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ESt Verluste nach § 22 Nr. 3 EStG

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letzte Antwort am 15.09.2025 10:40:30 von Stephan_Hirsch
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Hübschermann2
Beginner
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Hallo Datev-Community,

ich habe einen Verlust aus der Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern nach § 22 Nr. 3 EStG. Dieser Verlust ist nach § 10d EStG nur verrechenbar. Wo trage ich diesen in der ESt-Erklärung ein, so dass auch das Datev-Programm diesen Verlust nur vorträgt und nicht mit anderen Einkünften direkt verrechnet.

Vielen Dank !

314159
Fortgeschrittener
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314159_0-1757925183718.png

 

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo „Hübschermann2“,

 

Sie tragen die genannten Verluste i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG im Erfassungsformular zur Anlage SO in Zeile 12 (bis VZ 2022: Zeile 10) ein.

 

Die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags finden Sie in der Berechnungsliste „Feststellungen/Mobilitätsprämie“.

 

Wenn der Verlust nicht im laufenden VZ entstanden ist, sondern aus dem vorherigen VZ vorgetragen wurde, gehört der vorgetragene Verlust in die Zeile 18 (bis VZ 2022: Zeile 15) – so wie in der Antwort von „314159“ gezeigt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 15.09.2025 10:40:30 von Stephan_Hirsch
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