Hallo Datev-Community,
ich habe einen Verlust aus der Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern nach § 22 Nr. 3 EStG. Dieser Verlust ist nach § 10d EStG nur verrechenbar. Wo trage ich diesen in der ESt-Erklärung ein, so dass auch das Datev-Programm diesen Verlust nur vorträgt und nicht mit anderen Einkünften direkt verrechnet.
Vielen Dank !
Hallo „Hübschermann2“,
Sie tragen die genannten Verluste i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG im Erfassungsformular zur Anlage SO in Zeile 12 (bis VZ 2022: Zeile 10) ein.
Die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags finden Sie in der Berechnungsliste „Feststellungen/Mobilitätsprämie“.
Wenn der Verlust nicht im laufenden VZ entstanden ist, sondern aus dem vorherigen VZ vorgetragen wurde, gehört der vorgetragene Verlust in die Zeile 18 (bis VZ 2022: Zeile 15) – so wie in der Antwort von „314159“ gezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG