo steuerbär,
wenn das Fenster „Leistung zuordnen“ beim Senden des Einspruchs kommt, dann fehlt für den zentralen Mandanten die Leistungszuordnung. Zum Beispiel möchten Sie einen Einspruch gegen den Umsatzsteuerbescheid einlegen. Das Fenster „Leistung zuordnen“ mit der Aufforderung die Beraternummer einzugeben erscheint, da für diesen Mandanten die Leistung „Umsatzsteuer“ mit dem zugehörigen Ordnungsbegriff nicht angelegt ist.
Wenn bei Ihnen trotz korrekter Leistungszuordnung das Fenster kommt, brauchen wir den aktuellen Einspruchsfall => das geht nur über den Servicekontakt.
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG
@Uwe_Lutz und alle anderen: Könnt Ihr bitte aufhören künstlich Probleme zu erzeugen, wo es keine gibt 🙄? Im Ernst! @Uwe_Lutz: Alles richtig gemacht! So macht man das in 2023!
😂...
Hallo Frau @Susanne_Goetz ,
danke für die aufklärenden Worte.
Jetzt leuchtet mir ein, warum das bei jedem Einspruch zur Grundsteuer aufbloppt. Grundsteuer kann man bei DATEV ja nicht zuordnen, aber das ist ein anderes (ärgerliches) Thema.
Trotzdem müsste DATEV mal über die Programmlogik nachdenken. Warum kann ich einen Berater nur zuordnen, wenn ich eine Leistung zugeordnet habe? Wie oft kommt es vor, dass für die USt ein anderer Berater als für die KSt oder GewSt zuständig ist? Vermutlich unter 1 % aller Fälle.
Die meisten Kanzleien werden nur eine Beraternummer haben. Vermutlich 99 %, aber das wird DATEV besser wissen als wir.
Und trotzdem nötige ich die Steuerberater, unsinnig zigmal die Beraternummer einzugeben und damit eine unnötige Fehlerquelle und Zusatzaufwand bei Fehleingaben zu schaffen?!
Macht uns doch bitte das Leben ein wenig leichter ...