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ESt-VZ im neuen ESt-Programm 2022

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letzte Antwort am 25.01.2023 09:28:08 von wwinkelhausen
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christen1999
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
255 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

neues Jahr, neue Veranlagung und neue Fragen...

 

Folgendes Problem: Ich rufe die ESt-Vorauszahlungen über das Steuerkonto Online per VaSt-Abfrage ab. Natürlich sind bei Selbständigen hier 300 € weniger berücksichtig, da durch die EPP weniger bezahlt. Gleichzeitig zieht mir das Programm nach dem Punkt "Festzusetzende Einkommensteuer" nochmal die 300 € ab, richtigerweise werden die 300 € gleichzeitig in den sonstigen Einkünften eingetragen. 

 

Jetzt natürlich das Problem, dass ich die Vorauszahlungen von Hand korrigieren muss, da es sonst 300€ zu viel abgezogen werden.

Kennt hier jemand schon einen Trick um des irgendwie geschickter zu lösen? Ist bei dem Problem etwas von Datev geplant? Vllt einen Punkt, damit die 300€ nicht zusätzlich abgezogen werden? 

 

Viele Grüße und viel Spaß!

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
241 Mal angesehen

Wieso, das ist im Programm m.E. doch richtig gelöst.

 

Die tatsächlichen Vorauszahlungen werden als bereits gezahlt abgezogen. Zusätzlich wird die EPP als gezahlt berücksichtigt und muss entsprechend versteuert werden.

 

Würden Sie jetzt die Vorauszahlung um diese € 300,00 noch einmal kürzen, würde Ihr Mandant die € 300,00 versteuern aber nicht erhalten.

wwinkelhausen
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
199 Mal angesehen

Die Minderung der VZ hat eigentlich mit der EPP nichts zu tun, dies war nur ein uneleganter Kniff der Finanzverwaltung, den Selbstständigen gefühlt die Liquidität zur Verfügung zu stellen. Die verminderten VZ und die Gewährung der EPP im Abrechnungsteil ergeben zusammen wieder die vollen Vorauszahlungen, da muss nichts korrigiert werden.

Dinosaurier
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letzte Antwort am 25.01.2023 09:28:08 von wwinkelhausen
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