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Elektronische Einsprüche - Übermittlung verzögern?

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letzte Antwort am 14.02.2022 09:53:00 von Gelöschter Nutzer
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PabloCHB19
Einsteiger
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Nachricht 1 von 10
339 Mal angesehen

Liebe Community,

 

gibt es eine Einstellung mit der ich vorbereitete Einsprüche (die erst kurz vor Ablauf der Frist gesendet werden sollen) in der Übermittlung verzögere?
Wie bei Outlook -> PabloCHB19_0-1644500950666.png

 

 

 

Grüße aus Berlin
Steuererklärer
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 10
309 Mal angesehen

So ein Knopf sollte dann aber deutlich beschriftet sein:

"Bluthochdruckmedikation testen" oder "Haftpflichtversicherung testen". 😄

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Ursula_Wolrab
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 10
259 Mal angesehen

Hallo PabloCHB19,

 

Nein eine solche Funktion ist im Programm nicht vorhanden. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ursula Wolrab

DATEVeG

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 10
226 Mal angesehen

Hallo Frau Wohlrab,

das finde ich logisch ... aber dann könnte doch bei der Übergabe des Einspruchs an Dokumentenablage/DMS das Dokumentendatum mit dem Übermittlungsdatum vorbelegt werden.

 

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tobias_maass
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 10
208 Mal angesehen

In welchem Szenario könnte das notwendig oder sinnvoll sein?

 

Wenn ein Bescheid zu meinen Ungunsten falsch ist, will ich doch dass die Korrektur schnell erfolgt und ich baldmöglichst mein Geld bekomme.

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jejo
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 10
199 Mal angesehen

@tobias_maass  schrieb:

In welchem Szenario könnte das notwendig oder sinnvoll sein?


 

Wenn die Abgabe der Erklärung nur fristwahrend erfolgte (beispielsweise bei Antragsveranlagungen kurz vor Jahresende) und nach Bescheid die maximale Dauer zur "richtigen" Erstellung der Erklärung zur Verfügung stehen soll 🤓

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tobias_maass
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 10
184 Mal angesehen

Hat der Mandant gepennt? - Dann mache ich mir doch nicht seine Probleme zu eigen... 

 

Davon abgesehen, kann man auch Einspruch ohne Begründung einlegen und avisieren, wann die Begründung (in dem Fall die nacherklärten Einkünften/Werbungskosten) nachgereicht werden.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 10
175 Mal angesehen

Moin,

 

da ein Austrag im Fristenkontrollbuch erst mit dem tatsächlichen Versand des Einspruchs erfolgen darf, müsste ich den Fall ohnehin noch einmal aufrufen.

 

Dann kann ich doch auch den als Entwurf gespeicherten Einspruch dann übermitteln und die Frist austragen.

 

Eine zusätzliche Funktion ist m.E. nur wieder eine weitere mögliche Fehlerquelle.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

jejo
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 10
167 Mal angesehen

@tobias_maass  schrieb:

 

Davon abgesehen, kann man auch Einspruch ohne Begründung einlegen


 

Der "verzögerte" Einspruch wäre dann ein solcher ohne Begründung - dann kommt in der Regel ein paar Tage später das Schreiben vom Finanzamt, man möge die Begründung bitte innerhalb eines Monats nachholen ...

 

Im Ergebnis "Zeitersparnis" zusätzlich rund ein Monat über das Ausnutzen der Einspruchsfrist 😉

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Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 10 von 10
111 Mal angesehen
@Steuererklärer  schrieb:

So ein Knopf sollte dann aber deutlich beschriftet sein:

"Bluthochdruckmedikation testen" oder "Haftpflichtversicherung testen". 😄

und bei solchen Spielchen können Sie dann auch direkt Outlook zum Versand des verzögerten Einspruchs nutzen.

Ist sowieso einfacher, da Sie vermutlich gegen alle geschätzten Bescheide (ESt/USt/GewSt...) mit einem Schreiben Einspruch einlegen wollen, was mit DatevElster Einspruch nicht geht.

 

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letzte Antwort am 14.02.2022 09:53:00 von Gelöschter Nutzer
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