Liebe Community,
gibt es eine Einstellung mit der ich vorbereitete Einsprüche (die erst kurz vor Ablauf der Frist gesendet werden sollen) in der Übermittlung verzögere?
Wie bei Outlook ->
So ein Knopf sollte dann aber deutlich beschriftet sein:
"Bluthochdruckmedikation testen" oder "Haftpflichtversicherung testen". 😄
Hallo PabloCHB19,
Nein eine solche Funktion ist im Programm nicht vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Wolrab
DATEVeG
Hallo Frau Wohlrab,
das finde ich logisch ... aber dann könnte doch bei der Übergabe des Einspruchs an Dokumentenablage/DMS das Dokumentendatum mit dem Übermittlungsdatum vorbelegt werden.
In welchem Szenario könnte das notwendig oder sinnvoll sein?
Wenn ein Bescheid zu meinen Ungunsten falsch ist, will ich doch dass die Korrektur schnell erfolgt und ich baldmöglichst mein Geld bekomme.
@tobias_maass schrieb:In welchem Szenario könnte das notwendig oder sinnvoll sein?
Wenn die Abgabe der Erklärung nur fristwahrend erfolgte (beispielsweise bei Antragsveranlagungen kurz vor Jahresende) und nach Bescheid die maximale Dauer zur "richtigen" Erstellung der Erklärung zur Verfügung stehen soll 🤓
Hat der Mandant gepennt? - Dann mache ich mir doch nicht seine Probleme zu eigen...
Davon abgesehen, kann man auch Einspruch ohne Begründung einlegen und avisieren, wann die Begründung (in dem Fall die nacherklärten Einkünften/Werbungskosten) nachgereicht werden.
Moin,
da ein Austrag im Fristenkontrollbuch erst mit dem tatsächlichen Versand des Einspruchs erfolgen darf, müsste ich den Fall ohnehin noch einmal aufrufen.
Dann kann ich doch auch den als Entwurf gespeicherten Einspruch dann übermitteln und die Frist austragen.
Eine zusätzliche Funktion ist m.E. nur wieder eine weitere mögliche Fehlerquelle.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@tobias_maass schrieb:
Davon abgesehen, kann man auch Einspruch ohne Begründung einlegen
Der "verzögerte" Einspruch wäre dann ein solcher ohne Begründung - dann kommt in der Regel ein paar Tage später das Schreiben vom Finanzamt, man möge die Begründung bitte innerhalb eines Monats nachholen ...
Im Ergebnis "Zeitersparnis" zusätzlich rund ein Monat über das Ausnutzen der Einspruchsfrist 😉
@Steuererklärer schrieb:So ein Knopf sollte dann aber deutlich beschriftet sein:
"Bluthochdruckmedikation testen" oder "Haftpflichtversicherung testen". 😄
und bei solchen Spielchen können Sie dann auch direkt Outlook zum Versand des verzögerten Einspruchs nutzen.
Ist sowieso einfacher, da Sie vermutlich gegen alle geschätzten Bescheide (ESt/USt/GewSt...) mit einem Schreiben Einspruch einlegen wollen, was mit DatevElster Einspruch nicht geht.