Hallo in die Runde,
ich habe zu dem Thema bisher komischerweise nichts passendes gefunden...
Also ich möchte für einen Mandanten die Steuererklärungen 2023 (ESt & USt) auf Terminübermittlung stellen, sodass die Steuererklärung fristgerecht übermittelt wird und die anstehende Nachzahlung erst ab dem Zeitpunkt entsteht (natürlich nach der Bearbeitung der Finanzverwaltung).
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
LG
Hallo.
Ich habe es so zwar noch nie gemacht, müsste aber darüber gehen, bzw. das Sie es dort einstellen:
Das ist die einzige Möglichkeit, mittels derer man sich anschließend nicht mehr drum kümmern muss, diese Möglichkeit ist aber zeitlich begrenzt, man kann dort nicht den 30.6.25 wählen (31.5.?).
Das kann man nur über Bereitstellen auf ESt-Seiten und dann am 31.5. manuelles Versenden aus dem Arbeitsplatz lösen.
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Hallo Community,
ein kleiner Tipp noch:
In diesem Zusammenhang bitte auch die Hilfe-Dokumente zur Abgabefrist und zur jährlichen Mindestversionserhöhung des ELSTER-Moduls beachten. Aktuell wird im Dokument noch auf die Mindestversionserhöhung vom 29.04.2024 eingegangen. Das Dokument wird aber regelmäßig aktualisiert und an die neuen Versionen/Termine angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stimpfig
DATEV eG